ZitatOriginal geschrieben von derAL In meinem unmittelbaren Bekanntenkreis folgende Beispiele (und dahinter die jeweiligen ungefähren Kostenanteile pro Eigentümer)
Das sind Dinge, die üblicherweise durch die Rücklagenbildung über das Hausgeld abgedeckt werden sollen. Wenn es "dumm läuft" reichen die allerdings nicht aus, und so kommt es zu den entsprechenden Sonderumlagen.
Normalerweise kommt sowas nicht alles auf einmal und nur "gelegentlich" vor. Trotzdem muss man sowas im Hinterkopf behalten.
Wie schon von rajenske geschildert gibt es noch diverse andere Faktoren, wie z.B. Brandschutz oder die Trinkwasserverordnung (wo kein Bestandsschutz gilt). Viele ältere Mehrfamilienhäuse haben eine kombinierte Trinkwasser-/Löschwasserversorgung mittels Rohrtrenner, was heute nicht mehr erlaubt ist. Der Umbau kostet dann üblicherweise einen hohen vierstelligen Betrag (80 - 1000 TEUR). Oder es fällt der Aufzug aus (für den es keine Ersatzteile mehr gibt).
Ich hatte vor 2 Jahren den Fall, dass sich herausstellte, dass bei der 40 Jahre alten Feuerwehrzufahrt eines Hochhauses gepfuscht worden war, und diese auch nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt(e). Die Hausgemeinschaft kostete das 50.000 €, konnte abe rproblemlos aus den Rücklagen abgedeckt werden (denn dazu sind ja Rücklagen da).
Auch wenn die Rücklagen ausreichen, kann die Eigentümergemeinschaft beschließen, pro Eigentümer z.B. 10.000 € Sonderumlage für die Reparatur XY zu erheben. Die Gründe hierfür können vielfältig sein. Wenn man das Geld dann nicht hat, könnte es problematisch werden.
Umgekehrt kann auch per Beschluss eine dringende Reparatur (z.B. eine Sanierung der nicht mehr nutzbaren Balkone) aufgeschoben werden, weil die Mehrheit der Eigentümer "klamm" ist.
Alles mögliche Nachteile bei einer Eigentümergemeinschaft, die man im Hinterkopf behalten sollte. Kann sein, muss nicht sein.