Beiträge von fantomas

    n6600: Eine Kreditkarte unter Angabe eines falschen Geburtsdatums zu erhalten, ist nahezu ausgeschlossen. Banken sind gesetzlich verpflichtet, die Kundendaten anhand amtlicher Ausweispapiere zu verifizieren und festuhalten. Bei Bestellungen über Internet usw. geschieht dies meistens mit dem Postident-Verfahren, wo der Postangestellte den Ausweis überprüft und die Richtigkeit der Daten bestätigt.
    Sollte es in Ausnahmefällen doch mal gelingen (z.B. weil der Postler einen Fehler gemacht hat), hat die Bank ein Problem: Der Vertrag über die Kreditkarte ist rechtsunwirksam, falls der Vertragspartner nicht volljährig und somit nicht unbeschränkt geschäftsfähig ist. Auf getätigten Umsätzen bleibt die Bank sitzen (im vorliegenden Fall würde aber die Post haften müssen). Schon im eigenen Interesse wird die bank darauf achten, dass die Daten stimmen.


    Sollte jemand eine Kreditkarte in betrügerischer Absicht erwerben (z.B. um den vorgenannten Umstand auszunutzen, dass die Bank keine Schulden von Minderjährigen eintreiben kann), kommt natürlich auch noch das (evtl. Jugend-)Strafrecht ins Spiel.

    Du kannst doch in der Rubrik "Zahlung und Versand" die Option "Versand nur innerhalb Deutschlands" angeben.
    Allerdings verhinderst du dadurch nicht, dass trotzdem jemand bietet, etwas Handarbeit beim Streichen der Gebote wird dir nicht erspart bleiben.

    Zitat

    StVO § 21 Personenbeförderung


    (1) Es ist verboten, Personen mitzunehmen
    1. auf Krafträdern ohne besonderen Sitz,
    ...


    Für einen Beifahrer auf einem Kraftrad muss also ein definierter Sitz vorhanden sein. Deshalb dürfen auf einem Kraftrad nur so viele Personen befördert werden, wie Sitze eingetragen sind.
    Für andere Fahrzeugarten gibt es diese Beschränkung nicht, dort steht die Anzahl der beförderten Personen in keinem Zusammenhang mit den eingetragenen Sitzen.


    Ein ausdrückliches Verbot des Personentransports auf der Ladefläche gibt es nur für LKW (mit gewissen Ausnahmen). Im Umkehrschluss würde das bedeuten, dass der Transport von Personen auf der Ladefläche eines Kombis nicht verboten ist. Wie das natürlich ein Richter im Einzelfall sieht, kann ich nicht beurteilen.

    Stell deinen Vertrag auf die Roaming-Option "World Class" um, dann telefonierst du abgehend für 89 cent/min. Falls du noch im April fährst und das bei deinem Rahmenvertrag möglich ist, evtl. auch "World Class Holiday" für einmalig 5 Euro, dafür telefonierst du dann für 59 cent/min.


    Eine Handy-Prepaidkarte lohnt sich bei einem Kurzaufenthalt nicht, außerdem sind die meisten nicht für Auslandsgespräche freigeschaltet, da heist es aufpassen.


    Ansonsten empfehle ich Prepaid Calling Cards, erhältlich an jeder Tankstelle, Supermarkt, Automaten usw. Zugang über gebührenfreie 1-800 oder 1-888-Nummern von jedem Telefon aus. Achtung auf Zuschläge in Hotels!
    Auch bei diesen Karten sind nicht alle auch für Auslandsgespräche geeignet, vor dem Kauf die Informationen auf der Verpackung lesen!


    Weitere Alternative: T-Card der Deutschen Telekom, als Prepaid oder Postpaid erhältlich, aber nicht gerade billig (50 cent/min).

    Der Gesetzestext sagt ja folgendes aus:


    Zitat

    (1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält.
    Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.


    Mit Benutzung ist natürlich nicht nur das Telefonieren, sondern auch das Schreiben von SMS, Barbeitung des Telefonbuchs oder Kalenders, spielen usw. gemeint. Das Schreiben von SMS ist übrigens nach Erfahrungen aus meinem Bekanntenkreis noch gefährlicher als das Telefonieren.


    Die Bayerische Polizei hat mal ein Merkblatt herausgegeben, wonach die Verwendung eines Headsets die Bedingungen erfüllt, wenn das Telefon in einer Halterung im Blickfeld des Fahrers angebracht ist.


    Anders herum ausgedrückt: Liegt das Handy lose auf dem Beifahrersitz, dürfen zumindest keine abgehenden Gespräche geführt werden, denn dafür müsste das Gerät ja in die Hand genommen werden.


    Nach meiner persönlichen Auffassung müsste es aber zulässig sein,
    1. ankommende Gespräche mit automatischer Rufannahme entgegenzunehmen
    2. ankommende Gespräche durch Drücken der Hörertaste (ohne das Gerät aufzunehmen) entgegenzunehmen
    3. abgehende Gespräche mit Sprachwahl einzuleiten, sofern das Gerät dazu nicht in die Hand genommen werden muss.
    Ist aber wie gesagt meine persönliche Auslegung.

    Zitat

    wieso kostet eine eidesstattliche Versicherung extra?


    Weil die Entgegennahme der eidesstattlichen Versicherung durch die Behörde ein Verwaltungsakt ist, für den eine Gebühr erhoben wird. Jaja, der Staat ist sehr findig bei der Suche nach Einnahmequellen.

    Ich bin vor kurzem von einem Pentium III mit 800 MHz auf einen Pentium IV mit 2,6 GHz umgestiegen, in der freudigen Erwartung, dass alles viel schneller geht.
    Das ist jedoch nicht der Fall, der neue PC fährt keineswegs schneller hoch und das Öffnen von Programmen dauert genauso lang (z.B. Photoshop 10 sec., Acrobat Reader auch 10 sec.). Das nervt total, wenn man im Web eine PDF-Datei anklickt und der PC erst ewig braucht um das Programm zu starten.
    Warum geht das mit dem schnelleren Prozessor nicht deutlich schneller?