Das Chlorgranulat ist meines Erachtens auch nicht ganz ph-neutral und treibt den ph-Wert immer etwas hoch. Aber mit Salzsäure kriegt man das ja relativ preisgünstig in den Griff.
Beiträge von fantomas
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Ich habe grundsätzlich auch noch keine Probleme mit Billigfliegern gehabt (außer dass von München aus wegen der hohen Gebühren so wenige fliegen
)Zwei Ausnahmen:
1. V-Bird von München nach Weeze (Niederrhein): Maschine aus Helsinki konnte angeblich wegen Nebel nicht landen (es gab aber durchaus Maschinen die gelandet sind, wenn auch mit Verspätung, hier wird den Linienfliegern sicher vom Flughafen Vorrang eingeräumt). Flugzeug wurde nach Nürnberg umgeleitet. Passagiere sollten mit Bus nach Nürnberg fahren, um dann von dort nach Weeze zu fliegen (völlig hirnrissig). Geld wurde zunächst nicht erstattet (offiziell wurde der Flug ja nicht gestrichen, nur umgeleitet). Im zweiten Anlauf habe ich das Geld aber dann wiederbekommen.2. Ein Bekannter wollte mit Germanwings von München nach Köln fliegen. Er kam 30 Minuten vor Abflug an, da war die Maschine schon weg, da Abflug vorverlegt.
Erstattung gab es keine, in den AGB steht wohl dass man sich 12 Std. vorher über evtl. geänderte Abflugzeiten selbst informieren muss. -
Könnte daran liegen, dass in einer bestimmten Buchungsklasse nur mehr 2 Plätze frei sind. Wenn du 4 Personen buchst, werden alle 4 in der selben (höheren) Buchungsklasse gebucht.
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Da wirst du wenig erreichen, die Gebühren sind in einem bundeseinheitlichen Katalog festgelegt.
Bei einem Fahrzeug mit Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) ohne jegliche technische Änderungen können die Daten anhand der ABE-Nummer aus einer zentralen Datenbank übernommen werden.
Sind zusätzliche Eintragungen im Brief, müssen diese von Hand eingegeben werden. Ebenso bei Fahrzeugen ohne ABE (Einzelabnahme z.B. bei Grauimporten), hier müssen sämtliche technischen Daten manuell eingegeben werden. Hierfür gibt es extra Gebühren.
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Diebstahl liegt nicht vor, da du dir die Ware ja nicht in der Absicht der rechtswidrigen Zueignung (d.h. ohne Bezahlung) genommen hast.
Ist der Preis der tatsächlich erworbenen Ware höher als der bezahlte Preis (Beispiel: auf einer Ware niedrigeres Preisetikett von einer anderen Ware anbringen), käme theoretisch Betrug in Betracht, wofür aber die Betrugsabsicht nachzuweisen wäre. In deinem Fall gehe ich jetzt mal davon aus, dass der Preis gleich ist.
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Die Umkennzeichnung auf Halterwunsch liegt im Ermessen der Behörde, einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht. In München wurde es auch bis vor einigen Jahren strikt abgelehnt, (sogar im Rahmen eines Halterwechsels bei stillgelegtem Kfz, wo es keinen Mehraufwand bedeutet) aber inzwischen ist es (gegen happige Gebühr von ca. 25 Euro) problemlos möglich.
Die Zulassungsstellen haben inzwischen erkannt, dass Sonderwünsche von Kunden auch gutes Geld in die Kasse bringen.
Als es noch keine Gebühr für Wunschkennzeichen gab, wurden diese in München nur äußerst widerwillig vergeben, seit es die Gebühr gibt, wird sogar richtig "Werbung" dafür gemacht (Aushänge im Schalterraum + man wird grundsätzlich bei jeder Zulassung gefragt, ob man nicht ein Wunschkennzeichen haben will) Bringt schließlich 10 Euro in die Kasse ohne zusätzlichen Aufwand. -
Leider manipulieren die Netzbetreiber über Sim Application Toolkit deine Liste dahingehend, dass für sie der maximale Gewinn erzielt wird.
