Tja, und dann bin ich für Wiedereinführung der Preisbindung nach von Aktionären festgelegten Kriterien.
Vielleicht wird das hier genau so lustig wie der (leider geschlossene) Ingenieursthread...
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Tja, und dann bin ich für Wiedereinführung der Preisbindung nach von Aktionären festgelegten Kriterien.
Vielleicht wird das hier genau so lustig wie der (leider geschlossene) Ingenieursthread...
ZitatOriginal geschrieben von fluxxr ... und der Händler bekommt beim nächsten Verkauf als B-Ware 50€ weniger.
Korrekt. "So funktioniert Marktwirtschaft" würde scaleon dazu sagen.
ZitatOriginal geschrieben von Flummy25 Natürlich möchte ich die Geräte nur antesten. Dazu bleiben sämtliche Folien und Zubehörteile unberührt. Ich möchte nur in Ruhe den Musicplayer testen, eine SMS schreiben, ein Foto machen.
Genau das ist Sinn der Sache. Also mach es. Den verlinkten Teltarif-Artikel hast Du gelesen?
Gruß Jörg
:top: Sehr schön, genau so trocken muss man das sagen - "prima Herr Makler, dann ist das sicherlich kein Problem wenn sie die Provision dann bekommen, wenn ich eingezogen bin..."
Und wenn man schon dabei ist kann man noch ergänzen "...ach ja, und wenn der Mieter seinen mietvertraglichen Pflichten (Renovieren etc.) nachgekommen ist."
Wenn die Wohnung ernsthaft in Frage kommen sollte, bitte den Makler fragen, ob der Verkauf und ein möglicher Eigenbedarf des Käufers beim Mieter bereits kommuniziert wurde. Ist das nicht der Fall, den Makler bitten dies zu tun. Ist das der Fall, kann man das beim Mieter offen ansprechen, dass man selbst einziehen möchte.
Freuen wird sich der Mieter wahrscheinlich nicht, aber das ist nun mal so. Daher ist es besser, mit offenen Karten zu spielen, dass der Mieter seinen Auszug planen kann. Bei solch einem Gespräch bekommt man auch gleich einen Eindruck, wie renitent der Mieter ggf. ist. Wenn der nämlich (trotz Aufforderung, etc.) nicht rausgeht, kann das ganz schön strssig werden, denn einfach vor die Tür setzen geht nicht...
Bei der heutigen Kündigung meiner Mobilfunkverträge ist mir eingefallen, dass ich noch einen (bzw. zwei) Erfahrungsberichte schuldig bin:
Bereits im Februar 2013 hatte ich einen Vertrag über Preisbörse 24 geschlossen, und war sowohl von der Abwicklung als auch von den Konditionen begeistert.
Im Februar 2015 erlebte ich ein Desaster beim Abschluss über den Händler Logitel (Erfahrungsbericht hier: --> http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=5495569#post5495569).
In meiner Not erinnerte ich mich an Preisbörse24. Zwei Telefonate mit Marc (ein netter persönlicher Kontakt), kurzes Austauschen von Unterlagen - und der Neuvertrag mit gelungener Portierung war freigeschaltet. Reibungslos und professionell - so sollte es sein!
Im März 2015 stand ein weiterer Anschlussvertrag für einen auslaufenden Vertrag an. Auch hier eine kurze Kontaktaufnahme mit Marc, und der Vertrag (mit Portierung) wurde genau so schnell und mühelos geschaltet wie die anderen beiden zuvor.
Die vereinbarten Auszahlungen waren jeweils pünktlich wie angekündigt auf dem Konto.
So muss es sein!
Grüße, Jörg
Es ist immer interessant sich den ein oder anderen älteren Beitrag anzuschauen, da stößt man einerseits auf ganz interessante (lesenswerte) Themen die man verpasst oder längst wieder vergessen hat, andererseits kann man sich häufig ein besseres Bild von seinem Diskussionspartner machen.
Deinen Satz
ZitatOriginal geschrieben von scaleon Tja, so funktioniert Marktwirtschaft.
verstehe ich in dem Zusammenhang nicht ganz. "Marktwirtschaft" funktioniert doch genauso, wenn ich mir 5 oder 10 (oder sogar 100) Mobiltelefone schicken lasse, die Verpackungen aufreiße, die Geräte anfasse und darauf rumdrücke, und dann alles wieder zurückschicke. Der Gesetzgeber sieht genau das vor. Die einen wechseln eben jährlich den Stromversorger, andere haben vielleicht Spass am Ausprobieren von Mobiltelefonen...
Re: Re: Re: Rückgaberecht bei Mobiltelefonen?
ZitatOriginal geschrieben von scaleon
Das ist aber "sinnloses Bestellen und zurückschicken", denn das sind alles Markensachen die man in jedem Laden ausprobieren kann. Was anderes würde gelten wenn das No-Name-Produkte wären, die ausschließlich über das Internet vertrieben würden.
Das sehe ich völlig anders. Im Laden ausprobieren und dann im Netz bestellen finde ich reichlich unverschämt! Wenn ich im Laden "kostenlos" ausprobiere (und mich ggf. noch beraten lasse), dann kaufe ich auch da. Auch wenn es dort 20 oder 50 € teurer ist.
Aber wer schon überlegt, bei der Stromablesung einen falschen Wert anzugeben, weil die kwh beim neuen Anbieter ein paar Cent billiger ist, dem ist in dieser Beziehung kaum noch zu helfen...
