Beiträge von jof

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    Original geschrieben von Glumb
    Leider bekommt man keine Antwort mehr auch nicht per PN.. warte seit Freitag Mittag auf die Rückmeldung wie ich bestellen kann.. schade


    Jungs, jetzt ist Montag Abend, und zwischen Freitag Mittag und jetzt liegt das Wochenende, also gerade mal 8 Arbeitsstunden...


    Preisbörse hat doch am 7. und 8.3. schon einige Fragen beanzwortet, und wird das bestimmt die Tage wieder tun.


    Gruß Jörg

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    Original geschrieben von Ruberduck auf emails wird nicht reagiert.


    Gut so, denn dann hat der Shop mehr Zeit zum arbeiten. Was soll denn in der Antwort-E-Mail stehen außer "Vertrag wird bearbeitet" bzw. "Versand wird vorbereitet"...?


    Wenn Leute "stündlich" ihren Status per Mail abfragen (obwohl der ja im Kundenkonto abrufbar ist), hilft das doch keinem.


    Begrüßungsschreiben ist doch da, also hat alles geklappt (bzw. ist ja was "passiert"), und in ein paar Tagen kriegst Du bestimmt auch Dein Telefon...


    Und ob und was bei Dir so "happert" weiß Handytick wahrscheinlich auch nicht.


    Gruß Jörg

    Ach so, jetzt verstehe ich.


    Den Brief sollte (bzw. "darf") man nicht aus der Hand geben, bevor man das Geld hat, da der, der den Brief hat, erstmal (augenscheinlich) der Eigentümer ist (juristisch ist es das nicht, aber das führt jetzt zu weit).


    Und wenn der Brief weg ist (an den Käufer geschickt wurde), und der meldet sich nicht mehr, hat der Verkäufer ein großes Problem - denn er kann zunächst weder das Auto verkaufen, noch es überhaupt abmelden (bevor nicht bestimmte Verfahren in Gang gesetzt wurden).


    DAS ist dann wirklich ärgerlich und aufwendig, deshalb gilt für mich: Brief und/oder Auto erst gegen Geld.


    Alles andere geht nur, wenn man großes Vertrauen in den Käufer hat. Bei Dir und Deinem Autohaus scheint das kein Problem (gewesen) zu sein. Aber bei einem fremden Käufer: NEVER...


    Gruß Jörg

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    Original geschrieben von stanglwirt
    spielen da die versicherungen mit? ich habe das so ehrlich gesagt noch nie gehört.
    was ist, wenn das fahrzeug später nicht auf den käufer versichert wird? und wieso sollte die versicherung des verkäufers zahlen und den verkäufer dann nicht hochstufen? dann hat sie einen schaden beglichen, aber keine mehreinnahmen durch den höheren beitrag. das wäre ja ziemlich unvorteilhaft für die versicherung.


    Lass es Dir mal von Deiner Versicherung erklären. Es ist genau so, wie ich es geschrieben habe. Mit dem Verkauf des Fahrzeugs ÜBERNIMMT der Käufer tatsächlich die Versicherung des Verkäufers (doch! doch! doch!) - NICHT aber dessen SF-Rabatt ("Prozente"). Der Käufer hat dann einen Monat (oder so, Frist müsste ich nachschlagen) Zeit, den Versicherungsvertrag zu kündigen oder ihn zu behalten.


    Der VERkäufer kann die Kfz-Versicherung beim Kfz-Verkauf nicht wirksam kündigen!


    Das ganze entfällt natürlich, wenn der Wagen vorher abgemeldet (stillgelegt) wird. Dann übernimmt der Käufer auch keinen Versicherungsvertrag.


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    Original geschrieben von autares jof: Interessanterweise wollte so ein überregional bekanntes Autohaus einen Kauf meinerseits vor 1 Woche abwickeln. Warum sollte man das so nicht machen?


    Hab' ich gar nicht gesagt, dass man es NICHT so machen SOLLTE. Man KANN es so machen, ich halte (als Käufer) das vorherige Abmelden aber für umständlich und teuer. Für mich beim letzten Autokauf kaufentscheidend. Der Verkäufer wollte auch vorher abmelden, dann wäre ich aber nicht gekommen.


    Man KANN einen Handyvertrag über einen der hier aktiven Händler abschließen, man MUSS aber nicht. Man KANN in den nächsten Laden gehen, dann ist es eben teurer.


    eh47: Manche schlafen auch ruhiger, wenn sie den Handyvertrag im Laden abschließen. ;)


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    Original geschrieben von Mozart40 Das wird nicht unterschiedlich gehandhabt, da die Zulasssungsverordnung (FZV) entsprechend geändert wurde und die gilt nunmal bundesweit. Übrigens schon seit 01.11.2012


    Prinzipiell hast Du Recht. Tatsache ist aber, dass die Dinge in der Praxis wirklich unterschiedlich gehandhabt werden.


