Beiträge von rajenske

    Zitat

    Original geschrieben von SH888
    Die müssen beweisen das Dein Verwandter die strittige Leistung beauftragt hat !
    Haben Sie seine Unterschrift sieht es schlecht aus für den/die Erben, denn sie erben auch die Schulden mit.


    Das kann ich mir nicht vorstellen, es ging ja um Strafanzeige - da müssen die doch gar nix beweisen.


    Um Unterschriften geht es ja gar nicht.

    Zitat

    Von einer Anzeige gegen die Gläubiger würde ich bei verstorbenen abraten. Da immer die zwar sehr geringen aber doch gegebene Möglichkeit besteht das der Verstorbenen die Sache eben doch beauftragt hat.


    In diesem Fall nicht.

    Zitat

    Aber lass mich raten, für den verstorbenen Verwandten habt ihr in einer Zeitung eine Todesanzeige aufgegeben ?


    So kenne ich die Masche auch. Wir haben jedoch keine Todesanzeige aufgegeben.


    Zumindest hört sich das jetzt - rechtlich für die Schwiegermama - nach Abwarten an. Das wäre für sie wichtig.


    Trotz alledem würde ich wohl gern gegen den Laden vorgehen, muss man aber mit ihr absprechen.


    Gruß, Öle

    Meine Eindrücke/Erfahrungen nach 4 Tagen


    Wichtigste Kriterien bei mir vor dem Kauf:


    > Ausreichend großes Display für Internet
    > Kompakte Größe für die Hosentasche
    > WLAN
    > Normale Handytastatur und Touchscreen
    > Erträgliche Musikqualität


    Wer diese Kriterien hat, für den sieht es gut aus mit dem G900, das ist alles in Ordnung nach meiner Meinung. :top: Und es gibt da nicht so viele Alternativen hierbei derzeit am Markt.


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    Einzelnes - dabei bitte bedenken, dass dies mein erstes UIQ-Gerät ist ;):


    + Displaykontrast/-schärfe
    + Ständiger Wechsel der Bedienung Tasten/Touch, findet wohl nicht jeder gut. Ich aber.
    + Geschwindigkeit ausreichend, nicht superschnell, nervt aber nie. Bei Bedienung mit Tastatur ist man selbst oft schneller. Im Internet genieße ich Touchscreen.
    + E-Mail-Client top
    + Akustik/Sprachqualität bei mir ok
    + Musik-/Soundqualität ok (besseres Headset als das beigelegte aber ratsam)
    + Designs von anderen UIQ-Geräten funktionieren ohne Probleme bisher.



    - Empfangsqualität mittelmäßig in GSM und UMTS, schlechter in "Problemsituationen" als beim W810i (GSM) im direkten Vergleich.
    - Sprachqualität beim Gegenüber nicht soo toll, aber nicht schlecht. War beim W810i klar besser. Mit BT-Headset hingegen aber gute Qualität beim Gesprächspartner. Mikro?
    - Display spiegelt und sammelt halt Fingerabdrücke. Esse ab heute keine Pommes mehr.
    - Eigene Verknüpfungen gehen nicht tief genug (UIQ-Eigenschaft)
    - Bekomme keine vernünftige Bluetooth-Verbindung hin. Verbindung zu BlueSoleil Stick/Software steht zwar, aber komischerweise bricht sie öfter ab. Serieller Port als Dienst klappt nicht, so dass mRouter, PC Suite und MPE das G900 per Bluetooth nicht erkennen können. Ursache aber unklar.
    - Die beiden Tasten für Notizen und Nachrichten sind so etwas von überflüssig. Es gibt genügend Wege, diese Funktionen zügig zu erreichen.
    - Kamera/Bildqualität (für mich unwichtig, aber wird ja dauernd erwähnt)



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    Nebenbei zu Synchronisationen Kontakte/Kalender (bei mir mit Drittanwendung Thunderbird mit Kalender Lightning):
    > my.funambol klappt nicht
    > scheduleworld produziert Duplikate.
    > Mit MPE sieht es dagegen vielversprechender aus . (Bitte keine Diskussionen dazu hier.)


    Zum Akku kann man nix sagen, hab zurzeit oft WLAN aktiviert, das geht da relativ fix. Realbedingungen erst später. Extrene Programme hab ich außer GoogleMaps noch nicht installiert.


    Nach einigen Berichten im Netz kann man wohl empfehlen, die Speicherkarte zunächst mal zu formatieren.


    Gruß, Öle

    Danke für die Antworten.


    Die Masche selbst ist tatsächlich eigentlich alt, stimmt.


    Anzeige und Anwaltskammer ist ok. Und WENN was vom Gericht kommt, dann widersprechen, das ist ja auch klar, das ist nicht das Problem.


    Fieserweise kann sich der Anbieter einfach darauf zurückziehen, irgendein Unbekannter hätte sich mit falschem Namen registriert. Und ist damit erst mal aus dem Schneider.


