Danke Andreas.
(Linea war brav arbeiten und hat hier erstmal nicht weiter reingeschaut... :p )
Beiträge von Linea
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Es gibt bei uns an der Hotline einen ganz einfachen Ablauf für solche Fälle. Das Ganze per interner Reklamation weiterleiten lassen, der Händler wird um Stellungnahme gebeten, passiert innerhalb von zwei Wochen nichts, wird storniert.
Diesen Ablauf sollte jeder Hotlinemitarbeiter kennen.
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Hab das Schreiben auch bekommen. Menno!! :mad:
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Zitat
Original geschrieben von tom14057
Ich bin entsetzt. Das heisst doch im Ernstfall: Ich zahl vielleicht 23 Monate die 10 EUR fuer nichts. Kaufvertrag wird rueckabgewickelt und ich soll dann pech gehabt haben. Wahnsinn. Das kann doch nicht deren ernst sein. Wie wird das begruendet?Äh...Du hast 23 Monate lang ein subventioniertes Handy genutzt? Auch wenn es mehrfach defekt war, warum solltest Du den kompletten Hardwarezuschlag zurückerstattet bekommen? :confused:
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Original geschrieben von tom14057
Linea: Wenn der Kaufvertrag bei VDF rueckabgewickelt wird, bekommt der Kunde dann die Hardwarezuschlaege erstattet? Frage nur mal so aus Interesse.njet...
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Original geschrieben von MacX
Ich bin ein Mensch, der auf kompetenten Service und Ehrlichkeit großen Wert legt. Bei Vodafone habe ich leider weder/noch gefunden und werde daher in Zukunft Vodafone als Vertragspartner meiden.Kommt immer drauf an, wen man gerade erwischt (leider!!!). Bei jeder Firma gibt es Hauptgewinne und Nieten. Ich drück Dir die Daumen, daß Du demnächst nur Hauptgewinne ziehst. :p
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Ich sehe ein, daß wir da unterschiedlicher Meinung sind.
Aber offenbar teilt Vodafone meine Einstellung (oder andersrum), so daß es müßig ist, hier weiter zu diskutieren. Letztendlich muß der TE mit Vodafone klarkommen, nicht uns hier überzeugen. Viel Glück! -
Nochmal: Er hat im November 2010 ein subventioniertes iPhone erhalten. Seine Möglichkeiten zu diesem Zeitpunkt wegen des defekten N97 waren a) außerordentliche Kündigung des zugrundeliegenden Mobilfunkvertrages und b) Erneuerung des Vertrages um weitere 24 Monate mit Erwerb eines neuen vergünstigten Telefones, hier: iPhone mit Netlock.
Er hat sich für Möglichkeit b) entschieden. Man hat ihm, warum auch immer, keine neue Laufzeit verpaßt. Glück gehabt. An der nicht vorzeitigen Freigabe des Netlocks ändert das aber nichts. Wie man sieht. :-O
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Du meinst "Wähle Deinen Vorteil". Hast offenbar noch nicht gewählt, deswegen hast Du nichts davon :-O
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Zitat
Original geschrieben von MacX
Wie gesagt, um die Frage nochmals zu vereinfachen:Ich möchte wissen, ob der Netlock an den zugrunde liegenden Laufzeitvertrag gekoppelt ist, oder ob dieser ab Erhalt des Gerätes gilt? Und bei Erhalt eines Ersatzgerätes wieder bei 24 Monaten beginnt?
Ab Erhalt des Gerätes. Ab dem SUBVENTIONIERTEN Erhalt. Du kannst es drehen und wenden wie Du willst...