Daher auch mein Tipp von weiter oben, wenn Du wirklich an den "Höchstbieter" verkaufst:
Zitat
Original geschrieben von jof
Das (--> http://www.verkehrsportal.de/board/...howtopic=116530) bitte gut durchlesen, insbesondere wenn Du direkt den Vertrag mit dem Aufkäufer abschließt. Das scheint eine Masche zu sein, zumindest dieser Berliner Firma.
Spontan fällt mir ein, bei der Übergabe/Abholung des Unfallwagens persönlich mit einem neutralen Zeugen anwesend zu sein und nach ausgiebiger Besichtigung (!) des Unfallwagens durch den Aufkäufer einen rechtssicheren Kaufvertrag unter Ausschluss von Sachmängelhaftung etc. zu machen.
Ein zu hohes Angebot für den Unfallwagen riecht schon nach Ärger, zumal diese Branche nicht gerade zimperlich ist...
Ich kann nur - aus eigener, 30-jähriger Erfahrung im Altautogeschäft (mein Hobby, nicht mein Beruf) - sagen, dass es dort vor schwarzen Schafen nur wimmelt, und dass diese Leute nicht zimperlich sind, Privatleute über den Tisch zu ziehen oder unter Druck zu setzen. Die kommen z.B. zu viert zum Autokauf, und stiften dermaßen Verwirrung, dass der Verkäufer gar nicht merkt, wie man ihm einen Schluck Motoröl ins Kühlwasser kippt.
Deshalb bitte bei Übergabe des Wagens den Aufkäufer auf alle Mängel, Details, etc. aufmerksam machen, dies im Kaufvertrag vermerken, ggf. Fotografien machen und die zum Bestandteil des Kaufvertrags machen (am besten sogar vom Käufer abzeichnen lassen), darauf bestehen dass der Aufkäufer den Wagen genauestens (!) inspiziert und bestätigt, dass der Wagen im vereinbarten Zustand ist und das (hohe) Gebot rechtfertigt.
Dann ist nämlich der Aufkäufer in der Pflicht vor Ort zu sagen "dies und das und das auch noch" wusste ich nicht bzw. war in der Auktion nicht erkennbar, der Wagen ist in meinen Augen nur Preis xy wert.
Dann bricht man den Verkauf ab und informiert die Versicherung, dass der Aufkäufer wohl von falschen Voraussetzungen ausging und der Restwert anscheinend geringer ist und bittet um eine zügige Schadenregelung (zu Deinen Gunsten).
Bitte keinesfalls den Wagen "einfach so" dem Aufkäufer mitgeben. Selbst dabei sein und einen neutralen Zeugen mitnehmen. Ich meine, der Aufwand "lohnt" sich weil er vor (weiterem) Ärger schützt, siehe den von Servior verlinkten Beitrag aus dem Verkehrsportal.
Für die Abwicklung mit dem Aufkäufer besorgt man sich eine Prepaid-Sim-Karte und gibt nicht seine private Handy- oder Festnetznummer her. Sowas gilt übrigens für jeden privaten Autoverkauf über irgendwelche Internetportale, insbesondere aber im "Niedrigpreissektor" (also bei dreistelligen oder niedrigen vierstelligen Beträgen).
Zitat
Original geschrieben von randyh Generell nervt mich das Vorgehen aber ungemein. Wenn ein Gutachter einen Wert ermittelt sollte der ja wohl stimmen. Nur weil irgend ein Händler meint das Auto billig flicken zu können und weiter verticken soll mein Auto weniger wert sein?
Der Gutachter "schätzt" den Wert. Die Versicherung ist gehalten, den Schaden so gering wie möglich zu halten, also lässt sie ein "verbindliches Angebot" für den Wagen einholen, der damit den "tatsächlichen Wert" darstellt. Daran ist nichts auszusetzen, bekommst Du doch (im seriösen Fall) den "tatsächlichen Wert" vom Aufkäufer bezahlt.
Ich kenne einen Unfall, da wurden Stoßstange und Kofferraumhaube beschädigt und mussten ausgetauscht werden. Abgerechnet wurde nach Gutachten.
Die Tauschteile konnten von einem Schrottfahrzeug mit gleicher Außenfarbe übernommen werden, Einkaufspreis für die Teile <100 Euro. Aufwand: 2h (eigene) Arbeitszeit für die Montage plus Abholen der Tauschteile. Eine fachgerechte Reparatur, die Gebrauchtteile passten fabrlich sogar besser zu dem leicht patinierten Fahrzeug wie neu lackierte.
In solch einem Fall freut sich vielleicht der Geschädigte, weil er ein "Plusgeschäft" macht. In Deinem Fall hast Du (leider) entsprechenden Aufwand und machst Deiner Auffassung nach ein "Minusgeschäft". Mal so, mal so.