Beiträge von jof

    Format -> Seite.


    Dort die Details auf jeder Seite bearbeiten, z.B. Kopfzeile ein-/ausschalten.


    Du hast verschiedene "Seitenvorlagen", z.B. "erste Seite", "Standard", "rechte Seite", usw. Mittels Format -> Verwaltung lässt sich die Seitenanordunng verwalten/abändern.


    Word hat(te) Datei -> Seite einrichten, Open Office verwendet Format -> Seite.


    Gruß Jörg

    Unser Sohn trinkt Leitungswasser und nimmt immer 1 Liter mit in die Schule. Und zwar in ausgetrunkenen PET-Mineralwasserflaschen, die wir etwa 1...3x wiederverwenden (ohne die groß zu säubern). Danach landet die Flasche wieder im Pflandflaschenkasten, und die nächste frisch ausgetrunkene Flasche wird verwendet.


    Wäre das eine Option?


    Gruß Jörg

    Zitat

    Original geschrieben von Anja Terchova
    Strafanzeige wegen Unterschlagung gegen die Bank koennte nicht schaden - dann muesste sie jedenfalls nochmal genauer nachpruefen


    Was bringt denn eine Strafanzeige? Ist das nicht eher ein zivilrechtliches Problem zwischen Kunde und Bank?

    Mich wundert, dass Du die Frage hier im Forum stellst, und nicht einfach eine www-Suche durchführst. Der Fall kommt immer wieder mal vor, mit unterschiedlichen Aussagen der Bank. hier mal ein paar Beispiele (die Suchworte kann man noch ein wenig variieren):


    * hier klicken *


    Auf den ersten Blick interessant fand ich diesen Link, Ergebnis nach richterlichem Urteil: "die Bank ist beweispflichtig". Allerdings kann sie z.B. über "Kassettenbefüllungsliste, Journalausdruck der Auszahlungsbeträge und der Auszahlungsprotokolle der beauftragten Sicherheitsfirma" den Beweis führen, hat der Kunde Pech gehabt.


    Hier der Link:


    * klick *


    Lass' uns bitte wissen, wie es weitergeht.


    Grüße, Jörg

    Hallo,


    seit einiger Zeit erhalten ich von meinem Galaxy S3 die Fehlermeldung "Google Suche angehalten", und zwar meistens (vielleicht auch immer) dann wenn es etwas mit Sprache/Spracherkennung zu tun hat. So kann ich z.B. bei der Google-Navigation den Zielort nicht mehr (wie früher) einsprechen.


    Ein Bekannter meinte dazu: "das klingt als wäre die interne Google Spracherkennung abgestürzt. Vielleicht hilft es wenn du die Android Komponente nochmal neu installierst."


    Leider konnte er mir weiter nicht helfen, da das wohl bei unterschiedlichen Geräten/Versionen jeweils anders erfolgt. Ich solle irgendwie in der "Sprachpaketverwaltung" die heruntergeladene Sprachdatei deinstallieren und neu installieren.


    Leider konnte ich im Netz nirgendwo eine detaillierte Anleitung finden, wie das geht.


    Unter "Einstellungen -> Sprache und Eingabe -> Tastaturen und Eingabemethode" ist ein Häkchen bei "Google Spracheingabe Deutsch (Deutschland)" gesetzt. Wähle ich hier z.B. den Menüpunkt "Sprachsuche" aus, kommt wieder "Google Suche angehalten".


    Kann mir vielleicht hier jemand helfen und Schritt für Schritt erläutern, wie das auf dem S3 klappt? Vielen Dank im voraus!


    Das S3 ist so, wie ich es etwa vor 3 Jahren bekommen habe. Updates der Android-Version o.ä. habe ich nie gemacht. Hier die Angaben zum Gerät:


    Galaxy S3 GT-I9300, Android-Version 4.1.2, Basisbandversion I9300XXELL4, Kernel-Version 3.0.31-566833


    Grüße, Jörg

    Die Frage ist, wann ein gültiger Kaufvertrag zustandegekommen ist. So wie ich die Sache regelmäßig verstehe ist die Bestellung durch den Kunden zunächst eine Art "verbindliches Angebot" an den Shop, die Ware zum Preis xy abzunehmen. Erst wenn der Shop eine Rechnung oder Bestellbestätigung (zum Preis xy) schickt, dann ist der Kaufvertrag geschlossen.


    Die Hobby- und Berufsjuristen hier im Forum können (und werden) das sicher genauer erklären.

    Wenn irgendein Hobbyhandwerker die Installation beschädigt, soll die Gebäudeversicherung dafür einstehen...? Die ist doch außerdem gar nicht für solche Schäden zuständig. Wir sind ja hier ein Telefonforum. Wenn A versucht, das Handy von B zu reparieren und dabei einen Kurzschluss verursacht, wäre das dann über die Handyversicherung abgedeckt?


    rmol: hast' mal Deinen eigenen Mietvertrag gelesen? Schaden an Vermieter melden, der entscheidet wen er beauftragt (oder ob er es selbst macht). Anhand der Rechnung des Installateurs entscheidet der Vermieter (bei wirksamer Klausel), ob er das als Kleinreparatur umlegen kann/darf/wird.


    Beim Austausch eines Wasserhahns mit An-/Abfahrt durch einen Fachmann dürfte das über der Grenze liegen und damit Vermietersache sein - nicht aber, wenn der Mieter selbst Hand anlegt.


    Besser wäre es gewesen, der Mieter hätte sich beim Vermieter das OK für die Selbstreparatur eingeholt. Daher mein Tipp für die aktuelle Situation, reumütig das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Ein vernünftiger Vermieter erkennt ggf. an, dass das Problem hauptsächlich an den alten Leitungen liegt, und lässt den Mieter ohne bzw. mit einer geringen Eigenbeteiligung davonkommem.


    Solche Dinge kann man häufig schnell und pragmatisch lösen, wenn man einfach nur mal (vernünftig) miteinander REDET.