ZitatOriginal geschrieben von rennbiene
Das galube ich nicht!
Eine Familie mit 14 Kindern, Mutter und Vater musste sich so einen größeren Mercedes-Bus kaufen und da der wohl ein 18 sitzer ist, mussten beide Eltern den PB-Schein machen.
Das steht nicht im Widerspruch zu meiner Aussage.
Richtig: Weil das Fahrzeug mehr als 9 Sitzplätze hat, darf es nicht mit dem PKW-Führerschein gefahren werden, es ist ein Busführerschein (das ist etwas anderes als ein Personenbeförderungsschein!!) nötig. Der Busführerschein ist aber nicht deswegen nötig, weil sich mehr als 9 Personen im Fahrzeug befinden, sondern deshalb, weil das Fahrzeug mehr als 9 Sitzplätze hat (das sind zwei vollkommen verschiedene Dinge)
Ein Personenbeförderungsschein ist nur bei gewerblicher Personenbeförderung nötig, nicht jedoch bei privater Beförderung, wozu die Beförderung der eigenen Familie zweifellos gehört.
Für einen Bus mit mehr als 16 Sitzplätzen + Fahrersitz (also zusammen 17 Sitze) braucht man übrigens den Führerschein Klasse D, genau wie für einen "richtigen" großen Bus, der Aufwand, diesen Schein zu erhalten ist sehr groß.
Für einen Bus von gesamt 10 bis 17 Sitzen reicht der FS Klasse D1, der wesentlich leichter zu erhalten ist. Die Fahrzeughersteller richten sich bei ihrem Angebot natürlich nach diesen Klassen.
Es gibt allerdings tatsächlich Ausnahmen für Großfamilien, mit denen PKWs mit mehr als 9 Sitzen zugelassen und mit dem PKW-Führerschein gefahren werden dürfen, aber nur für den Transport von Familienangehörigen. Diese Ausnahme gilt aber nicht generell, sondern muss im Einzelfall beantragt werden, die Erteilung liegt im Ermessen der jeweiligen Behörde. Zulassungsrechtlich sind das aber dann nach wie vor PKW und keine Busse, auch wenn sie umgangssprachlich als "Kleinbus" bezeichnet werden.
Zum Stichpunkt Gefahrenabwehr: Ich halte es persönlich (von Sonderfällen abgesehen) auch für unwahrscheinlich, dass die Polizei nur wegen "Überbelegung" die Weiterfahrt untersagt, aber ausgeschlossen ist es nicht. Mit dem Argument "Gefahrenabwehr" kann die Polizei vieles anordnen, das ist ein sehr dehnbarer Begriff.
Definitiv liegt aber kein Verstoß vor, der geahndet werden könnte. Für eine Maßnahme zur Gefahrenabwehr ist das aber ja gerade nicht erforderlich, sie ist rein präventiv.