Beiträge von jof

    Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    Wieviel würdest du denn für ein Spiel oder die Konferenz ausgeben (wollen)?


    Der Anbieter kann natürlich jederzeit mit so einem Konzept einen richtigen Misserfolg erwirtschaften aufgrund mannigfaltiger Faktoren.


    Das kommt ja sehr auf den einzelnen drauf an. Ich habe Sky Bundesliga (für 20€ im Monat), und schaue tatsächlich nur Fußball. Die anderen Sender/Kanäle auf Sky habe ich bloß mal durchgeklickt.


    Bei Heimspielen bin ich ohnehin im Stadion, also schaue ich die Auswärtsspiele meines Heimatvereins und ein paar andere interessante Spiele. 1x bisher habe ich mir ein DFB-Pokal-Ticket gekauft (ist im Bundesliga-Paket ja nicht mit drin), das kostete für das Pokal-Wochenende 15 €, meine ich.


    Wenn es um Einzelspiele (oder einzelne Tage) geht, wären 10€ für mich die Schmerzgrenze. Und auch das würde ich so abstimmen, dass ich vorher entscheide ob Kneipe, Bekannte oder selbst. Ich kann mir gut vorstellen, dass sich mit dem Einzelspielsystem regelmäßig 3...10 Leute zusammentun und alle bei einem (ggf. wechselweise) schauen. Das hilft Sky auch nicht...

    Selbstverständlich kann man auch jetzt noch einen Anwalt nehmen, was ich in diesem Falle auch raten würde. Die vorgeschlagene Abwicklung der freien Werkstatt ist alles andere als seriös und zuvorkommend.


    Die Werkstatt hat einen Fehler gemacht, und soll/muss dafür gerade stehen. Mir selbst ist in der Hobbywerkstatt (durch eigenes Verschulden) auch schon mal ein Wagen in Brand geraten, das geht schneller als man denkt (allerdings war das während der Schweißarbeiten, und außer einer verkohlten Rückbank war kein größerer Schaden entstanden).


    Ein Versicherungsfall wird üblicherweise so abgewickelt, wie ein (unverschuldeter) Autounfall. Das heißt Wertermittlung durch einen Gutachter (der selbstverständlich auch Neuteile wie das Lenkgetriebe positiv bewertet und eine durchgerostete Stoßdämpferaufnahme negativ). Dem Geschädigten stehen selbstverständlich Dinge wie Nutzungsausfall, Ab-/Ummeldegebühren, Unkostenpauschale etc zu sowie der Ersatz der verbrannten Teile (Kindersitz, Atlas, usw.)


    Für den Gutachter gilt (aus Sicht des Geschädigten) wie bei allen Unfällen, nämlich dass man den "eigenen" nehmen sollte, und nicht den der (gegnerischen) Versicherung, insbesondere bei solche einem Brandschaden bei dem man den vorherigen zustand nicht mehr genau beurteilen kann.


    Aufgrund der Komplexität würde ich das nie ohne Anwalt machen wollen.



    Für den Fall einer gütlichen Einigung (ohne Versicherung) erwarte ich von der Werkstatt, dass sie mir ein gleichwertiges Auto hinstellt, für das ich nichts bezahlen muss, und Nutzungsausfall und die verbrannten Gegenstände angemessen entschädigt. Z.B. 300...500,- € in Cash (plus das Auto natürlich). Sinnvollerweise sollte die Werkstatt auch noch 1 Jahr Gewährleistung für den "Ersatzwagen" bieten.


    Hieße für mich also, Du bekommst den "alten Polo" von der Werkstatt mit einem Jahr Gewährleistung plus 300...500 Euro extra. Ganz ehrlich: so hätte ich das bei meinem Kunden gemacht und mich vielmals für die Unanehmlichkeiten entschuldigt.



    Hier versucht Dich gerade der Meister über den Tisch zu ziehen. Deshalb empfehle ich, jegliche Kommunikation einzustellen, und den fähigen Anwalt zu beauftragen.


    Problematisch könnte sein, wenn sich herausstellt dass die Werkstatt gar keine Versicherung (mehr) hat, oder dass die Versicherung sich weigern kann zu bezahlen, weil der Werkstattmensch grob fahrlässig gehandelt hat. Aber auch das kann/wird der Rechtsanwalt in Erwägung ziehen und Dir Chancen und Risiken erläutern.


    Meine Meinung!


    Viel Erfolg und viele Grüße,


    Jörg



    EDIT:


    Zitat

    Original geschrieben von Chris 3. Was habe ich vielleicht falsch gemacht und/oder was muss ich noch beachten?


    Ehrlich gesagt - fast alles hast du falsch gemacht! Schon beim ersten Anzeichen, dass Dich der "Meister" (ist er das überhaupt? Darf er überhaupt eine Werkstatt betreiben?) über den Tisch ziehen will (sonst hätte er Dir ein Angebot gemacht wie oben beschrieben), einen Anwalt einschalten der Deine Interessen vertritt und sich um die Sache kümmert.

    Die 276. Frage zum Widerruf...


    Halte Dich genau an die Widerrufsbelehrung die Du bekomme hast, und alles wird gut.


    Du "kannst" sogar beim gleichen Zwischenhändler vor und nach dem Widerruf einen neuen Vertrag abschließen (wollen). Aber es gibt keinen Vertragszwang für den Vertragspartner, d.h. der muss Dich bzw. Deinen Vertragswunsch nicht annehmen. Genau so wenig wie Du gezwungen bist, bei einem bestimmten Händler zu kaufen.


    Geht es Dir nur um das spezielle Handy warees vielleicht sinnvoll, den Händler zu fragen, ob er Dir gegen Mehr- oder Minderpreis ein anderes Gerät liefert und das andere zurücknimmt. Vielleicht für beide Seiten weniger Theater.

    Das Gerät ja, die (Original-) Tintenpatronen sicher nicht...


    Ferner hat der 3620 den "Kursiv-Bug", damit sollte man sich vor der Anschaffung beschäftigen.

    handyman: was ein Dummgelaber. Der Dienstleister ist Paypal, die Dienstleistung der Geldtransfer. Und ein wenig "schummeln" um sich vor den Gebühren zu drücken gehört für mich in die gleiche Schublade wie ein wenig "schummeln" bei der Artikelbeschreibung...

    Der Verkäufer weiß es doch selbst nicht. Also probiert man es aus, und schickt das Gerät ggf. zurück. Klar wird es der Verkäufer dann als "2. Wahl" o.ä. verkaufen müssen, aber das muss er dann eben einpreisen. Und ein anderer Kunde freut sich über das neuwertige Gerät zum Schnäppchenpreis.


    Schließlich bezahlt er auch kein Beratungspersonal oder Ladenmiete.