Beiträge von rajenske

    Zitat

    Original geschrieben von noksie
    Ich bin 2008 jeden Tag 2 km zur Arbeit gefahren.
    Gebe ich jetzt (bei den Werbungskosten [oder was sind "Pendel" Kosten]) 2x 2 km = 1,20 EUR pro Tag an oder gebe ich 1x 2km = 0,60 EUR pro Tag an.


    Laut BILD kannst du ruhig Hin- und Rückweg angeben :D:
    http://www.bildblog.de/4463/ki…chtigen-antwort-entfernt/


    Zitat

    Original geschrieben von fahrsfahrwerkaus
    Fallen nicht eh alle Beträge unter 920 Euro in die Werbekostenpauschale?


    In der Summe kann man trotz geringer Fahrtkosten aber drüberliegen.

    Läuft das immer noch?


    Hab letztens bei TV-Beratung im Saturn mit einem Mitarbeiter darüber gesprochen. Als das damals anfing, war es komisch und lustig für alle Beteiligten. Jetzt nervt es nur noch: Mitarbeiter müssen halt alles wieder einschalten, Kunden warten derweil.


    Er meinte, inzwischen erkennen sie die Leute mit der FB oft schon vorher, alles nur Männer, meist zwischen 20 und 30. Und mit Erfahrung blicke man auch ihre schauspielerische Nichtleistung. Es gab schon unerfreuliche Gespräche mit dem Sicherheitsdient, der Firmenanwalt prüfe zudem rechtliches Vorgehen, da es langsam nervte und überhand nahm (es würde aber schon wieder weniger). Genaueres wusst er da aber nicht.


    Mit seinen Kollegen sei er sich einig, das man - ich zitiere aus dem Gedächtnis - "sich diese armseligen Idioten ohne Freunde mal zusammen hinten aus dem Notausgang in die Ecke schleife und ihnen ihre Scheißfernbedienung hinten in den A... stopfe"


    Natürlich teile ich diese Meinung nicht so drastisch. Aber irgendwo hat er Recht.

    Eben.


    prana:


    Du hast:


    - 24 Beiträge hier geschrieben. (edit: 25, du bist zu schnell)
    - dabei 9 Bilder (Fotos/Scans/Screenshots) geschossen/hergestellt und eingefügt.


    Moralisch bin ich der Meinung, dass du die 30€ nun abgearbeitet hast, bezweifle allerdings die behördliche Anerkennung ;).


    Im Ernst: Ist es das wirklich wert oder macht sowas dir auch Spaß (was nicht verboten ist)?

    Zitat

    Original geschrieben von hockeygott
    Manchmal hilft nicht nur lesen (und klugscheißen), sondern auch ausprobieren... :rolleyes:


    Ein kleiner Hinweis von dir beim oben verlinkten Thread hätte aber auch geholfen, und alle wären glücklich. Selbst nach Lesen des verlinkten Threads kommt normalerweise keiner auf die Idee, dass das auch für S60 gilt.

    Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Tja, die Zeit rennt dahin.


    Vor allem, wenn man nicht nur "erobert", sondern auch Gegner "vernichtet" hat.


    Da hat man auch nicht mehr die moralischen weiteren Verpflichtungen, die man beim lästigen "Befreien" hätte ...


    Mit den alten "Missionen" hätte es George W. Bush dann doch einfacher gehabt. :D

    pflaumeberlin: Danke für deine letzten Beiträge.


    Mal anders herum:


    Wie wäre es mit einem solchen Absatz im Grundgesetz:


    "Das Land gewährleistet und schützt das Recht nationaler und ethnischer Minderheiten deutscher Staatsangehörigkeit auf Bewahrung ihrer Identität sowie auf Pflege ihrer Sprache, Religion, Kultur und Überlieferung."


    Jetzt könnte man denken, wat hat sich der Öle da wieder ausgedacht ... ;)


    Hat er aber gar nicht, das ist Artikel 5 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen.


    Und das schließt überhaupt nicht aus, dass man erwartet, dass jede/r im Land deutsch kann/lernt - und es geht um deutscje Staatsangehörigkeit. Es sind eben verschiedene paar Schuhe, über die man hier spricht.


    Gruß, Öle