Wildschaden - extrem hohes Angebot von Aufkäufer (im Gutachten) zwingt zum Verkauf?

  • Damit wolltest du noch fahren? Selbst in einer Hinterhof klitsche werden die Ersatzteile inkl. Lackieren teuer.
    Nein, du bekommst dann nur das erstattet was auf der Rechnung steht. Ich würde das Ankaufangebot annehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von murmelchen Ich würde das Ankaufangebot annehmen.


    Ich nur dann evtl., wenn der Zeitwert des nicht demolierten PKW real die 10000€ betragen würde, welche der Gutachter geschätzt hat. Der Fragesteller hatte ja einen höheren Zeitwert vermutet.

  • Ladeluftkühler


    Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Damit wolltest du noch fahren? ...


    Warum nicht? Funktionstüchtig/dicht und z.B. nur eine Halterung defekt/abgerissen ;)

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    Gestern vor 20 Jahren | Ich gratuliere mal

  • Zitat

    Original geschrieben von Servior
    Bezüglich der Restwertbörse: Vorsicht vor Betrügern.
    Hier mal ein Beispiel (Berlin) http://www.verkehrsportal.de/b…ndex.php?showtopic=116530


    Das bitte gut durchlesen, insbesondere wenn Du direkt den Vertrag mit dem Aufkäufer abschließt. Das scheint eine Masche zu sein, zumindest dieser Berliner Firma.


    Spontan fällt mir ein, bei der Übergabe/Abholung des Unfallwagens persönlich mit einem neutralen Zeugen anwesend zu sein und nach ausgiebiger Besichtigung (!) des Unfallwagens durch den Aufkäufer einen rechtssicheren Kaufvertrag unter Ausschluss von Sachmängelhaftund etc. zu machen.


    Ein zu hohes Angebot für den Unfallwagen riecht schon nach Ärger, zumal diese Branche nicht gerade zimperlich ist...

  • Muss man sich denn selbst mit so einem "Flätterfähnchen-Kiesplatz-Mongolen" herumärgern? Wenn die Versicherung jemanden "an der Hand" hat, der den kaputten Wagen zum Höchstpreis kaufen will, dann müssten die doch eigentlich die komplette Abwicklung übernehmen, oder nicht? Die Versicherung stellt den Wagen nach seinen Eckdaten in einer Restwertbörse im Internet ein. Seit wann muss man als Kunde der Versicherung selbst einen Kaufvertrag mit jemanden von extern eingehen? Wenn die Versicherung meint, dass es einen Händler gibt, der den hohen Preis zahlen will, dann soll sie das auch alles abwickeln.
    Im Regelfall gibt es so jemanden nämlich nicht. Der Restwert wird künstlich hoch angesetzt, damit die Versicherung an Differenz möglichst wenig entschädigen muss. ;) Das gehört zum Geschäftsmodell.


    Dass sich die Versicherung da so aus der Affäre zieht, stinkt! Meistens wird effektiv für den Wagen nie so viel gezahlt wie vorher angesetzt.


    Ggf. sollte man damit mal zum (Fach-)Anwalt gehen.

    Neulich im Baumarkt: "Guten Tag, ich brauche eine Laubsäge." "In der Gartenabteilung..."

  • Zitat

    Original geschrieben von herold Seit wann muss man als Kunde der Versicherung selbst einen Kaufvertrag mit jemanden von extern eingehen? Wenn die Versicherung meint, dass es einen Händler gibt, der den hohen Preis zahlen will, dann soll sie das auch alles abwickeln. (...)
    Ggf. sollte man damit mal zum (Fach-)Anwalt gehen.


    Muss man ja nicht. Aber wer sonst als der Besitzer des Wagens soll denn den Kaufvertrag unterschreiben...?


    Du hast das System nicht verstanden. Die Versicherung ermittelt den Restwert, indem sie sich ein verbindliches Angebot für das Fahrzeug machen lässt. Grob vergleichbar mit einer ebxx-Auktion, bei welcher der "Wert" = Verkaufspreis einer Sache durch eine Auktion festgestellt wird.


    Der Geschädigte kann das Fahrzeug auch behalten, oder teurer weiterverkaufen, oder billiger.

  • Also der LLK ist wirklich komplett dicht - der wurde irgendwie bei der Diagnose "abgedrückt"
    Sonst würde auch angeblich das Auto sofort in den Notlauf gehen.


    Laut meiner Versicherung bin ich übrigens wirklich selbst ver Vertragspartner von dem Aufkäufer.
    Das wird noch interessant. Der hat ja nur das Gutachten gesehen und kennt sonst nix von dem Auto.
    Ich habe dann eigentlich echt keinen Nerv mit irgend jemand dann noch über Gebrauchsspuren oder sonst was zu streiten...


    Generell nervt mich das Vorgehen aber ungemein. Wenn ein Gutachter einen Wert ermittelt sollte der ja wohl stimmen. Nur weil irgend ein Händler meint das Auto billig flicken zu können und weiter verticken soll mein Auto weniger wert sein? :confused:


    Werkstattbindung habe ich übrigens nicht. Die Reparatur könnte ich auch bei jeder beliebigen Werkstatt bis zur ermittelten Summe durchführen lassen.

  • Daher auch mein Tipp von weiter oben, wenn Du wirklich an den "Höchstbieter" verkaufst:

    Zitat

    Original geschrieben von jof
    Das (--> http://www.verkehrsportal.de/board/...howtopic=116530) bitte gut durchlesen, insbesondere wenn Du direkt den Vertrag mit dem Aufkäufer abschließt. Das scheint eine Masche zu sein, zumindest dieser Berliner Firma.


