Zur Historie:
Ursprünglich gab es für Prüfungs- Probe- und Überführungsfahrten rote Kennzeichen, beginnend mit 04, in zwei Varianten:
a) zur einmaligen Verwendung, für maximal 5 Tage, konnten von jedermann beantragt werden, sofern entsprechende Haftpflichtversicherung vorliegt. Kfz-Steuer wird nicht erhoben.
b) zur wiederkehrenden Verwendung (nur für Händler, Kfz-Werkstätten, Hersteller usw.) Hierfür ist eine spezielle Haftpflichtversicherung notwendig (sehr teuer) und es wird eine pauschale Kfz-Steuer erhoben.
Die Ziffernkombinationen wurden dann gesplittet in 04 für die einmaligen und 06 für die Dauerkennzeichen. Der Grund war, dass die Dauerkennzeichen beim KBA in Flensburg eingetragen waren und die einmaligen nicht, was zu einem Durcheinander bei den Zulassungsstellen geführt hat. Außerdem wurden noch rote Kennzeichen für Oldtimer eingeführt (Ziffernkombination 07).
Das Problem bei den roten Kennzeichen zur einmaligen Verwendung war, dass die Benutzer die Schilder oft nicht oder nicht rechtzeitig zurückgegeben haben, was zu Missbrauchsgefahr (Fahren ohne Versicherungsschutz!) und hohem Verwaltungsaufwand geführt hat.
Deswegen wurden diese Kennzeichen durch "Kurzzeitkennzeichen" ersetzt (Kombination immer noch 04, maximale Gültigkeit 5 Tage), auf denen das Ablaufdatum eingeprägt ist. Diese Schilder müssen nicht mehr zurückgegeben werden und die Missbrauchsgefahr ist durch das sichtbar aufgeprägte Ablaufdatum eingeschränkt.
Nachteilig für den Antragsteller ist, dass er die Schilder kaufen muss. Um die Kosten etwas zu kompensieren, wurde die Gebühr gesenkt und mit den Schilderherstellern eine Vereinbarung getroffen, dass die Schilder erheblich billiger als normale Schilder abgegeben werden.
Nach wie vor gilt aber für Kurzzeitkennzeichen und rote Dauerkennzeichen:
Sie dürfen nur für Prüfungs- Probe und Überführungsfahrten eingesetzt werden.
Ein Fahrzeug mit solchen Kennzeichen im täglichen Gebrauch oder zu sonstigen Anlässen zu benutzen, ist also streng genommen nicht zulässig. Wird aber natürlich trotzdem gerne gemacht. Speziell die ständige Verwendung hubraumstarker und damit steuerintensiver Straßenkreuzer mit roten Dauerkennzeichen kann zu saftigen Strafen wegen Steuerhinterziehung führen.
Die 07-er Oldtimerkennzeichen dürfen (im Gegensatz zu den H-Kennzeichen) genaugenommen auch nicht im Alltag eingesetzt werden, zu den obigen Fahrten kommt laut Gesetz nur noch die Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen hinzu.
Die roten Dauerkennzeichen für Händler usw. werden von den meisten Zulassungsstellen nur extrem restriktiv vergeben (Gewerbeanmeldung mit entsprechendem Stellplatznachweis, Führungszeugnis, Nachweis des Bedarfs - z. B. durch eine Mindestanzahl von Kurzzeitkennzeichen im letzten Jahr, zeitlich befristete Ausgabe). Zudem ist die Haftpflichtversicherung sehr teuer und es muss ein genaues Fartenbuch geführt werden.
Fazit: Für Otto Normalfahrer ist also keines dieser Kennzeichen für den Dauerbetrieb sinnvoll.