Beiträge von puntigamer

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    Original geschrieben von Bastelino
    und evtl ein anderes Bankkonto...


    Hatte mal einen "ähnlichen" Fall :D


    vor allem das ist wichtig. Aus aktueller Erfahrung lässt fonic mittlerweile pro Bankkonto (auch sämtliche früherer karten inbegriffen) nur fünf karten zu.

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    Original geschrieben von rabbe
    Einfach die letzte Ziffer ignorieren und darauffolgenden zehn Ziffern ergeben die Kontonummer. Diese steht allerdings auch auf dem Begrüßungsschreiben, wenn man die Karte entfernt, kann man diese nicht übersehen, obwohl diese ziemlich kleingedruckt ist.


    Danke :) Das Begrüßungsschreiben dürfte mittlerweile bereits Klopapier sein, deshalb kann ich darauf nicht zurückgreifen, ich schau mal ob ich die richtige Nummer erwischt habe. Ich lass mich überraschen.

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    Original geschrieben von Latzel2
    Ausnahmen sind hier nicht so konkret formuliert, dennoch sollte es auch hier möglich sein, den finanzierten Artikel gegen Erstattung zurückzugeben.


    Da würde ich vorsichtig sein. Euronics tauscht bspw. fast ausnahmslos nur gegen Gutschein um.
    Wie das dann technisch im Zusammenhang mit einer Finanzierung läuft, weiß ich nicht.


    Nö, kann ich nicht bestätigen. Ich habe meine Fonics immer mit ausgeschalteten 3G freischalten können, idR mit 2G.


    Also im Store einlogen (WLAN an), und bei der ausgewählten APP auf 2G umschalten, dann die persönlichen Daten eingeben, sofern es eine neue Karte ist - wovon ich mal ausgehe. Oftmals braucht es mehrere versuche, da die Verbindung nicht ausreicht um beim ersten mal den kauf abzuschließen (bei mir hat es gereicht, die persönlichen Daten einzugeben und zu bestätigen, danach kann man wieder auf wlan umstellen und die app über wlan ziehen).


    So hat es mich niemals mehr als 30 ct. gekostet, dauert allerdings schon mal 2 Minuten. Anfangs hatte ich mit 3G auch einige Euro verballert, ...

    Bei der Investition handelt es sich um Instandhaltungsaufwand, unabhängig davon, ob es freiwillig gemacht wurde oder sowieso notwendig wurde. Allerdings gibt es Ausnahmen, abhängig von einigen Faktoren (Wann war Anschaffung (weniger als 3 Jahre - anschaffungsnahe Herstellungskosten), wird mehr ausgetauscht und wesentlich verbessert? Ggf. Sanierung in Raten, dann Herstellungskosten, die über die RND verteilt werden müssen). Aber ich denke mal, dass das hier alles nicht zutreffend ist und tatsächlich Instandhaltung ist.


    Ansonsten http://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__82b.html beachten. Gilt nur für überwiegend genutzte Wohnhäuser, also der gewerblich vermietete Anteil muss < 50% sein.


    Die Verteilung kannst du vornehmen wie du willst, du kannst den Aufwand aber auch sofort komplett als Werbungskosten geltend machen. Das kommt letztlich auf den Steuervorteil (Progression) an.

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    Original geschrieben von cithrix
    Ja, das mit REWE ist seit einiger Zeit schon so. Habe ich bei mir auch als Lieblingspartner aktiviert.


    Interessanterweise werden mir seitdem keine eCoupons mehr für REWE angeboten. Sogar die REWE-Coupons in dem Brief mit dem Punktestand waren als einzige nicht online aktivierbar.
    Das macht natürlich wirtschaftlich für mich wenig Sinn, da doppelte Punkte oder mehr für REWE dauernd als Coupon vorhanden war...


    Einfach ein 2. Payback Konto eröffnen.
    Mit der Amex bezahlen, die "2." Payback Karte mit den dann vorhandenen e-coupons nutzen.


    Allerdings kann ich deine Erfahrungen nicht bestätigen.
    Habe ständig mehrere 5-fach eCoupons auch in meinem Amex-Payback Konto.

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    Original geschrieben von 200prokdzufriedh
    M.W. geht das Nachreichen von Belegen, solange der EstB nicht bestandskräftig ist (also evtl. Widerspruchs- oder gar Klageverfahren noch nicht beendet sind).


    Auch nach Bestandskräftigkeit ist das m.W. möglich, falls das FA mitspielt - so jedenfalls meine gaaanz dunkle Erinnerung. Gibt IIRC auch einen Fachbegriff dafür, der mir zwar auf der Zunge liegt, aber partout nicht von dieser ins aktive Bewusstsein und von dort auf die Tastatur fallen mag... :D


    Richtig, es gibt durch aus einige Korrekturmöglichkeiten, die greifen könnten. Bescheid noch nicht ergangen, kannst du bis zum Bescheid warten und über einen Einspruch nachreichen oder eine geänderte Erklärung einreichen. Ist schon ein Bescheid ergangen und die Einspruchsfrist noch offen, einfach über einen Einspruch nachreichen.


    Ansonsten, also wenn Einspruchsfrist bereits abgelaufen, ggf. eine Korrektur nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO probieren (http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__173.html). Teilweise ist für Steuerlaien ein Nicht-Wissen der Absetzbarkeit durchaus hierüber zu argumentieren. Im Zweifel einfach probieren, ggf. erstmal anrufen und nachfragen.