Beiträge von fantomas

    Ich habe einen Alfa 156 2.0 TS Baujahr 1998 und habe inzwischen 160000 km ohne nennenswerte Probleme drauf.


    Das einzige Problem am Motor ist der Phasensteller, ich weiß nicht ob die das zwischenzeitlich in den Griff gekriegt haben, ein Freund der Kundendienstmeister bei Fiat ist meint nein. Ich hab es zweimal reparieren lassen, einmal auf Kulanz und einmal auf eigene Rechnung, danach habe ich es gelassen. Der Effekt ist ein relativ lautes Geräusch im Leerlauf, hat aber sonst keine negativen Folgen.


    Zeitweise hatte ich ein Problem mit unruhigem Leerlauf und Absterben bei kaltem Wetter. Bei Alfa wollte man mir einen neuen Drosselklappensteller für 400 € andrehen. Mein Freund hat mir geraten, den Ansaugkanal der Einspritzpumpe zu reinigen, damit war das Problem restlos beseitigt. Die Ursache waren Ablagerungen durch die Kurbelgehäuseentlüftung.


    Verbrauch ist ca. 9-10 l/100 km.


    Bei 140.000 km waren Kat + Auspuffanlage fällig, ist m.E. normal.


    Etwas störend ist ein quietschendes Geräusch beim Ein- und Ausfedern bei niedrigen Temperaturen, verursacht durch Verhärtung der Gummis der Stabilisatorlager.


    Ansonsten bin ich mit dem Auto sehr zufrieden. Klimaanlage könnte speziell für Kurzfahrten etwas leistungsfähiger sein.

    Die Fahrerlaubnis ist die amtlich erteilte Erlaubnis, ein Fahrzeug zu führen.
    Der Führerschein ist das Dokument, das ein Bestehen der Fahrerlaubnis dokumentiert.


    In der Umgangssprache werden die beiden Begriffe oft vermischt - z.B. "ich habe keinen Führerschein" , "Fahren ohne Führerschein" usw.


    Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat nach § 21 StVG (also keine bloße Ordnungswidrigkeit) und kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr geahndet werden. Exakt der gleiche Strafrahmen besteht übrigens für denjenigen, der einem anderen ein Fahrzeug überläßt, obwohl der keine Fahrerlaubnis hat. Die Frau, die Daniel Küblböck ans Steuer ließ, wird sich also ebenfalls wegen dieses Vorwurfs verantworten müssen.


    Hat man zwar eine Fahrerlaubnis, führt jedoch den Führerschein nicht mit, ist das nur eine Ordnungswidrigkeit , für die nach Bußgeldkatalog ein Verwarnungs-oder Bußgeld von 10 € festgesetzt werden kann.


    Im Normalfall gibt es durch das Nichtmitführen des Führerscheins über die Verwarnung hinaus auch keine weiteren Probleme, denn die Polizei kann das Bestehen der Fahrerlaubnis über das Zentrale Fahrerlaubnisregister in Flensburg abfragen. Das Register befindet sich aber noch im Aufbau und ältere Fahrerlaubnisse (Erteilung vor 1.1.99) sind dort nicht verzeichnet., in diesem Fall wird man manchmal aufgefordert, den Führerschein nachträglich bei einer Polizeidienststelle vorzuzeigen.
    Im Ausland kann es natürlich zu höheren Verwarnungsgeldern und evtl. weiteren Problemen (Untersagung der Weiterfahrt) bis zur Klärung des Fahrerlaubnisbesitzes kommen.


    Trotzdem darf man nach dem Bestehen der Fahrerlaubnisprüfung nicht einfach drauf los fahren, ohne den Führerschein in der Hand zu haben, denn das Bestehen der Prüfung bedeutet noch keine Erteilung der Fahrerlaubnis! Der Prüfer kann keine Fahrerlaubnis erteilen, diese Amtshandlung kann nur die Behörde vornehmen und gibt bei Erteilung der Fahrerlaubnis den Führerschein aus.


    Ist die Fahrerlaubnis entzogen oder ruht sie (während eines 1-3 monatigen Fahrverbots) und man hat trotzdem einen Führerschein in der Hand (z.B. einen "zufällig" wiedergefundenen nach Verlustmeldung, einen kurz vor Ablauf des Fahrverbots zurückgeschickten usw.). darf man natürlich trotzdem nicht fahren!

    Die Papiere kannst du jederzeit beantragen, auch wenn der Ablauf noch in weiter Ferne liegt, eine besondere Begründung brauchst du dafür nicht. Du musst lediglich die alten Dokumente beim Abholen der neuen abgeben bzw. entwerten lassen. Bei Verlust musst du eine Verlusterklärung unterschreiben, manche Meldeämter verlangen auch eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige der Polizei.

    Der genaue astronomische Sommerbeginn (Sommersonnenwende) war um 2.56 Uhr am 21. Juni (d.h. in der Nacht von 20. auf 21.). Daraus würde ich folgern, dass dies die kürzeste Nacht war und die nächste Nacht bereits wieder ein wenig länger ist, denn die Sonne steht dann wieder minimal weiter südlich.

