Beiträge von fantomas

    Das ganze System der Kfz-Steuer mit seinen mehrfachen Änderungen, Ausnahmen, Ausnahmen von den Ausnahmen usw. ist völlig unlogisch.


    Betrachten wir z.B. zwei technisch völlig identische Fahrzeuge wie einen VW-Bus als Kastenwagen einerseits und als Kombi andererseits. Warum soll der Kombi wesentlich höher besteuert werden als der Kastenwagen, wo es sich doch um identische Fahrzeuge handelt, mit gleichem Schadstoffausstoß usw.?
    Da ist es doch vorprogrammiert, dass der Besitzer des letzteren Fahrzeugs alle Möglichkeiten ausschöpft, um nicht mehr zu zahlen als sein Kollege mit dem Kastenwagen. Er braucht z.B. nur sein Fahrzeug von 2800 kg Gesamtgewicht auf 2810 kg auflasten zu lassen, was bei den meisten Fabrikaten ohne technische Änderung möglich ist. Und sofort zahlt er nur noch einen Bruchteil der Kfz-Steuer.
    Soll das etwa Steuergerechtigkeit sein?
    Die Grenze von 2,8 Tonnen, unterhalb der z.B. Kombis und Wohnmobile wie PKW und über der sie wie LKW besteuert werden, ist doch völlig willkürlich und entbehrt jeder Grundlage.
    Da ist es eigentlich logisch, dass eine Angleichung herbeigeführt wird. Ich sehe nur nicht ein, warum jetzt hiervon schon wieder Ausnahmen gemacht werden, z.B. für Handwerker, land- und forstwirtschaftliche Betriebe usw.
    Warum soll Förster A, der einen Geländewagen mit 2,7 to hat, mehr bezahlen als Förster B, der einen 2,9-Tonner hat?


    Die Kfz-Steuer war ursprünglich als zweckgebundene Steuer für den Bau und Unterhalt von Straßen vorgesehen. Vor diesem Hintergrund ist für mich nicht ersichtlich, warum PKW höher besteuert werden sollen als LKW gleicher Gewichtsklasse, wo doch letztere mehr Kilometer fahren und die Straßen demzufolge mehr abnutzen. In Frankreich ist man übrigens einen ganz anderen Weg gegangen, dort wurde die Kfz-Steuer für Privatleute komplett abgeschafft, während sie für gewerblich genutzte Fahrzeuge (egal ob PKW oder LKW) beibehalten wurde.


    Das Steuersystem sollte komplett einheitlich gestaltet werden, also z.B. alle Fahrzeuge nach Schadstoffausstoß besteuern, dann entstehen solche Ungerechtigkeiten gar nicht.


    Insbesondere sollte Schluss sein mit der unterschiedlichen Besteuerung von Diesel und Benzin. Die nützt nämlich nur dem Schwerlastverkehr, der ohne Kat und Russfilter die Umwelt verpestet und die Straßen übermäßig belastet und abnützt.

    Welche Versicherung sollte dein Bekannter denn auch in Anspruch nehmen wollen? Ich gkaube kaum, dass er eine Versicherung hat, die den Schaden regulieren würde. Eine Privathaftpflicht scheidet aus (siehe mein Posting weiter oben).

    Welche "gegnerische Versicherung" meinst du denn?
    Wenn ein anderes Kraftfahrzeug am Unfall beteiligt war und dessen Fahrer schuld am Unfall ist, so muss die Versicherung zahlen, egal ob der Versicherungsnehmer seine Pflichten verletzt hat oder nicht. Ob die Versicherung den Versicherungsnehmer wegen der Pflichtverletzung ganz oder teilweise in Regress nimmt, kann dir als Geschädigtem egal sein.


    Ich verstehe dein Posting aber so, als ob dein Bekannter als Fahrer deines Autos am Unfall schuld ist

    Zitat

    Und wie's dann so ist fährt der's natürlich kaputt.


    In diesem Fall zahlt keine Versicherung. Der Verursacher hat wohl allenfalls eine Privathaftplichtversicherung, die zahlt aber aus zwei Gründen nicht:
    1.) für Schäden, die durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen entstehen,
    2.) für Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen.


    Bleibt nur der Versuch, deinen Titel zu vollstrecken. Beauftrage den für den Wohnsitz des Schuldners zuständigen Gerichtsvollzieher, falls Aussicht auf erfolgreiche Pfändung besteht. Wenn von vornherein feststeht, dass keine Erfolgsaussicht besteht, kannst du dir das sparen, da du die Gebühren für den Gerichtsvollzieher vorab auslegen musst.


    Sofern dir bekannt ist, dass der Schuldner irgendwelche Ansprüche an Dritte hat (Lohnzahlungen, Steuererstattungen, Rechnungen aus selbstständiger Tätigkeit usw.), kannst du beim Amtsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen und diesem dem sogenannten Drittschuldner zustellen lassen. Der darf dann bis zur Höhe deiner Forderung nicht an den Schuldner, sondern muss an dich zahlen.
    Soweit es sich um Lohnzahlungen handelt, gibt es hierbei aber erhebliche Pfändungsfreigrenzen, unterhalb derer nicht gepfändet werden kann. Ca. 930 €/Monat für einen Alleinstehenden, je unterhaltsberechtigter Person (Ehefrau, Kinder) kommen ca. 300€/Monat hinzu.

