Beiträge von jof

    Zitat

    Original geschrieben von phone-company
    Mache ich morgen mal...


    Mach' doch bitte mal, mein Bauchgefühl sagt mir dass die Geschichte noch spannend werden könnte.


    Ist das ("Das Fahrzeug wird soweit nicht nachstehend ausdrücklich Garantien zugesagt sind wie besichtigt und probegefahren unter Ausschluss jeglicher Haftung für Sachmängel verkauft") wortwörtlich Dein Sachmängelausschluss aus dem Kaufvertrag?


    Gibt ja schon Urteile, wo die Ausschlussklausel gekippt wurde, weil (unzulässigerweise) auch Körper- oder Gesundheitsschäden ausgeschlossen wurden.

    Warum Betrugsversuch? Da kauft jemand - wahrscheinlich etwas unbedarft - ein Auto von einem, der eine Kfz-Lehre gemacht hat. Der Verkäufer listet einen Batzen Mängel auf, und der Käufer erkundigt sich bei der Werkstatt, was das kosten mag.


    Nach dem Kauf stellt sich heraus, dass der Wagen (aufgrund des Hinterachsdefekts) "Schrott" ist, und eine Reparatur wahrscheinlich höchst unwirtschaftlich.


    Da liegt doch die Unterstellung nah, der Verkäufer hat nicht "alles" gesagt - kommt ja öfters vor.


    Und wenn ich einen RA im Bekanntenkreis habe, lasse ich den auch mal schreiben. Hätte ich der Käuferin wahrscheinlich genau so geraten, wenn sie mir die Geschichte des "Schrottwagenkaufs" erzählt hätte.


    Bitte versetzt euch in die Lage der Käuferin: wenn ihr "Schrott" kauft und der Verkäufer sagt danach "ich wusste nicht dass das Schrott ist", wärt ihr auch sauer und würdet versuchen, den Kauf rückgängig zu machen, wenn sich die Möglichkeit bietet.


    Und der Verkäufer sollte die Angelegenheit mit Vorsicht verfolgen, ich hatte einen ähnlichen Fall im Bekanntenkreis da wurde rückabgewickelt, obwohl die Mängelhaftung ebenfalls vertraglich ausgeschlossen war. Daher mein Rat: wenn was schriftlich kommt, mit den Unterlagen (einschl. Kaufvertrag) zum eigenen Anwalt und den Fachmann drüberschauen lassen.

    Wenn man die von Dir genannten Gebühren mal wortwörtlich in die Suchmaschine eingibt:


    --> http://tinyurl.com/zy7pkza


    ...erhält man mehrere "Festnetznummern" mit diesen entsprechenden Hinweisen.


    Z.B. einen Shop der u.a. mit Batterien handelt:

    Zitat

    Telefonnummer: 07151 xxxxxxx (max. 14 ct/min aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkhöchstpreis: 42 ct/min)


    Oder einen Hausgeräteverkäufer:

    Zitat

    Fax: 0221 xxxxxxx (14 ct/min aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkhöchstpreis: 42 ct/min.)


    Oder einen Fahrradladen:

    Zitat

    0211 xx xx xx (14 ct/min aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkhöchstpreis: 42 ct/min.)


    Oder sind das alles "Überbleibsel", als die Telefonnummer von 01805 o.ä. auf Festnetz umgestellt wurde...?

    Zitat

    Original geschrieben von Spacko007
    Ich sehe heute keinen Vorteil mehr beim Makler vor Ort, die wollen auch nur Kohle machen und beraten dich am Ende falsch. Bei Vorfällen muss man eh alles schriftlich oder telefonisch machen, dann kann man auch gleich zum Direktversicherer gehen.


    Sehr pauschal gedacht, das ganze. Dem stimme ich nicht zu.


    Ich habe die meisten meiner Versicherungen sogar bei einer Gesellschaft bei einem Vertreter vor Ort, den ich seit über 30 Jahren kenne (und bei dessen Vater ich schon in der agentur Verträge abgeschlossen habe).