    Spontan fällt mir ein, bei der Übergabe/Abholung des Unfallwagens persönlich mit einem neutralen Zeugen anwesend zu sein und nach ausgiebiger Besichtigung (!) des Unfallwagens durch den Aufkäufer einen rechtssicheren Kaufvertrag unter Ausschluss von Sachmängelhaftung etc. zu machen.


    Ein zu hohes Angebot für den Unfallwagen riecht schon nach Ärger, zumal diese Branche nicht gerade zimperlich ist...


    Ich kann nur - aus eigener, 30-jähriger Erfahrung im Altautogeschäft (mein Hobby, nicht mein Beruf) - sagen, dass es dort vor schwarzen Schafen nur wimmelt, und dass diese Leute nicht zimperlich sind, Privatleute über den Tisch zu ziehen oder unter Druck zu setzen. Die kommen z.B. zu viert zum Autokauf, und stiften dermaßen Verwirrung, dass der Verkäufer gar nicht merkt, wie man ihm einen Schluck Motoröl ins Kühlwasser kippt.


    Deshalb bitte bei Übergabe des Wagens den Aufkäufer auf alle Mängel, Details, etc. aufmerksam machen, dies im Kaufvertrag vermerken, ggf. Fotografien machen und die zum Bestandteil des Kaufvertrags machen (am besten sogar vom Käufer abzeichnen lassen), darauf bestehen dass der Aufkäufer den Wagen genauestens (!) inspiziert und bestätigt, dass der Wagen im vereinbarten Zustand ist und das (hohe) Gebot rechtfertigt.


    Dann ist nämlich der Aufkäufer in der Pflicht vor Ort zu sagen "dies und das und das auch noch" wusste ich nicht bzw. war in der Auktion nicht erkennbar, der Wagen ist in meinen Augen nur Preis xy wert.


    Dann bricht man den Verkauf ab und informiert die Versicherung, dass der Aufkäufer wohl von falschen Voraussetzungen ausging und der Restwert anscheinend geringer ist und bittet um eine zügige Schadenregelung (zu Deinen Gunsten).


    Bitte keinesfalls den Wagen "einfach so" dem Aufkäufer mitgeben. Selbst dabei sein und einen neutralen Zeugen mitnehmen. Ich meine, der Aufwand "lohnt" sich weil er vor (weiterem) Ärger schützt, siehe den von Servior verlinkten Beitrag aus dem Verkehrsportal.


    Für die Abwicklung mit dem Aufkäufer besorgt man sich eine Prepaid-Sim-Karte und gibt nicht seine private Handy- oder Festnetznummer her. Sowas gilt übrigens für jeden privaten Autoverkauf über irgendwelche Internetportale, insbesondere aber im "Niedrigpreissektor" (also bei dreistelligen oder niedrigen vierstelligen Beträgen).


    Zitat

    Original geschrieben von randyh Generell nervt mich das Vorgehen aber ungemein. Wenn ein Gutachter einen Wert ermittelt sollte der ja wohl stimmen. Nur weil irgend ein Händler meint das Auto billig flicken zu können und weiter verticken soll mein Auto weniger wert sein?


    Der Gutachter "schätzt" den Wert. Die Versicherung ist gehalten, den Schaden so gering wie möglich zu halten, also lässt sie ein "verbindliches Angebot" für den Wagen einholen, der damit den "tatsächlichen Wert" darstellt. Daran ist nichts auszusetzen, bekommst Du doch (im seriösen Fall) den "tatsächlichen Wert" vom Aufkäufer bezahlt.


    Ich kenne einen Unfall, da wurden Stoßstange und Kofferraumhaube beschädigt und mussten ausgetauscht werden. Abgerechnet wurde nach Gutachten.


    Die Tauschteile konnten von einem Schrottfahrzeug mit gleicher Außenfarbe übernommen werden, Einkaufspreis für die Teile <100 Euro. Aufwand: 2h (eigene) Arbeitszeit für die Montage plus Abholen der Tauschteile. Eine fachgerechte Reparatur, die Gebrauchtteile passten fabrlich sogar besser zu dem leicht patinierten Fahrzeug wie neu lackierte.


    In solch einem Fall freut sich vielleicht der Geschädigte, weil er ein "Plusgeschäft" macht. In Deinem Fall hast Du (leider) entsprechenden Aufwand und machst Deiner Auffassung nach ein "Minusgeschäft". Mal so, mal so.

  • jof
    Deine Erfahrungen beruhen aber auf Kontakt zu den Leuten, welche die netten Zettel an die Autos heften. Wer mit so einem Gebaren in der Restwertbörse unterwegs ist, war dort die längste Zeit tätig.

  • Re: Wildschaden - extrem hohes Angebot von Aufkäufer (im Gutachten) zwingt zum Verkauf?


    Zitat

    Original geschrieben von randyh


    Schaden rund 8000 Euro - Fahrzeug Zeitwert 10000 Euro (hätte ich höher gesehen - aber das Auto hatte vor dem Unfall bereits eine größere Delle)


    Die 8.000 € sind inkl. Mehrwersteuer?
    Bei einer fiktiven Abrechnung (dh wenn du die Reparatur nicht durchführen lässt) erhälst du nur den Nettobetrag ohne Mehrwertsteuer - (imo ca 6.700 €).


    D.h. entweder reparieren lassen oder die 6.700 € nehmen.


    Die Auswirkungen des Angebots der REstwertbörse verstehe ich gerade nicht - ich dachte, das ist nur bei (wirtschaftlichen) Totalschäden relevant?

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