Nein, er braucht da keinen "Baurechtler" sondern einen "Wertermittler". Der "Baurechtler" kommt erst dann ins Spiel, wenn er bauen will (was eigentlich gar nicht geht...)
Und das mit den Freibeträgen muss man sich genau anschauen. Die sind hoch, wenn Eltern an Kinder vererben (400.000 €). Aber wenn der Bruder an die Schwester vererbt, oder der Onkel an den Neffen sind es nur noch 20.000 €.
Deshalb ist es ja so wichtig, ein "gutes" Testament zu haben.
Grüße, Jörg
Re: Rückgaberecht bei Mobiltelefonen?
ZitatOriginal geschrieben von Flummy25 Ich würde mir gern die Geräte online bestellen und dann das behalten, was am meisten zusagt.
Ich selbst bin kein Freund vom "sinnlosen Bestellen und zurückschicken". In diesem Fall aber hat Flummy genau das vor, was der Gesetzgeber mit dem Rücktrittsrecht bei online-Käufen bezweckte: Ausprobieren und Testen.
Selbstverständlich lässt sich "ein entsiegeltes und betatschtes Telefon meist nur mit Verlust weiterverkaufen", aber das ist eben das Risiko (und der Nachteil) des Versandhändlers ohne Ladengeschäft. Der Laden muss seine Vorführgeräte ebenfalls günstiger anbieten.
Ein paar wichtige Details gibt es aber zu beachten, Teltarif hat das hier --> http://www.teltarif.de/arch/2007/kw51/s28258.html seht gut zusammengefasst.
Gruß Jörg
Baurecht ist Ländersache, deshalb hat auch jedes Bundesland seine eigene Bauordnung.
"Bauamt" ist nicht gleich "Bauamt". In Hessen ist es z.B. so, dass die Kreisbauämter (also der Landkreis) über einen Bauantrag abschließend entscheidet, und NICHT das Bauamt der Stadt/Gemeinde. Stadt/Gemeinde geben zwar durch die Bebauungspläne den Rahmen vor, das Kreisbauamt ist aber in der Lage, sich darüber hinwegzusetzen. Theoretisch können also auch Grundstücke bebaut werden, welche laut Bebauungsplan gar nicht bebaut werden dürfen.
Der Bauantrag wird deshalb auch beim Kreisbauamt eingereicht, welches zu bestimmten Punkten (insbesondere bei Abweichungen oder Befreiungen) verschiedene andere Behörden "anhört" (d.h. zu einer Stellungnahme auffordert). Zu diesen "anderen Behörden" gehört auch die zuständige Stadt/Gemeinde.
In der Praxis kommt es häufiger vor, dass ein Bauherr Abweichungen von einer Stellplatz- oder Grünflächensatzung beantragt, die Gemeinde eine negative Stellungnahme abgibt, der Bauantrag aber trotzdem genehmigt wird. Aktuell klagt hier sogar eine Gemeinde gegen das Kreisbauamt wegen einer solchen Sache...
Zurück zum Thema: Üblicherweise gibt es Bodenrichtwertkarten, aus welchen man die Bodenrichtwerte entnehmen kann. In Hessen führt diese Wertermittlungskartei das Amt für Bodenmanagement (frühere Bezeichnung: Katasteramt).
Wenn ich Dich richtig verstehe, "bescheinigt das Katasteramt den höheren Wert" eines Baugrundstücks. Aus meiner Sicht handelt die Rechtspflegerin damit richtig, indem sie ebenfalls den höheren ("amtlich ermittelten") Bodenrichtwert ansetzt. Auch die Tatsache, dass "gebaut werden sollte" (also ggf. schon ein Bauantrag gestellt wurde, dieser jedoch abgelehnt wurde) spricht für den höheren Wert. Auch wird eine Hausnummer üblicherweise dann zugeteilt, wenn dort gebaut wird.
Also hilft Dir wahrscheinlich wirklich nur ein (Privat-)Gutachten, welches Dir bescheinigt, dass das individuelle Grundstück einen wesentlich niedrigeren Wert hat (als der Bodenrichtwert in der Gegend), eben weil es laut Vorgabe xy (derzeit) nicht bebaut werden kann, zu klein ist, zu ungünstig zugeschnitten ist, usw. usw.
Und wahrscheinlich brauchst Du noch einen Anwalt, der das ganze juristisch formulieren und durchsetzen kann.
"Die Hausnummer ablegen" löst m.E. nicht das Problem (und warum sollte die Stadt/Gemeinde - die dafür verantwortlich ist - das auch tun, wenn es seit 50 Jahren eine Hasunummer gibt...)
An Deiner Stelle würde ich beim Katasteramt vorsprechen (die machen ja auch "Privatgutachten") und würde mich erkundigen, was das dort kostet und ob sie Deiner Argumenatation folgen. Der zuständige Fachmann kann Dir auch genauer erläutern, warum das Amt (ggf.) am höheren Grundstückswert festhält.
Sollte das Amt selbst (nach Deinem Auftrag für ein individuelles Gutachten) zu dem Schluss kommen, dass der hohe Richtwert nicht gerechtfertigt ist, halte ich das für das aktuell beste Argument gegenüber dem Nachlassgericht.
Vorher solltet ihr natürlich ausrechnen, ob die (Ebschaftssteuer-)Ersparnis den ganzen Aufwand rechtfertigt...
Viel Erfolg!
Grüße, Jörg