Beiträge von rajenske

    Zitat

    Original geschrieben von eiei
    Falls nötig, werden die sogar epost.de zu epost.de-mail.de umändern (Artikel vor ein paar Tagen in der FTD).


    Danke für den Hinweis. Hab mal danach gesucht, du meinst wohl diesen Artikel:

    Zitat

    Bis Jahresende will die Regierung darin die Sicherheitsanforderungen für die elektronische Post festzurren. Eine Anforderung wird sein, dass Nachrichten nach dem De-Mail-Standard an einem gemeinsamen Kürzel erkennbar sein müssen. Im Gespräch ist "de-mail.de". Doch dagegen sträubt sich die Post. Ihr Produkt kriegt die Kennung "epost.de". "Es kann gut sein, dass die Post die Adressen, die sie nun vergibt, nach Verabschiedung des Gesetzes noch einmal ändern muss", heißt es in Regierungskreisen.


    Bis dahin sollte die epost aber nicht nur "vorpreschen", sondern auch jetzt dem potenziellen Kunden auch noch offensiver sagen, dass man sich an dem zu erwartenden Gesetz orientieren will. Einige Großkunden hat man sich wohl schon an Land gezogen (Allianz, SAP, Targobank, ..)


    Aber von wegen "vertrauenswürdig": Eigentlich traue ich da epost, t-online, GMX und Web.de gleichermaßen und grundsätzlich nicht über den Weg. Das größere Vertrauen in t-online und epost ist nach meiner Meinung bei vielen Leuten eher historisch begründet.

    Zitat

    Original geschrieben von Bilo
    (..), wohingegen die Post jetzt schon durchstartet und die meisten vom neuen Gesetz geoforderten Bedingungen jetzt schon erfüllt?


    Eine entscheidende Bedingung ist und wird wohl nicht erfüllt:

    Zitat

    Außerdem muss die Bürgerportaladresse immer eine Kennzeichnung enthalten; dies wird voraussichtlich die Kennzeichnung „de-mail“ sein. An der Kennzeichnung „de-mail“ ist die Bürgerportaladresse als solche erkennbar.


    Quelle: http://www.bundesrat.de/cln_09…cationFile.pdf/174-09.pdf

    Ich denke, die Frage der Unterschrift ist nicht ganz einfach als Benutzer, siehe auch die FAQ:

    Zitat

    Auch alltägliche Vertragsabschlüsse, zum Beispiel die Annahme eines Versicherungsangebots, Kaufverträge oder Dienstleistungsaufträge, können Sie verbindlich über den E-POSTBRIEF abwickeln, wenn keine Schriftformerfordernisse entgegenstehen. Schriftformerfordernisse können sich entweder explizit aus einem Gesetz ergeben - also etwa bei der Kündigung eines Mietvertrages oder bei der Zustellung von Arbeitszeugnissen - oder von Geschäftskunden in deren Kunden-AGB vereinbart sein.


    Also immer schön erst klären, ob "Schriftformerfordernisse" bestehen.


    Für Privatanwender bringt das Senden eigentlich keinen echten Vorteil. Es sei denn, der Empfänger verspräche schnellere Bearbeitung o.ä. - sowas vermute ich eher bei de-mail.