Beiträge von mr2000

    Re: Suche Angebot für Base-Internetflat


    Zitat

    Original geschrieben von steve00
    Hallo,



    ich habe derzeit die Base Sprachflat. Der Vertrag läuft zum 09.06 aus.
    Steve


    Moin


    Das Datum ist sicher ? Das wäre dann einer der nie angebotenen 10-Monatsverträgen ... Da ja Base erst am 01.08.2005 gestartet ist .


    mr

    Re: Rufnummernübernahme/Rufnummernportierung von Eplus zu Eplus bei Neuvertrag


    Zitat

    Original geschrieben von spike.78
    Hallo Ihr,


    ich möchte gern meinen aktuellen Time & More 50 Web Vertrag bei Eplus kündigen, der Ende Juni abläuft und einen Neuvertrag (voraussichtlich Time & More 60 Web) abschließen, da bei VVL die Preise für ein neues Handy ungünstiger sind als bei Neuabschluß.
    Meine Frage ist nun, wie siehts mit der Rufnummerübernahme aus? Kann ich meine Nummer vom alten Eplus Vertrag zum neuen portieren? Und wenn ja, kann ich das so machen, dass der Übergang "nahtlos" verläuft und ich quasi mit dem Neuvertrag und der alten Nummer zum Ende meiner Vertragslaufzeit weiter telefonieren kann?


    Danke für Eure Antworten.
    Jan


    Moin ,


    TM Web 60 ist Geschichte . Ausgelaufen bzw. wird nicht mehr vermarktet.
    Rufnummernmitnahme von e+ zu e+ klappt auch nicht . Ergo wird das in der Variante hinten und vorn nichts.


    In diesem Sinne


    mr

    Zitat

    Original geschrieben von ganymed
    Etwas qualifizierte Antworten würden nicht schaden, da der Lieferant mit Sicherheit die fehlenden Teile verrechnen wird.


    Du bist der Meinung . es sei unqualifiziert ? Fehlmengen werden bei einer DOA -Gutschrift einfach abgezogen . War das genau genug ?


    mr


    Nachsatz : Dein Rechtsemprfinden in allen Ehren , aber im Handel (auch mit den Lieferanten ) gibt es harte Regeln . Und du kannst ja als Endverbraucher gern eines verlorenen Ladekabels mit all deinen Paragraphen klagen .. wegen 14.90 Euro .

    Zitat

    Original geschrieben von ganymed
    Zum einen wirst Du bei einer zweimaligen Nachbesserung des Scheibenwischers wegen §323 V 2 nicht vom Kaufvertrag des Autos zurücktreten können.


    Was heißt der Motor fehlt? Wenn Du denn Motor natürlich selbst ausgebaut hast ist das ja wieder eine ganz andere Situation.


    ich habe den Motor nicht ausgebaut , ich habe ihn einfach verloren . Kann ja mal passieren ;-))


    mr

    Zitat

    Original geschrieben von ganymed
    Nehmen wir mal an der Käufer muss keinen Wertersatz bzgl. der fehlenden Teile leisten. Kann der Lieferant dann beim Verkäufer Wertersatz hinsichtl_i_ch dieser Teile fordern?


    Moin ,


    der Lieferant beißt sich vor Lachen ins Knie .


    mr