ZitatOriginal geschrieben von phonefux
Die Drohung mit dem Anwalt sollte hier reichen. Die Versicherung weiß ganz genau, dass sie den Anspruch hier zu Unrecht gekürzt hat.
Ich habe in den letzten Jahren die Erfahrung gemacht, dass auch die "Drohung" mit dem Anwalt die Versicherungsgesellschaften meistens "kalt" lässt. Die lassen es drauf ankommen, und zahlen dann eben noch die RA-Gebühren. Ein guter Freund, unabhängiger Schadengutachter von Beruf, hat das bestätigt.
Ich übergebe die Angelegenheit dann schon beim ersten "Mucks in die falsche Richtung" der Versicherung dem Rechtsanwalt, da mir das zu doof ist bei der Versicherung als "Bittsteller" o.ä. aufzutreten. Mit den heutigen Möglichkeiten muss man ja noch nicht einmal einen Termin beim RA machen...
Der RA regelt das ganze dann mit der erforderlichen Nüchternheit, kümmert sich auch drum wenn die Versicherung die Stundensätze der veranschlagten Werkstattkosten kürzen will, usw. usw. Irgendwann kommt dann das Schreiben oder der Anruf "Geld ist da".
Gruß Jörg