Muss das Handy hier in D nicht noch versteuert werden...?
Beiträge von jof
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Das ist einfach ein Wurm im Apfel, kommt manchmal vor...
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Original geschrieben von mumpel
Nicht alles was in allgemeinen Geschäftsbedingungen steht ist rechtsgültig.
Stimmt. Deshalb verlässt man sich besser auf die Aussagen im Telefon- oder Hundeforum. Geht natürlich auch. -
Schon mal drüber nachgedacht in den Verträgen und AGB nachzulesen, was der abgeschlossene Vertrag zum Thema hergibt...?
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Wenn ja, dann ist es interessant, denn üblicherweise sind Elektrogeräte zum Neuwert versichert. Ich hatte mal einen uralten Fernseher, der hatte neu 7000,- DM gekostet. Für den zahlte die Hausrat rund 3500,- €...
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In der Tat etwas knifflig, da muss wohl der Fachmann ran.
Wir hatten den Fall einer deutlichen Flugverspätung ohne höhere Gewalt, der Fall war aus meiner Sicht klar. Die Fluggesellschaft weigerte sich auf mein Schreiben hin zu zahlen, also gar nicht lange rumgemacht und die Unterlagen dem Anwalt übergeben. Auf dessen Schreiben hin wurde dann die Entschädigung anstandslos überwiesen (immerhin insgesamt 1.200 € für die ganze Familie, wenn ich mich recht erinnere).
Die Gesellschaft weigerte sich dann noch, die Anwaltsgebühren zu bezahlen. Die wurden dann vom Anwalt eingeklagt und wurden auch noch bezahlt.
Will damit sagen: die Fluggesellschaften mauern und rechnen damit, dass der Bürger den Weg zum Anwalt und vor Gericht scheut. Wahrscheinlich ist es billiger, sich 100x verklagen zu lassen anstatt 1000x zu zahlen.
Es gibt im Netz Seiten, die haben sich auf Flugverspätung spezialisiert. Da werden konkret die Flüge gelistet, für die die Entschädigungen wahrscheinlich zutreffen. Man kann seine Rechte auch gleich über diese Seiten geltend machen. Wenn es nicht klappt, muss man nichts bezahlen, im Erfolgsfall kassiert der Dienstleister dafür so 20...50% der Entschädigung.
Viel Erfolg!
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Zitat
Original geschrieben von stanglwirt Dass der Beschenkte damit vielleicht zu viel ans FA verschenkt, ist ihm dabei egal.
Dass sein Honorar dadurch auch höher ausfällt, eher nicht... -
Zitat
Original geschrieben von caoz
:top: Danke.
Also rechnet das FA unabhängig von dem Wert, den der Notar im Schenkungsvertrag festgeschrieben hat.Nein, das kann man so pauschal nicht sagen. Wenn der Sachbearbeiter wenig Zeit hat und die Angaben des Notars plausibel erscheinen (es gibt Bodenrichtwerte und Gebäuderichtwerte, man kann anhand von Tabellenwerten innerhalb von 5...10 Minuten eine grobe Abschätzung machen) gib es keinen Grund das nicht zu akzeptieren.
Aber wie soll der Sachbearbeiter erkennen, dass ein Gebäude marode ist oder das Grundstück 80% Hangneigung hat oder nur eine Garage gebaut werden darf? Das muss dann der Beschenkte nachweisen. Außerdem wollen viele Leute Steuern sparen...
ZitatOriginal geschrieben von mostwanted
Vereidigten und öffentlich bestellten Gutachter nehmen.
Prinzipiell ok, trotzdem würde ich voher mit dem FA kommunizieren, welcher Gutachter in Frage kommt. Je zufriedener der Sachbearbeiter, desto freundlicher das Ergebnis... -
Das Finanzamt ermittelt den Wert üblicherweise nach standardisierten Verfahren und legt danach die Schenkungssteuer fest. Darüber erhält man einen Bescheid, gegen den man Widerspruch einlegen kann.
Ist man mit der Wertermittlung nicht einverstanden, kann man eine individuelle Wertermittlung bei einem Gutachter in Auftrag geben. Der findet dann ggf. wertminderne Faktoren, z.B. eingeschränkte Bebaubarkeit, Altlasten, erhebliche Gebäudemängel, etc.
Das kann man dann versuchen geltend zu machen. Häufig kommt es dann nochmals zu einem Kompromiss bzw. zu einem korrigierten Gutachten. Das alles muss man natürlich aus eigener Tasche bezahlen, bei solch einem Gutachten kommen locker vierstellige Beträge zusammen.
Kann sich aber lohnen, wenn man fünfstellige Beträge (oder mehr) an Schenkungssteuer einspart. Unbedingt die Widerspruchsfristen beachten, hier hilft ggf. ein Rechtsanwalt.