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Original geschrieben von Arminius
Bei DSL musst Du die erste Vodafone-DSL-Rechnung, also wo auch die DSL-Grundgebühr aufgeführt ist, an TTW per Fax oder Mail schicken. Dann wird die Auszahlung angewiesen.
Wer sagt das denn? Davon wurde von TTW nichts kommuniziert!
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Original geschrieben von floh007
danke und woher nimmst du dein wissen?
Habe das Ganze im Frühjahr schon mal mit einem Genion-S Vertrag mitgemacht und war froh als ich den Vertrag endlich los war. Zig Fallschabrechnungen, dauernd musste ich nachhaken. Will mit dem Laden nix mehr zu tun haben...
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Original geschrieben von floh007
zahlt mobilcom-debitel nun die gutschrift bei kündigung wieder aus?
Dann zitiere ich mich mal selbst:
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Original geschrieben von hansi01
Ein Auszahlung erfolgt - jedoch, wie bereits gesagt, erst n a c h Vertragsablauf.
Gegebenenfalls muss man nachhaken.
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Übrigens: Der K3520 funktioniert wirklich nur mit der Firmware 11.314.21.31.00. Ältere oder neuere Firmware funktioniert nicht oder nicht richtig! Musste ich leider am eigenen Stick erfahren. Leider ist der K3520 was Datenübertragung betrifft sehr langsam.
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Original geschrieben von Síemenshandyfan
Es funktionieren wohl nur der K3765
Sowie (inoffiziell) der HUAWEI Mobile K3520 Stick mit der Firmware Version 11.314.21.31.00
Bye, Mike
Mist. Ich hab noch nen K3715. Müsste aber noch irgendwo einen E169 rumfliegen haben - der müsste mit entsprechender Firmware dann ja auch gehen... Mal schaun. Erst mal vielen Dank!
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wibbel:
Der Bildstick ist schon per AT modifiziert. Inet geht ja auch über die Box...
Síemenshandyfan:
Leider finde ich besagten Thread grad gar nicht. Falls dir noch einfällt, wo du das gelesen hast ....
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Hat schon mal jemand die Easybox mit UMTS-Stick zum Telefonieren zum Laufen gebracht?
Internet funzt sehr gut - der Ping ist deutlich besser als bei O2. Nur Telefon geht bei mir nicht. Allerdings verwende ich nicht den mitgelieferten Stick sondern den Bild Mobil Stick und habe eine ISDN-Anlage am S0-Anschluss hängen. Wenn ich raustelefonieren will, kommt nur besetzt. Auch Empfang ist keiner möglich.
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Original geschrieben von Síemenshandyfan
Ob bei Vertragsende eine doppelte Kündigung notwendig ist, weiß ich zwar nicht, halte ich aber für nicht richtig.
Die doppelte Kündigung ist mit Sicherheit notwendig, da es sich um einen zweiten Vertrag handelt. Es steht auch nirgendwo, dass der Vertrag automatisch erlischt.
Weiterhin steht bei mir auf dem Antragsformular (Seite 1), das ich von daRappa zugesand bekommen habe, in Absatz 5) "Endet der Vodafone DSL-Vertrag oder kann DSL nicht bereit gestellt werden, richten wir für den Vertrag den Tarif "Vodafone Sofort Surf UMTS" ein." Im Falle der Nichtbereitstellung hat man das SoKü-Recht, im anderen Fall muss man nach meiner Ansicht fristgemäss kündigen.
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Síemenshandyfan
Vielen Dank mal für die ausführliche Info. So ungefähr hatte ich mir das anhand der verschiedenen Infodocs mittlerweile auch zusammengereimt.
Allerdings sehe ich zusätzlich noch das Problem, dass der Surf-Sofort-Tarif auch im Falle des Wegfalls von DSL zum kostenpflichtigen Vertrag wird. Will sagen: Wenn DSL gekündigt wird, muss Sofort-Surf separat gekündigt werden. Hinzu kommt, dass Sofort-Surf einen anderen Vertragsbeginn hat als der DSL-Vertrag. Sofort-Surf läuft ab sofort, der DSL-Vertrag erst ab Schaltung. Wenn man später DSL kündigen will, muss man darauf achten, Sofort-Surf 3 Monate vor Vertragsende des Sofort-Surf-Vertrages zu kündigen sonst verlängert sich dieser unabhängig vom DSL-Vertrag um 1 Jahr und wird wegen des DSL-Wegfalls kostenpflichtig (19,95 i.M.) Das ist gerade dann wichtig, wenn man bei DSL wechseln will und dieses vom neuen Provider gekündigt wird.
Wenn du jetzt noch sagst, das Ganze wird von zwei verschiedenen Abteilungen gemanaged, dann kann ich mir schon vorstellen, was da nach 20 Monaten auf mich zukommt und bin mir ehrlich gesagt noch unsicher, ob ich das so auf mich nehmen will.
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Original geschrieben von zauberfee
Im Info-Dok 574 steht auf Seite 4, dass das mobile Surfen während der ganzen Laufzeit im Zuhause-Bereich inklusive ist.
Da hast du Recht. Ich hatte auf Seite 2 das Wörtchen "deutschlandweit" überlesen.