Beiträge von sogar

    Zitat

    Original geschrieben von Bella Italia
    Es ist schon leicht asozial angehaucht wenn Leute nur mal so ein Vertrag machen wollen es "missbrauchen" und dann nicht mehr haben wollen, sowie Leute, die sich Kleidung kaufen ein Paar mal tragen und sie wieder zurückschicken und ihr Geld zurück verlangen.


    Ich bin total dafür dass es ein Gesetz gegen "Schmarotzer" bald mal gibt.


    Ich weiss ja nun nicht, was das mit der Frage zu tun hat. Geht am Thema völlig vorbei. Der Threadersteller hat meiner Meinung nach völlig zu Recht eine Frage gestellt deren Bedeutung durchaus gegeben ist. Oft stehen in AGB´s und dergleichen Sachen drin, die sehr merkwürdig sind und rechtlich nicht haltbar. Man denke an den Gebrauch von "flat" für Volumenpakete. Gab es eine Abmahnung gegen einen Verwender. Andere Mobilfunkanbieter verwenden das immer noch. Ausserdem hat bisher auch niemand etwas von asozial und Schmarozern erwähnt.
    Ein Gesetz gegen Schmarotzer ist völlig sinnbefreit! Wenn man einen Vertrag schließt, dann gibt man seine Daten preis. Dann kann der Vertragspartner die Leistung ohne weiteres einfordern und eintreiben. Dafür gibt es in Deutschland seit Jahrhunderten zivile Methoden. Z.B. Mahnung, Gericht, etc.
    Auch ist ein solches Gesetz übertrieben, da es offenbar in Zeiten von Schufa und Co. nur noch wenige Möglichkeiten gibt das auszunutzen. Schon garnicht in größerem Umfang. Und wenn sich gegen Schufa & Co ein Unternehmer hinwegsetzt (Stichwort: Kredite für alle, 0% Finanzierung, etc.), dann ist es das Unternehmerrisko. Ganz normal in unserer Gesellschaft. Und andere Gegenstände über größere Entfernung als Unternehmer absetzen, da scheint es sich doch durchaus zu lohnen, wenn man Sachen zurücknimmt. Kunden müssen überzeugt werden. Ist ein Kalkulationsrisiko des Unternehmers. Er muss es ja so nicht verkaufen. Dann lässt er halt sowas. Zwingt ja keiner irgendjemanden als Unternehmer nur diese Dinge zu verkaufen. Und Abnutzungen an Klamotten ist jetzt nicht üblich die einzufordern, kann man aber problemlos machen!


    Also alles ein wenig OT.

    Konnte es auf die Schnelle nicht herauslesen: aber ich nehme an, dass der Kostenstopp bei 40 Euro greift für alle SMS und Telefonate über das Volumen aber hinaus. Also max. 40,- + 29,95 = 69,95 im Monat. Gut, man kann das einen Monat mal probieren und die Smart Option abbestellen. Dann hat man wieder pro Monat 40,- und zusätzlich die Internetflat für mind.10,- Euro (pro Monat dann auch max 50,- Euro).
    Meiner Meinung nach kommst Du mit simyo und blau besser. Zumal alles im Kostenstopp liegt und das Internet mit 10 KB abgerechnet wird. Was für den Kostenstopp besser und günstiger scheint. Also alles zusammen 39,- Euro.
    Der Ausbau der UMTS Netze hat nicht unbedingt was mit der nutzbaren Leistung auf deinem Endgerät zu tun. Das hängt von den Nutzern in der jeweils von Dir auch genutzten Zelle ab. Ist also ein erheblicher Unterschied. Und auf dem Smartphone ist das relativ. EDGE gibt es auf dem Land von D1 und D2 (und auch anderen). Jedoch in der Stadt ist kein EDGE von D2 ausgebaut, nur UMTS. D1 hat es überall.
    Ich würde mir einen 2 Jahresvertrag vorerst nicht ans Bein binden.

    Fonic Smart klingt gut. Jedoch würde ich an deiner Stelle (oder Du weißt es schon und kannst es mitteilen) mit der o2 Freikarte an deinem Studienort (Campus) und Wohnort (Wohnung) den Empfang abklären. In der Uni könntest Du auch mit deinem Smartphone, sofern vorhanden, ins kostenlose Wlan Netz. Zuhause bestimmt auch. Dann reichen die 500 MB mit 100kB Abrechnung auch über den Monat.
    Warum schreibst Du "...leider nur im o2 Netz"? Besondere Erfahrungen gemacht? Alternative sind z.B. Blau, simyo. Da gibts die Kostenbremse oder Kostenstopp oder wie auch immer inkl. aller Leistungen die Du angegeben hast für max. 39,- Euro.
    Passt evtl. nicht ganz so gut mit dem Preis, aber D2-Netz: Vodafone Smartphone Fun (1000 SMS und Internetflat dabei) und für 9cent die Minute telefonieren.
    Kommt alles darauf an, ob Du evlt. noch andere Telefone (zuhause) nutzt.

