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Kann mir auch gut denken, woher das mit den 3 Versuchen kommt: von den Herstellern und Händlern. Nur lange genug dem Kunden das erzählen, dann wird es evtl. auch so ins Gesetz übernommen.
Dem ist hoffentlich nicht/nie so. :p
Aber Lobbyisten lassen sich so einiges einfallen. Duck und renn weg. 
Ja, das mit dem Eindruck ist so eine Sache. Aber ich habe es aus der Sicht des Threaderstellers gesehen und kann mir gut vorstellen, wenn man schon viel Geld ausgibt und das Ding dann nicht funktioniert und die Gewährleistung zur Neige geht, dass dann Hitze und Gefecht so ihr übriges erreichen.
Bei meine eigenen Angelegenheiten muss ich mich an meine Wort leider auch erinnern nicht zu überhitzen. Insofern kann ich den Threadersteller irgendwie gut verstehen.
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Die 3 Versuche sind fast richtig. Darunter versteht man gem BGB (Abteilung Kaufrecht § 440 BGB) 2 erfolglose Versuche der Reparatur. Der erste Versuch einer Lieferung bzw. eines Kaufes eines mangelfreien Produktes liegt bereits in der Aushändigung nach dem Kauf. Wenn dann 2 mal repariert wurde und das Gerät funktioniert nicht, dann gibt es Geld zurück.
Frist: ist sehr individuell. Schliesslich kommt es am Ende in den Bereich der Praxis hinein. Und das heisst für den Verbraucher bzw. Threadersteller: was kann ich tun? 1. Frist schriftlich setzten, das Gerät innerhalb der kommenden 10 Werktage funktionsfähig zu liefern. 2. Ausfallzeit in Euro geltend machen oder alternativ (wobei dies gem. BGB die erstere Wahl ist) ein Produkt zu liefern, was die Reparatur des defekten ersetzt. Man kennt es aus dem Bereich PKW in der Form des kostenlosen Leihwagens während der Reparatur. Gibt es aber überall, sofern vertretbar. Ansonsten halt Geld als Schadensersatz, dass man die Kiste nicht zum fernsehen nutzen kann. Muss man sich halt was in Geld ausdenken.
Zum Thema Neugerät nach 20 Monaten: Es wird hier immer darauf herumgeritten, ist aber nur für die Beweislast in einem Rechtsstreit evtl. wichtig. Sonst ist es in dem Fall relativ egal.
Ich finde auch, wenn hier von Geldschneiderei die Rede ist, dass dies nicht unterstellt werden soll. Denn schliesslich hat der Threadersteller ein Problem und will eigentlich nur effektiv ein funktionierendes Produkt. Und es ist doch jedem selbst überlassen, ob er nach dem Kauf das Produkt testet oder erst nach 20 Monaten. Die Sofortkontrolle gibt es im Handelsrecht unter Kaufleuten. Man muss als Privatperson lediglich den Inhalt auf Vollständigkeit prüfen.
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Klar. Kannst Du machen. Nur ist das so eine Sache mit den Eintragungen in die Schufa, etc. Kommt immer auf die persönliche Situation an. Ich würde mir ein hochwertiges Handy evtl. mit Vertrag holen, wenn ich es nicht sofort bar zahlen kann und benötige. Aber ein S3 mini für diesen Preis ist mir keine Vertrag und damit einen Eintrag in die Schufa wert. Was, wenn man mal tatsächlich andere - wirklich lebenswichtige - teurere Anschaffungen dringend benötigt und dann wegen ungünstiger Schufa durch einen blöden Schubladenvertrag für ein S3 mini keinen "Kredit" bekommt? Ist meine persönliche Meinung.
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Das kommt darauf an, was Du mit dem Handy so machst. Spiele spielen, viel Musik hören, etc. Ich nehme an, dass Du schon Dich über das SII hier auf TT bestens informiert hast.
Ansich ist das SII ohne G (bessere Grafikeinheit) das besser Handy und hat auch noch mehr internen Speicher. Da es ja sozusagen nur noch gebraucht zu bekommen ist, würde ich zum alten SII greifen, des Preises wegen. Der Vorteil vom SII Plus ist im echten Mehrwert (NFC) den Preis nicht wert. Jedoch bekommst Du letzteres neu zu kaufen und daher auch in der Regel eine 2 jährige Gewährleistung dazu. Was nicht zu verachten ist.
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Wenn auch e-plus in Frage kommt: AldiTalk Paket 300 für 7,99 Euro inkl. 300 Einheiten und 300 MB Internet.
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Wenn Du einige Zeit investierst, dann kannst Du das S3 mini auch schon ohne Vertrag (von Privat mit Rechnung und NEU) für 180 Euro und weniger kaufen. Lohnt sich da ein Schubladenvertrag?
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Wenn das mit dem Handyporto nicht ganz reichen sollte, man kann auch geringe Beträge aufladen. Dann sollte es passen.
Ansonsten würde ich wegen 1 Euro mit keinen Stress machen und die Karte mit samt dem Guthaben verfallen lassen.
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Hast Du die PIN Abfrage der SIM vorher mal deaktiviert? Dann bitte mal die Einstellungen kontrollieren. Aldi hat immer so einen wap.**** Internetzugang drin, der auf internet.eplus.de (oder so) geändert werden muss. Zumindest bei meiner Aldikarte, wenn ich sie in ein neues Handy einlege und dort die Flat nutzen möchte.
Hast Du zufällig eine andere SIM (von o2, Vodafone, etc.) zur Hand, um den Zugang im Netbook zu kontrollieren?
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PDF für Inhaberwechsel. Gefunden im http://www.prepaid-wiki.de