Back to topic: Führerschein in USA.
Das Folgende bezeiht sich auf Florida (Stand Februar 2004), die Bestimmungen in anderen Bundesstaaten können anders sein. Ob Florida aber, wie DUSA sagt, der einzige Staat ist, der Führerscheine an Besucher ausgibt, weiß ich nicht, meines Wissens ist das auch in anderen Staaten möglich, bin mir aber nicht sicher.
Zum Erwerb eines Führerscheins muss man zunächst eine 5-stündige Schulung über Verkehrsrecht und die Gefahren von Alkohol und Drogen im Straßenverkehr bei einer privaten Fahrschule absolvieren. Dann kommt die Theorieprüfung und der Sehtest, gefolgt von der praktischen Prüfung, zu der man das Fahrzeug und die Begleitperson stellen muss. Bei Bestehen erhält man einen provisorischen Führerschein, der endgültige wird innerhalb von 30 Tagen an die örtliche Adresse geschickt. In dieser Zeit erfolgt eine "background investigation" hinsichtlich früherer Verkehrsverstöße, Alkohol/Drogenmissbrauch, Straffälligkeit usw., aufgrund der der Führerschein eventuell versagt werden kann (z.B. auch bei rückständigen Unterhaltszahlungen).
Die Gültigkeit ist definitiv auf die Dauer der Aufenthaltsgenehmigung beschränkt (bei visafreier Einreise sind das 90 Tage ab Einreise). Das hat seinen Grund nicht im Verkehrsrecht, sondern in der Tatsache, dass in USA der Führerschein auch als Ausweis gilt und man sonst einen legalen Aufenthalt vortäuschen könnte. Bei Wiedereinreise kann ein neuer Führerschein ohne erneute Prüfung ausgestellt werden.
Personen unter 18 Jahren erhalten im ersten Jahr nur eine "Learner's License" (ab 15 Jahren erhältlich), mit der sie nur in Begleitung und nicht nachts fahren dürfen. Ausnahmen gibt es nur ab 16 Jahren für Fahrten zur Arbeitsstelle.
Eine Gültigkeit des Führerscheins in Deutschland besteht nur, wenn der Wohnsitz (mit einem Touristenvisum, auch wenn es entsprechend verlängert wurde, lässt sich kein Wohnsitz begründen!) nachweislich für mindestens 185 Tage in USA bestanden hat (Abmeldung des deutschen Hauptwohnsitzes empfehlenswert). Außerdem muss es ein vollwertiger Führerschein (keine learner's license) sein und er muss natürlich noch gültig sein. Folglich muss auch das USA-Visum noch über den Zeitpunkt der Ausreise hinaus gültig sein, s.o.
Keinesfalls kann ein in Deutschland gültiges Fahrverbot oder eine Sperrfrist mit einem ausländischen Führerschein umgangen werden.
Bei der Umschreibung von USA-Führerscheinen in deutsche Führerscheine wird nach Bundesstaat unterschieden, ob in Deutschland eine Prüfung abgelegt werden muss oder nicht. Für Florida-Führerscheine gibt es keine Prüfungserleichterungen, es muss also die volle Prüfung abgelegt werden. Da außerdem Führerscheine für 16- und 17-jährige auch nach Ablauf des Lernjahres gewissen Einschränkungen hinsichtlich der Tagszeit unterliegen, könnten deutsche Behörden hier möglicherweise Probleme beim Umschreiben bereiten.