    Wie schon oben gesagt: das was sich Firmen ausdenken (vgl. Klarmobilentscheidung bzgl. genau dieser SIM Karten Nutzung innerhalb der 14 Tagen Widerrufsfrist) muß nicht mit dem aktuellen Recht vereinbar sein. Einige Firmen lassen es darauf ankommen. Und wenn ihr dem "Geschreibsel" von Firmen mehr glaubt als dem euch zustehenden Recht gem. BGB, dann seid ihr selbst schuld für eure Unwissenheit. Ein Beweis für "mein" Recht finde ich nicht in der BASE Widerrufsbelehrung, sondern im Gesetz. Noch ein: Wo kein Kläger, da kein (E+) Opfer. :top:


    Ein anders Beispiel: wenn ein Händler Neuware per Internet verkauft, und nach 8 Monaten ein Garantiefall eintritt und das Gerät repariert werden soll, dann verweist der Händler auf seine AGB (und nichts anderes sind Widerrufsrecht mit eigenen Angaben beim Verkäufer auch) und sagt, nö, bei mir gibts immer nur 6 Monate ab Verkauf. War schon immer so und steht auch drin. Hat man ja mal unterschrieben. Glaubt das heut noch jemand?


    Soviel zu der hier wieder mal exemplarisch aufgezeigten Verklärtheit, dass das was Unternehmen uns als Verbraucher vordiktieren offenbar zu Ungunsten des kleinen Kunden die Unternehmen stärkt.
    Und dann suchen einige Recht zu bekommen von dem, den sie "verklagen"? Sehr schlau! Da passt ein viel benutztes Wort" warum nun die SIM nicht benutzt werden darf: isso. Viel Spass noch beim argumentieren ala Bild.de

    Das ist ja genau der Zweck des Fernabsatzgesetzes. Und ganz pragmatisch ist es ein doppelt gutes Geschäft. Die Händler können ihre Waren absetzen und wissen genau worauf sich sich einlassen. Sie wissen ja - zumindest unterstelle ich es - was sie verkaufen.
    Der Kunde weiss ab und zu nicht was er kauft. Daher kann er es sorgfältig aber auch durchaus ausgibig testen und innerhalb der 14 Tagen sich entscheiden.
    Ein doppelt gutes Geschäft. Deshalb wurde es ja auch mit Mühe und Not ins BGB eingebracht, nachdem die EU das eh schon für alle Mitgliedsstaaten angewiesen hat.

    Zitat

    Original geschrieben von Bella Italia
    Das stimmt nicht ganz! Er kann die Sim aus der Halterung abbrechen und die Sim in das Netz einbuchen, fängt er aber den Dienst zu beanspruchen wie das Anrufen, Smsen oder Surfen so erlischt das Widerrufungsrecht auf der Stelle.


    Das ist falsch. Woher hast Du das? Belege, Quellen? Es gibt genügend Urteile die genau besagen, dass auch ein "testen" durch Telefonate etc. mit einer SIM möglich sein muß. Es kann ja im Nachhinein die vom Käufer in Anspruch genommene Leistung genau abgerechnet und in Rechnung gestellt werden. Was auch meist gemacht wird. Es gab sogar einige Anbieter die diese Klausel "wenn Du einmal damit telefoniert oder gesimst oder sonst was gemacht hast" dein Rücktrittsrecht erlischt. Wurde als rechtswidrig von Gerichten gekippt.

    Rechtlich wasserdicht kann man so nicht unbedingt sagen. Was früher rechtlich möglich und zulässig war muss heute nicht auch noch so sein. Nur wo kein "erfolgreicher" Kläger, da auch keine Änderung. Diesen Weg die Rechte des "Kleinen Mannes" zu wahren und stärken machen Verbraucherorganisationen und besten Falles die EU selbst in Regulierungen.


    Die andere Seite sind eigentlich 2 Seiten. Neben Dir als Teilnehmer an einer technischen Vorrichtung, gibt es noch die anderen Teilnehmer und auch noch den Betreiber der Technik. Evlt. wollen es ja einige Teilnehmer absichtlich oder unabsichtlich (aber weil es schon mal da ist nehme ich es auch gern an) so. Wenn ich meine Mailbox abstelle, dann ist das meine Sache. Wenn ich meine Mailbox absichtlich anstelle dann ist es auch meine Sache. Anrufversuche ist meiner Meinung nach rechtlich problematisch, gerade und nur wenn sie in Rechnung gestellt werden.
    Wer dafür zahlt ist in vielen Ländern unterschiedlich ausgestaltet. Es ist eine Mischkalkulation der Anbieter. In anderen Ländern zahlt bei einem Telefongespräch per Mobilfunk z.B. JEDER. Kann man auch machen. Wir haben ja nun den Vorteil, dass wir z.B. Mobilfunknummern erkennen können. In den USA ist das eher nicht so. Und nur weil in D es mal so war, dass vieles alt hergebrachtes kostenlos oder billig war muss das nicht so richtig oder angemessen sein.


    Es ist wie immer ein Standpunkt der Betrachtung. Ich verstehe dein Anliegen. Aber anderseits sollte man (ohne diesbzgl. jetzt eine Grundsatzdiskussion loszutreten) den Anbietern des z.B. Mobilunknetzes auch einen Weg des Geldverdienens geben. SMS zum Beispiel als Geldquelle werden offenbar im Zeitalter von Whatsapp weniger. Zumindest auf längere Sicht. Und Du möchtest ja eigentlich mit deiner GG-freien Simyokarte auch ein gut ausgebautes Netz haben das muss bezahlt werden. Mischkalkulation halt.