    Zur Historie:


    Ursprünglich gab es für Prüfungs- Probe- und Überführungsfahrten rote Kennzeichen, beginnend mit 04, in zwei Varianten:
    a) zur einmaligen Verwendung, für maximal 5 Tage, konnten von jedermann beantragt werden, sofern entsprechende Haftpflichtversicherung vorliegt. Kfz-Steuer wird nicht erhoben.
    b) zur wiederkehrenden Verwendung (nur für Händler, Kfz-Werkstätten, Hersteller usw.) Hierfür ist eine spezielle Haftpflichtversicherung notwendig (sehr teuer) und es wird eine pauschale Kfz-Steuer erhoben.


    Die Ziffernkombinationen wurden dann gesplittet in 04 für die einmaligen und 06 für die Dauerkennzeichen. Der Grund war, dass die Dauerkennzeichen beim KBA in Flensburg eingetragen waren und die einmaligen nicht, was zu einem Durcheinander bei den Zulassungsstellen geführt hat. Außerdem wurden noch rote Kennzeichen für Oldtimer eingeführt (Ziffernkombination 07).


    Das Problem bei den roten Kennzeichen zur einmaligen Verwendung war, dass die Benutzer die Schilder oft nicht oder nicht rechtzeitig zurückgegeben haben, was zu Missbrauchsgefahr (Fahren ohne Versicherungsschutz!) und hohem Verwaltungsaufwand geführt hat.
    Deswegen wurden diese Kennzeichen durch "Kurzzeitkennzeichen" ersetzt (Kombination immer noch 04, maximale Gültigkeit 5 Tage), auf denen das Ablaufdatum eingeprägt ist. Diese Schilder müssen nicht mehr zurückgegeben werden und die Missbrauchsgefahr ist durch das sichtbar aufgeprägte Ablaufdatum eingeschränkt.
    Nachteilig für den Antragsteller ist, dass er die Schilder kaufen muss. Um die Kosten etwas zu kompensieren, wurde die Gebühr gesenkt und mit den Schilderherstellern eine Vereinbarung getroffen, dass die Schilder erheblich billiger als normale Schilder abgegeben werden.


    Nach wie vor gilt aber für Kurzzeitkennzeichen und rote Dauerkennzeichen:
    Sie dürfen nur für Prüfungs- Probe und Überführungsfahrten eingesetzt werden.
    Ein Fahrzeug mit solchen Kennzeichen im täglichen Gebrauch oder zu sonstigen Anlässen zu benutzen, ist also streng genommen nicht zulässig. Wird aber natürlich trotzdem gerne gemacht. Speziell die ständige Verwendung hubraumstarker und damit steuerintensiver Straßenkreuzer mit roten Dauerkennzeichen kann zu saftigen Strafen wegen Steuerhinterziehung führen.


    Die 07-er Oldtimerkennzeichen dürfen (im Gegensatz zu den H-Kennzeichen) genaugenommen auch nicht im Alltag eingesetzt werden, zu den obigen Fahrten kommt laut Gesetz nur noch die Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen hinzu.


    Die roten Dauerkennzeichen für Händler usw. werden von den meisten Zulassungsstellen nur extrem restriktiv vergeben (Gewerbeanmeldung mit entsprechendem Stellplatznachweis, Führungszeugnis, Nachweis des Bedarfs - z. B. durch eine Mindestanzahl von Kurzzeitkennzeichen im letzten Jahr, zeitlich befristete Ausgabe). Zudem ist die Haftpflichtversicherung sehr teuer und es muss ein genaues Fartenbuch geführt werden.


    Fazit: Für Otto Normalfahrer ist also keines dieser Kennzeichen für den Dauerbetrieb sinnvoll.

    Das Ding ist ungefährlich. Es hat ein Plastikgehäuse, und um mit dem Finger an die Leiter zu kommen, muss man sich schon sehr dumm anstellen. Selbst dann fließt der Strom nur auf einer ca. 3mm langen Strecke über die Haut deines Fingers - gegenüber der Erde besteht keine Spannung. Die Spannung liegt an zwischen jeweils 2 benachbarten Drähten des Leiterkorbs. Mit Spannung gegen Erde würde es ja nicht funktionieren (Vögel können sich auch auf Hochspannungsleitungen setzen).
    Im Freien ist das Gerät natürlich nicht geeignet und eher kontraproduktiv - es werden ja immer mehr Insekten angezogen.


    Die Großgeräte, die in Läden usw. eingesetzt werden, sind natürlich von anderem Kaliber, und speziell in südlichen Ländern habe ich einige gesehen, wo es mit dem Berührungsschutz (große Gitteröffnungen, Metallgehäuse) nicht so genau genommen wird.

    Bin gerade in Thailand und erstaunt ueber die gute Qualitaet der imitierten T-Shirts und Jeans, die stehen nach meiner Einschaetzung den Originalen in nichts nach. Habe mir gleich ein paar T-Shirts zugelegt, allerdings nur solche ohne aufdringliches Logo, das mag ich nicht, weder bei Originalen noch bei Imitationen. Ansonsten habe ich kein Problem damit, Imitationen zu kaufen, der Zoll uebrigens auch nicht, wenn der Wert unter 175 Euro liegt und die Menge fuer den privaten Gebrauch ist. T-Shirts kosten uebrigens hier etwa 100 Baht (2 Euro).
    Habe auch 2 Uhren fuer Bekannte mitgenommen, mir persoenlich liegt an einer Uhr mit Nobelmarke nichts.