    Die Regelung, dass ein amerikanischer Führerschein seine Gültigkeit mit Ablauf des Visums oder der visumfreien Aufenthaltsberechtigung (90 Tage) seine Gültigkeit verliert, gibt es seit den Gesetzesänderungen aufgrund 9/11. Früher wurden sie meist auf 2 Jahre ausgestellt.
    Man will verhindern, dass mit dem Führerschein, der ja in USA als Ausweisdokument verwendet wird, ein legaler Aufenthalt vorgetäuscht wird.

    Einige Beispiele von mir und meinem Freundeskreis:


    Alfa 33, 1,5 Liter Boxer, 85 PS, 190000 km bis zum Totalschaden(Unfall), Motor lief aber noch optimal


    VW-Bus T4 2,4 Liter Diesel (kein Turbo), 250000 km bis jetzt, keine Probleme


    Alfa 156, 2,0 TS, 155 PS, 170000 km bis jetzt, ohne jegliches Problem


    Mercedes S 350 TD , bei 500000 km verkauft, waren aber einige kostspielige Reparaturen dran.

    Ob die StVO hier gilt oder nicht, ist völlig unerheblich, da die StVO keinerlei Benutzungsrechte regelt sondern nur das verkehrsbezogene Verhalten der Verkehrsteilnehmer.


    Selbstverständlich ist das Benutzen einer fremden Einfahrt, die erkennbar nicht dem öffentlichen Verkehr dient (wovon bei einer privaten Einfahrt auszugehen ist, vor allem wenn der Besitzer bereits ausdrücklich widersprochen hat) widerrechtlich, allerdings nur im zivilrechtlichen, nicht im strafrechtlichen Sinn.


    Der Besitzer kann sich wehren, z.B. indem er fremde Fahrzeuge versetzen lässt oder Personen, die sich widerrechtlich auf seinem Grundstück aufhalten, entfernt oder entfernen lässt. Hierbei ist (natürlich unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit) auch körperliche Gewalt zulässig.


    Strafrechtlich liegt ein Tatbestand aber wie erwähnt nur dann vor, wenn das Besitztum befriedet ist.

    Hausfriedensbruch setzt voraus, dass es sich um befriedetes Besitztum handelt.
    Wenn das Grundstück einschl. Einfahrt umzäunt ist und das Tor lediglich offensteht, liegt natürlich trotzdem eine Befriedung vor. Anders aber, wenn die Einfahrt zur Straße hin vollkommen offen und ohne Umzäunung ist.
    Es ist umstritten, ob eine zur Straße hin offene Einfahrt als befriedetes Besitztum gilt. Es gibt zwar Urteile, die dies bejahen, aber überwiegend wird davon ausgegangen, dass eine Art "geistige Barriere" nicht als Befriedung gilt. Es dürfte somit lediglich eine (strafrechtlich nicht relevante) Besitzstörung vorliegen. Gegen die Besitzstörung darf sich der Besitzer zwar wehren (notfalls auch mit Gewalt), aber der Besitzstörer begeht keine strafbare Handlung, wegen der er angezeigt werden könnte.


    Es bleibt noch der zivilrechtliche Weg einer Unterlassungsklage (evtl. mit Zwangsgeldandrohung bei weiteren Zuwiderhandlungen), aber so weit wird er ja wohl nicht allen Ernstes gehen wollen.

    Kann man irgendwo nachsehen, auf welchen Fahrzeugtypen sich eine bestimmte Reifengröße verwenden lässt?


    Ich habe einen Satz Winterreifen ohne Felgen (225/60 R 16 98 H), die ich verkaufen will. Nun würde ich gerne in der Auktionsbeschreibung die Fahrzeuge aufführen, für die diese Reifen verwendbar sind.

    Ich vermute eher die Ausdehnung der Rohre in der Wand. Wenn die Heizung morgens nach der Nachtabsenkung auf normale Betriebstemperatur geht, dehnen sich die Rohre aus. Wenn die dann irgendwo schlecht isoliert sind und Reibung in der Wand haben, entsteht ein Geräusch, das sich auf die Wand überträgt.
    Schalte mal probehalber die Nachtabsenkung aus, so dass die ganze Nacht durchgeheizt wird. Wenn das Geräusch dann nicht mehr auftritt, spricht einiges dafür, dass das das Problem war.

    Es käme eine zivilrechtliche Klage auf Herausgabe wegen ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 BGB) in Frage (hat nichts mit dem strafrechtlichen Aspekt, also Betrug usw. zu tun).
    Allerdings dürfte der Gerichtskostenvorschuss in keinem vernünftigen Verhältnis zum Streitwert stehen.