Mein Verständnis ist folgendes, dass der Makler sich um den Verkauf des Hauses kümmert, und der Notar sich um den Kaufvertrag und die Abwicklung kümmert. Ich habe bei Käufen/Verkäufen immer direkt mit dem Notariat gesprochen, von denen bekam ich auch den Vertragsentwurf und habe meine Korrekturwünsche und Fragen auch immer direkt mit dem Notariat besprochen.
Ich hätte auch z.B. keine Lust, dass (aufgrund Mitwirken eines Maklers am Kaufvertrag) z.B. dessen Provisionsanspruch im notariellen Kaufvertrag auftaucht...
Ein Beurkundungstermin macht m.E. erst dann Sinn, wenn alle Details vorher geklärt sind. Der Notar wird jede Unklarheit erläutern, das ist sein Job. Auch wenn man "meint" etwas zu verstehen, ist (beim geringsten Zweifel) immer besser nachzufragen ("was bedeutet das denn für die Praxis?" "Was sind Erschließungskosten/Anliegerbeiträge?" usw.)
Wenn während der Beurkundung größere Passagen/Details geändert werden, besteht die Gefahr etwas zu "vergessen" oder "unter Stress" Dinge zu unterschreiben, die man gar nicht will. Einem betagten Vertragspartner empfehle ich auch immer, zum Beurkundungstermin einen Vertrauten (z.B. aus der Familie) mitzunehmen!
Wenn es keinen schriftlichen Vertrag mit der Maklerin gibt, in dem die Details genau geregelt sind wer wann welche Provision und Gebühren (ggf. auch Aufwandsentschädigungen, etc) zu tragen hat, würde ich die Angelegenheit sofort von einem Rechtsanwalt prüfen lassen. Mündliche (Makler-)Verträge sind selbstverständlich zulässig, und es gibt bestimmte Fälle wo ein (derzeit) fehlender Honoraranspruch der Maklerin durch eine Beurkundung "geheilt" (und damit das Honorar fällig) wird.
Da es beim Hausverkauf meistens um richtig viel Geld geht (häufig sind das 5-stellige Beträge, wenn das Gebäude in Richtung 2-Millionen-Marke geht kann das Maklerhonorar auch locker die 100.000 € überschreiten!), und der Makler einem Laien ein erhebliches Wissen voraus hat (insbesondere auch das Wissen hat, welche Voraussetzungen gelten müssen und einen Honoraranspruch zu haben), kann ich mir gut vorstellen dass die Maklerin den "Fisch" nicht so schnell "von der Angel" lassen wird. Ferner sehe ich sogar die "Gefahr", dass der Käufer (s)einen Teil der Maklerkosten nicht tragen will oder wird, und ggf. die gesamte Provision der Verkäufer zu tragen hat.
Also JETZT informieren, und mit dem gewonnenen Wissen für klare (schriftliche) Vertragsverhältnisse sorgen. Vielleicht ist es sogar sinnvoll, den Anwalt den man um Rat fragt, auch mit den Vertragsverhandlungen mit der Maklerin zu beauftragen.
Viel Erfolg!
Gruß Jörg