    Der kommt nicht nur beim Vertragsabschluss ins Haus und berät, sondern auch im Schadenfall. Bei Kleinigkeiten (Haftpflicht, Hausrat, was alles schon so angefallen ist in den letzten 30 Jahren) hat er dann auch schon einen Scheck dabei. Bei (immer wieder mal eingeholten) Konkurrenzangeboten kann er entweder mithalten oder nicht, und ich entscheide dann ob ich bei ihm abschließe oder nicht. Da brauche ich noch nicht einmal den Makler, der "zig" Gesellschaften im Angebot hat (den ich aber auch schon lange und gut kenne).


    Für den Service zahle ich gerne mal 50 oder 100 oder 200 Euro mehr im Jahr für eine Versicherung.


    Nochmals zum Makler: dem schicke ich z.B. bei einer Kfz-Versicherung die Rahmendaten des Fahrzeugs (Brief, Schein) per Mail, dann ruft er an und stellt mir seine Fragen (Dauer etwa 20...30 Minuten, zwischenzeitlich weniger weil er ja das meiste schon weiß), und dann kommt er mit maßgeschneiderten Angeboten und Empfehlungen.


    Klar dass er damit Geld verdienen muss, wir alle "wollen auch Kohle machen" mit unserer Arbeit, und ich indirekt seine Leistung bezahle. Aber die Brötchen beim Bäcker bekomme ich auch nicht umsonst, oder doch?

    Dich selbst nochmals hinterfragen, ob es eine Möglichkeit gibt, dass Du doch von der korrodierten Hinterachse gewusst haben könntest/müsstest, weil Dir das mal eine Werkstatt gesagt hat oder der TÜV-Prüfer oder was auch immer.


    Ich würde ansonsten abwarten, bis "was schriftliches" kommt (und ich bin mir sicher, da kommt was), und mich zu der Angelegenheit nicht mehr äußern. Und wenn das Anwaltsschreiben da ist, würde ich das von (m)einem Anwalt beantworten (lassen), es sei denn der rät gar nicht zu reagieren.


    Die Käuferin dürfte gemerkt haben, dass die Werkstattrechnung doch (noch) teurer wird. Problematisch ist für sie, dass sie Dich verklagen müsste, und für alles (Gutachten, Gerichtskosten, Anwaltskosten) etc, in Vorleistung treten müsste. Da kommen locker ein paar tausend Euro zusammen.

    Zitat

    Original geschrieben von Uelmuek
    Ich würde dir empfehlen bei verschiedenen (!) Vergleichsportalen (u.a. check24, toptarif, verivox) aber auch bei den dann in P/L-Sicht führenden Versicherern direkt mal alles durchzuspielen.


    Ich nicht. Ich empfehle, nach einem Versicherungsmakler bei Dir im Ort zu suchen. Der berät dich, man kann ihm Fragen stellen und Details persönlich durchsprechen.


    Bei den Onlineportalen verschwendest Du eine Menge Zeit, weil Du "zig" Fragen beantworten musst (die teilweise gar nicht notwendig sind, aber dem Anbieter helfen Dein Profil für Marketing und Werbung zu vervollständigen).


    Meine Meinung.

    Die Immobilie in Teileigentum umwandeln, oh weh...


    Svenni, hier solltest Du Dich an den Steuerberater Deines Vertrauens wenden. Insbesondere für den Erbfall gibt es diverse Varianten /Optionen bis hin zur Adoption. Das Geld für den Steuerberater ist gut anglegt, es geht ja schließlich auch um ein paar hunderttausend Euro die zu vergeben sind. Der erklärt auch, unter welchen Umständen die Vererbung des anschließend vom Erben selbst genutzten Hauses erbschaftssteuerfrei bleibt.


    Meine Meinung.


    Grüße, Jörg