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Original geschrieben von phone-company
Für mich war das mit simyo gelaufen als die "Erfindergruppe" das Boot verlassen hat genau wie blau seit dem es nicht mehr direkt zu kpn gehört.
Ging mir genauso. Als Beispiel hat ja Aldi auf Lidl & Co auch relativ spät reagiert. Aber Blau (ansatzweise) noch viel später und simyo schon mal überhaupt nicht. Das fällt auf und scheint wohl doch ein Zeichen zu sein.
Mir hat bei simyo ja immer die Einfachheit gefallen. Ja, die ist nun schon seit längerem weg. Aber zurück zur Einfachheit wäre ein Weg. Dieser kann ja auch kontinuierlich weiter verfolgt werden - man braucht doch nur die Preis zeitnah anzupassen. Mehr will ich nicht.
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Kann man nicht eine Uptdate DVD (gegen Entgelt) bestellen? War doch zumindest früher mal so möglich (zumindest bei Betriebssystemen). Ich nutze kein Office von MS, daher weiss ich nicht, ob alles nur noch online angeboten wird. Viel Glück.
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Das was die Telekom das verzapft und wie sie das nun begründen, gerade mit den Umstellungen auf VoIP, ist doch lediglich deren Meinung. Nichts geht schneller als eine Klage, wenn auf VoIP umgestellt wurde und die Telekom diese Pflichtumstellung mit einem Vertragswechsel begründen will. Da hat unsere Rechtsprechung so manches Unternehmen schon zurecht gewiesen.
Also ich sehe diesen Bereich entspannt entgegen.
Es ist nur eine Frage, inwieweit das "Verschlafen der Telekom" bzgl. optimierten Anforderungen an den DSL Kunden und sinkenden Einnahmen durch gleich bleibende Ausgaben auf andere Auswirkungen zeigt. Denn nicht jedes Unternehmen ist vom DSL Markt gleich ungünstig betroffen. Meiner Meinung nach ist das nur ein Druckmittel der Telekom in der aktuellen Debatte über die Neuregelung des Festnetzes. Wenn bei WISO und anderen Medien wieder vermehrt auf die richtige Wechselmodalität im Festnetz eingegangen wird, stellen sich auch wieder mehr Verbraucher die Frage des Zeitpunktes zum Wechseln.
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Verstehe ich jetzt nicht. Seit wann muss man sich innerhalb der 2 jährigen Gewährleistung mit dem Hersteller herumstreiten. Der Vertragspartner ist und bleibt immer und ewig der Händler. Dieser ist innerhalb der 2 Jahre der Ansprechpartner und nicht der Hersteller. Zumal der Kunde überhaupt nicht in Kenntnis ist, ob die Geräte vom Hersteller, Großhändler, etc. vom Verkäufer gekauft wurden oder nur bis zum Verkauf das Eigentum des Herstellers sind.
Von daher muss sich quasi der Threadersteller immer an den Händler wenden. Problematisch, rein praktisch, ist der Beweis des Defektes. Da gibt es ja oft genug schwarze Schafe. Aber das ist wohl nicht das Thema. Und die Fragen mit dem Transport regelt das BGB doch bestens.
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simquadrat gibt es da. Gibt auch hier im Providerforum einen extra Thread, der gegen Ende deine passenden Informationen enthält.
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Jo, ein ganz alter Thread. 
Habe im Internet keine Übersicht gefunden. Weiss jemand, wieviel Telefone von den jeweiligen Limited Versionen gebaut bzw. heraus gebracht wurden?
Also z.B. ME45 Bogner in einer Stückzahl von 100.000 oder so? Keine Ahnung ob dies stimmt.
Von Vodafone gab es ein ME45 als Vodafone Handy und einmal als Vodafone Limited Edition. Wieviel wurden da z.B. jeweils heraus gegeben?
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Original geschrieben von Timba69
sogar:
Natürlich hätte der TE innherlab von 14 Tagen widerrufen können, da Onlinekauf.
Hier stand was fehlerhaftes. Sorry. Danke für den Hinweis an: Avalanche
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Verschenke ein Sharp GX10i (das gute alte Klapphandy) in einem guten Zustand mit OVP, Ladekabel, Headset, Bedienungsanleitungen, Werbung von Vodafone und Akku. Akku wird geladen. Alles von Vodafone, jedoch wird ein Entsperrcode gefordert, den ich nicht habe.
Abholung / Übergabe in HH oder Versand für 4,10 Euro.
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Original geschrieben von Benz-Driver
Ich verstehe das Ansinnen des TE. Hätte er den Fehler damals entdeckt, hätte er innerhalb von 14 Tagen problemlos tauschen können. Er hat das Gerät zwar weniger als 14 Tage benutzt (genaugenommen nur lächerliche 20 Minuten), kann aber jetzt nicht einfach problemlos tauschen und das ärgert ihn. Vermutlich ärgert er sich über sich selbst und versucht halt jetzt das Beste aus der Situation rauszuholen.
Selbst wenn er den Defekt damals, kurz nach Kauf, bemerkt hätte, wäre ein Tausch nicht einfach möglich gewesen. Denn zuerst darf der Händler reparieren (wenn er will auch tauschen). Das ist am Anfang und am Ende der Gewährleistung immer so. Eine Reparatur bedeutet nicht immer rein tatsächlich eine Wertminderung. Schäden sollten auch nicht entstehen. Auch bei einer Reparatur kann der Kunde sogar besser stehen als zuvor. Man überlege nur, der Hersteller hat innerhalb kurzer Zeit ein wesentlich besseres Bauteil entwickelt und verbaut es nun. Der Kunde könnte so zu einem besseren Bauteil kommen, was z.B. stromsparender, leistungsfähiger, etc. ist. Möglich ist vieles.