Re: Wildschaden - extrem hohes Angebot von Aufkäufer (im Gutachten) zwingt zum Verkauf?
Zitat
Original geschrieben von randyh Da ich auf das Auto angewiesen bin wollte ich eigentlich nach Gutachten abrechnen - Das Auto bis zum Herbst Fahren, und mich dann nach einem neuen Auto umsehen.
Die Versicherung hat den Unfallwagen in eine sogenannte "Restwertbörse" (--> siehe Suchmaschine) gesetzt. Liegen nun (verbindliche) Gebote vor, kann man davon ausgehen, dass diese Gebote dem tatsächlichen Fahrzeugwert entsprechen.
Hintergrund ist insbesondere, dass sich der Geschädigte an einem Unfall nicht bereichert, d.h. das Geld von der Versicherung kassiert und das Auto "billig" (z.B. mit Gebrauchtteilen) zusammenflicken lässt und den sehr viel höheren Gebrauchswert ausnutzt.
Die Vorgehensweise der Versicherung ist üblich und legitim, ersetzt sie Dir doch den Schaden. Du kannst das Auto ja an die Versicherung oder den Aufkäufer verkaufen und bekommst das Geld (plus die Differenz zum Zeitwert und noch ein bisschen Auslagenerstattung, Ab-/Ummeldegeühren, usw.)
Oder eben reparieren lassen, dann gibt es - meine ich - noch einen Zuschlag/Wertausgleich für den reparierten Unfallschaden, der sich beim Verkauf in ein paar Jahren wertmindernd auswirkt.
Was Dir lieber ist, musst Du entscheiden. Wenn Du mit der Vorgehensweise der Versicherung nicht einverstanden bist, solltest Du Rechtsbertaung einholen. Das kostet Dich dann (noch) ein paar Hundert Euro, kann aber unterm Strich einen Tausender oder mehr einbringen.
Gruß Jörg