    Aber rein rechtlich für Schwiegermama:


    1. Ist es nötig, der Forderung zum jetzigen Zeitpunkt zu widersprechen oder kann man sie ignorieren?


    2. Ist es zur rechtlichen Absicherung notwendig, eine Anzeige zu machen?


    Zur Frage 1 hat ja bisher nur t-tommy1 etwas gesagt. Und das sind die beiden Fragen, wo nach meiner Recherche die Ansichten auseinander gehen.


    Grüße, Öle

    Hallo,


    vorweg: Ja, ich habe hier gesucht und auch gegoogelt, es gibt eine Menge zum Thema allgemein. Die Ratschläge, auch z.B. in diesem Thread und auch sonst im Netz sind eher uneinheltlich: Manche raten, nicht zu reagieren bis was vom Gericht kommt, manche raten, die Forderung schriftlich abzuweisen.


    Ich bin schlicht gesagt unsicher und die Sache liegt mir arg im Magen. Daher erlaube ich mir einen neuen Thread, ich erwarte keine Rechtsberatung, aber erhoffe eine Orientierung. Danke euch.


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    Zur Sache:


    Die Anwaltskanzlei XY schreibt am 26.5. an meinen Schwiegervater, dass er "mit Ihrem Benutznamen xxxxx ein Angebot in Anspruch genommen" habe, "das über das Payment-System Eurobill abgerechnet wurde."


    Er habe trotz Fälligkeit nicht bezahlt, man bitte den Betrag inklusive Mahnkosten und Zinsen bis zum 10.6. zu überweisen.


    Mein Schwiegervater ist vor 5 Wochen gestorben und war nie in seinem Leben im Internet. Eine zu mahnende Rechnung hat es natürlich nie gegeben. Meine noch trauernde entsetzte Schwiegermutter rief die Kanzlei an und fragte nach, mit dem Ergebnis, dass Erwachsenenzeitschriften bestellt worden wären, dass sie ja Anzeige wegen Datenmissbrauch stellen könne, man werde ihr die Unterlagen zustellen.


    Jedoch ist die Anwaltskanzlei XY seit Jahren internetweit für üble Abzocke bekannt. Den Namen der Kanzlei nenne ich hier nicht, denn ich habe bereits ein Forum gefunden, wo ein Thread über diese Firma gelöscht werden musste.


    Als Handlungsoptionen stehen wohl an:


    - nicht reagieren bis was vom Gericht kommt?
    - Einschreibebrief gegen die Forderung schicken ohne eigenen Anwalt (wobei das die Kanzlei nach Berichten im Internet nicht wirklich interessiert)?
    - Verbraucherzentrale kontaktieren (wollen auch Geld)?
    - Anwalt aufsuchen (kostet, Schwiegermutter hat keine RV)?
    - Polizei und Anzeige erheben
    - ...


    Danke für ein paar Tipps, Öle

    Zitat

    Original geschrieben von Quindan
    Nö. Ich hatte mir die Beta geladen - und gleich wieder runtergeschmissen. Keines meiner 2.x-Themes läuft, PicLens ebenfalls nicht(..)


    Was hast du erwartet, es war eine beta und jetzt ein RC. Da kann man nicht erwarten, dass Autoren von AddOns sofort kostenlos bereit stehen. Da muss man halt abwarten.


    Ein Hype ist unnötig. Jedoch werden sich viele, die hier behaupten, bei 2.x zu bleiben, später doch zur neuen Version wechseln, denn nicht alle Erweiterungen werden mit alten Versionen funktionieren.


    Man sollte einfach mal in Ruhe abwarten, testen, wenn man Lust hat. Was nun der beste Browser ist, ist ja sowieso längst geklärt:


    Browser: Firefox / Opera / IE / Safari - welcher ist der beste?


    Nach ausgiebigen Laboruntersuchungen ist das hier der beste Browser ;): Klick

    Re: Beispiel: Zugang über ungesichertes WLAN


    Zitat

    Original geschrieben von hjrauscher
    Ich hatte genau diese Anforderung die letzten zwei Tage in Paris: Hotel-WLAN (ungesichert) ... :rolleyes:


    Also (..) bei TT eingeloggt - Account/Passwort-Daten ungesichert zu übertragen verstößt gegen jedes meiner Sicherheitsprinzipien :)


    Wenn du dich beim mitgenommenen Notebook im Forum automatisch einloggen lässt (per Cookie), entfällt immerhin die Dateneingabe.


    Am Fremd-PC ist die gewünschte Sicherheit prinzipiell nicht gegeben, denke ich.

    Zitat

    Original geschrieben von verve
    Der Weg ist nicht weit.


    Man kann BT und wlan ins Favoritenmenü legen.


    Wenn ich WLAN ins Favoritenmenü lege, komme ich ins WLAN-Menü, dort muss ich noch auf "Mehr" und dann deaktivieren.


    Das ISt weit. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Kölner
    Muss ja irgendwie gehen. Wo stelle ich denn sonst Vibration usw. ein.


    Vibration kannst du aktivieren für bestimmte Ereignisse. Zudem kannst du per Tastendruck das Gerät lautlos schalten (s.o.). Weiter kannst du einstellen, dass Gespräche z.B. an ein Headset übergeben werden.


    Aber alles ohne Profile.