Bevorzugt werden natürlich Netze aus dem eigenen Konzern, weil dann der ausländische Teil des Umsatzes in die eigene Konzernkasse wandert.
Wenn in einem bestimmten Land kein Netz des eigenen Konzerns existiert, ist der Netzbetreiber dennoch daran interessiert, dass der Kunde das für ihn teuerste Netz verwendet, da der NB an dem Romingaufschlag von 25% verdient. -
Ich habe 1991 an dem birdie-Feldversuch in München teilgenommen. War in der Zeit, als es noch keine Handys gab und C-Netz-Telefone unverschämt teuer waren, durchaus eine Alternative für Leute, die sich vorwiegend im Ballungsraum aufhalten. Die Größe des Motorola-Telefons entsprach ungefähr einem Nokia 6310, also deutlich kleiner als die ersten GSM-Handys. Die Standorte der birdie-Antennen kannte man in der eigenen Stadt bald im Schlaf.
Nachteil war natürlich, dass nur abgehende Gespräche geführt werden konnten. Ich habe birdie deswegen in Kombination mit einem Cityruf-Empfänger verwendet.
Der Gesprächspreis war 39 Pfennig für eine Einheit statt des normalen Preises von 23 Pfennig. Dafür konnte man 6 oder 8 Minuten im Ortsnetz telefonieren, also eigentlich recht günstig. Ferngespräche waren aber aufgrund des generell höheren Preisniveaus im Festnetz aus heutiger Sicht nicht so günstig, bei 3 Einheiten pro Minute waren das 1,17 DM (ca. 60 cent) pro Minute. C-Netz-Gespräche kosteten 1,64 DM je Minute bei einer Grundgebühr von anfänglich 120 DM, später 75 DM.
Die Telekom (bzw. damals Post) hat birdie dann eingestellt, als man aufgrund der bevorstehenden Einführung des GSM-Netzes absehen konnte, dass es keine Zukunft hat. -
Klarer Fall: Erst zum TÜV.
Dann mit dem Gutachten, dem Brief, dem alten Schein, der AU-Bescheinigung (entfällt natürlich beim Motorrad) und dem alten Kennzeichenschild zur Zulassungsstelle.
Somit ersparst du dir einmal die Gebühr für die Ausstellung des Kfz-Scheins und ggf. Wartezeiten.
Die anderen Kosten bleiben aber gleich.Im einzelnen entstehen folgende Gebühren:
Eintragung der technischen Änderung in den Brief (Gebühr weiß ich nicht, ist aber gering)
Umkennzeichnung einschl. Ausstellung des Fahrzeugscheins und Abstempelung der Kennzeichen (ca. 25-30 Euro)
Wunschkennzeichen (ca. 10 Euro)
Vorwegzuteilung (=Reservierung des Kennzeichens), ca. 3 Euround natürlich der Kaufpreis für das Schild.
Viele technische Änderungen sind übrigens nicht mehr zwingend eintragungspflichtig, es reicht wenn man eine Kopie des Gutachtens mitführt und die Änderung bei anderer Gelegenheit nachtragen lässt.
Da du aber sowieso umkennzeichnen willst, ist das natürlich eine gute Gelegenheit.
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Ob die zitierte Quelle wirklich ein Garant für die Richtigkeit der auf ihr verbreiteten Inhalte ist, wage ich mal anzuzweifeln.
Von diesen paradoxen Gesetzen, speziell aus USA, gibt es im Internet tausende, von denen manche so weit hergeholt sind, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass es sie wirklich gibt oder je gegeben hat. Sollte es sie wirklich gegeben haben, haben sie heute mit Sicherheit keinen Bestand mehr.
Beispiele:
Fische dürfen nicht mit dem Lasso gefangen werden. (Tennessee)
Es ist verboten, mit geschlossenen Augen ein Fahrzeug zu führen. (Alabama)
Sonntags und am 4. Juli darf niemand verhaftet werden. (Ohio)
Eine Frau braucht die Erlaubnis ihres Mannes, wenn sie sich ihre Haare schneiden lassen will. (Michigan)