    Das wird insbesondere dann problematisch, wenn Du "Termindruck" hast, der Sachbearbeiter sich aber weigert, Verfahren XY anzuwenden, obwohl es gesetzlich eindeutig geregelt ist. Man bekommt dann die Antwort "da müssen Sie zum Chef", der ist aber manchmal nicht da.


    Und wenn er da ist und "nein" sagt, kommst Du nicht ans Ziel, auch wenn Du im Recht bist. Man kann sich nachher beschweren, aber das nutzt einem in der aktuellen Situation nichts, wenn man mit abgemeldetem Fahrzeug auf der Zulassungsstelle steht, und die Plakette(n) nicht bekommt...


    Deshalb die Vorgehensweise VORHER mit der Zulassungstelle abklären, und den Namen des Sachbearbeiters notieren.


    Eine Ausweichmöglichkeit wäre ggf., dass der VERkäufer die Kurzzeitkennzeichen beantragt, der KÄUFER aber bezahlt und Versicherungsnehmer ist. Aber bitte auch das VORHER abklären.


    Weitere Alternative: in jeder Stadt gibt es sogenannte Zulassungsdienste, die günstig (und ohne Wartezeit am Schalter... ;) ) Kurzzeitkennzeichen besorgen, natürlich auch für Ortsfremde...


    Gruß Jörg

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    Original geschrieben von pg710s
    Ich wollte Euch halt darauf Hinweisen, dass es unter bestimmten Umständen zur Mehrkosten kommen kann.


    So liest sich Dein obiger Beitrag aber nicht... Die 'Überraschung' kommt doch daher, dass du anscheinend nicht gründlich gelesen hast...


    Gruß Jörg

    Genau das sollte man nicht machen. Nur sinnvoll wenn man vorbehaltlos imBesitz desGeldes ist.


    @buddel: ich weiß, dass Du der VK bist. Es wird 'allgemein und überall' auch empfohlen, Mobilfunkverträge im Laden und nicht im Netz abzuschließen. ..


    Gruß Jörg

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    Original geschrieben von jens-wbx Seid diesem Jahr gibt es Kurzzeitkennzeichen nur noch am eigenen Wohnort. :flop:


    Das wird tatsächlich von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle unterschiedlich gehandhabt.


    Als Käufer wäre mir das Theater mit dem Verkäufer zu groß, und ich würde darauf bestehen, das Fahrzeug angemeldet zu überführen. Die Kurzzeitkennzeichen kosten doch nur unnötiges Geld.


    Der Käufer tritt mit dem Kauf des Fahrzeuges in die Rechte und Pflichten des laufenden Versicherungsvertrages des Verkäufers ein. Der Käufer kann den Vertrag weiterlaufen lassen oder binnen eines Monats kündigen und einen Vertrag bei einem anderen Versicherer abschließen.


    Im Standardkaufvertrag steht eine Formulierung, dass mit dem Verkauf (und Übernahme des Fahrzeugs, was mit Uhrzeit im KV festgehalten wird) auch das Risiko eines Kfz-Unfalls auf den Käufer übergeht. Passiert ein Unfall, zahlt die Versicherung, aber der Käufer wird hochgestuft, nicht der Verkäufer.


    Zusammen mit dem Kaufvertrag lässt man sich vom Käufer eine Meldung bzw. Bestätigung des Verkaufs unterschreiben (Muster gibts online) und schickt das umgehend an seine Versicherung und an die Zulassungsstelle.


    Sollte der Käufer das Auto nicht ummelden oder stillegen, erfolgt eine Zwangsstillegung durch die Behörde. Der Verkäufer hat damit prinzipiell wenig zu tun, muss aber ggf. die Kfz-Steuer bis zur Stillegung bezahlen.


    Dagegen kann man sich absichern, indem man 100 oder 200 Euro "Pfand" vom Käufer nimmt, die man zurücküberweist, wenn der Käufer innerhalb von einer Woche das Auto um- oder abmeldet (bitte vertraglich so vereinbaren!)



    Ja, ich höre auch schon die Schreie "große Gefahr", "würd' ich nie machen", usw. - das basiert aber überwiegend auf Unwissenheit. Ich kenne aber auch genug Leute, die würden nie einen Handyvertrag online über ein Internetforum wie dieses abschließen, sondern gehen lieber in den Shop nebenan.


    Meine Meinung.


    Gruß Jörg