Beiträge von fantomas

    Viele Halbwahrheiten und Mutmaßungen, hoffentlich kann ich etwas zur Klärung beitragen:



    1.
    Die Zahl der eingetragenen Sitzplätze im Fahrzeugschein bezieht sich nur auf den Zustand des Fahrzeugs, nicht auf die tatsächliche Besetzung. Die maximale Personenzahl ergibt sich aus dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs und der Forderung, dass der Fahrer in der Sicht und der sicheren Bedienung des Fahrzeugs nicht behindert werden darf. Z.B. behindert eine zwischen den Vordersitzen sitzende Person den Fahrer in der sicheren Bedienung, ein auf dem Schoß des Beifahrers Sitzender behindert den Fahrer in der Sicht durch die rechte vordere Seitenscheibe. (Die Frontscheibe sowie die vorderen Seitenscheiben gelten als erforderlich für die Sicht). Dagegen können auf der Rückbank (oder den Rückbänken) so viele Personen sitzen, bis das zul. Gesamtgewicht (oder die zul. Achslast) erreicht ist. Hingegen wäre der Einbau einer zusätzlichen Rückbank (z.B. in einem Transporter) eintragungspflichtig.


    2.
    Vorhandene Sicherheitsgurte müssen angelegt werden. Übersteigt die tatsächliche Insassenzahl die Anzahl der Gurte, entfällt für die zusätzlichen Passagiere die Gurtpflicht.


    3.
    Der Führerschein Klasse B erlaubt das Führen von Fahrzeugen mit bis zu 8 Sitzplätzen plus Fahrersitz, also insgesamt 9 Sitzen. Dies bezieht sich wiederum nur auf die Art des Fahrzeugs, nicht auf die tatsächliche Besetzung. Es können also z.B. in einem 9-sitzigen Fahrzeug auch 11 Personen mitfahren, trotzdem genügt aufgrund der Fahrzeugart Klasse B.
    Es ist dagegen nicht erlaubt, ein 12-sitziges Fahrzeug mit Klasse B zu fahren, auch wenn sich z.B. nur 3 Personen darin befinden. Aufgrund der Fahrzeugart wäre Klasse D1 erforderlich.


    Unberührt davon bleiben die Vorschriften über die gewerbliche Personenbeförderung, hierfür ist zusätzlich zum Führerschein für die entsprechende Fahrzeugart ein Personenbeförderungsschein erforderlich.

    Ich kann die ganze Diskussion über die angebliche Verwerflichkeit des Up-loopens eigentlich nicht nachvollziehen. Tatsache ist:


    1. Solange es nicht durch ein Gesetz verboten ist, ist es nicht illegal.
    2. Solange es nicht durch Allgemeine oder besondere Vertragsbedingungen beschränkt ist, ist es nicht vertragswidrig.


    Das Ausnützen einer Gesetzeslücke -z.B. im Steuerrecht- ist schließlich auch nicht illegal. Der Handlungsbedarf liegt hier beim Gesetzgeber, nicht beim Steuerzahler.


    Und über den Vergleich eines Moderators in einem ähnlichen, inzwischen geschlossenen Thread (Diebstahl von Lebensmitteln vor einem Supermarkt), kann ich nur den Kopf schütteln. Da wird eine Straftat mit einer legalen Handlung verglichen und daraus die Schlussfolgerung gezogen, dass die legale Handlung illegal ist.


    O2 hat die Möglichkeit des Uploopens durch technische Maßnahmen verhindert und durch Änderung der Vertragsbedingungen als vertragswidrig eingestuft. Beides ist ihr gutes Recht und die Diskussion wird sich dadurch in der Zukunft sehr bald erledigt haben. Aber diejenigen, die in der Vergangenheit upgeloopt haben (ich gehöre übrigens nicht dazu), haben sich weder straf- noch zivilrechtlich etwas zuschulden kommen lassen.

    Stefan: Kann man irgendwo im Web ein Bild und die Daten der Z51 finden (auf der exilim-Seite finde ich nichts dazu).
    Wenn sie allerdings,wie du sagst, AA-Akkus verwendet. dürfte sie rein größenmäßig keine wirkliche Alternative zur Z40 sein. Gleiches gilt für die Sanyo.


    Ich habe mich auch über die Unterschiede zwischen Pentax S4 und Exilim Z40 schlaugemacht und habe bisher folgende Auskünfte gesammelt:


    Die Akkulaufzeit ist gegenüber der Z4 nochmals verbessert worden, wobei die Akkulaufzeit der Z4 bereits deutlich besser sein soll als die der Pentax, vor allem bei niedrigen Temperaturen.


    Die Blitzleistung der Z40 wurde gegenüber der Z4 (die schlechter war als bei der Pentax) verbessert und dürfte jetzt (mindestens) die Leistung der Pentax haben.


    Die Casio hat eine Docking-Station für Akkuladung und Datenübertragung, bei der Pentax geht beides über Kabel. Bei der Casio ist somit die Handhabung einfacher, allerdings muss man das Dock auch auf Reisen mitnehmen (oder ein separates Akkuladekabel kaufen).


    Die Pentax soll von der Gehäuseverarbeitung nicht so gut sein wie die Casio (großer Gehäusespalt, Gefahr des Eindringens von Feuchtigkeit).


    Das Display der Casio ist deutlich größer, hat allerdings die gleiche Pixelanzahl und wirkt somit etwas grob gerastert.


    Die Pentax ist minimal kleiner als die Casio.


    Die Casio wird bei Markteinführung (nach der CeBIT) wohl deutlich teurer sein als die Pentax, die schon einige Zeit auf dem Markt ist.


    Ansonsten haben beide Kameras die gleiche Optik von Pentax und den gleichen Chip von Casio.


    Ich habe mich unter Abwägung der Argumente für die Casio entschieden.

    Ich möchte ein Video, das mir im Real-Format (.ram) vorliegt, in eine Internetseite einbinden.
    Da nicht jeder den Real Player hat und vielleicht auch nicht extra installieren will, würde ich ein Format bevorzugen, das der Windows Media Player wiedergeben kann.
    Kann man die Datei irgendwie umwandeln?

    Gibt es eine Möglichkeit, Daten auf einer CD so zu verschlüsseln, dass sie nur berechtigte Empfänger mit einem Kennwort entschlüsseln können, ohne dass auf dem PC des Empfängers irgendeine spezielle Software vorhanden ist? Die Software zum Entschlüsseln müsste also praktisch auf der CD integriert sein.
    Das Ganze natürlich möglichst einfach, damit auch absolute Computerlaien bzw. Computer-Nullen ohne großen Aufwand, nur durch Eingeben des Kennworts an die Daten kommen.

    In dieser Woche wurden in unserem Kabelnetz einige Kanalbelegungen geändert- angeblich aus technischen Gründen im Zusammenhang mit der Einführung neuer digitaler Programmpakete.
    Es wurden aber nur die Kanäle von jeweils 2 Sendern miteinander vertauscht: Bayern 3 gegen TV5 und ORF2 gegen TRT.
    Deswegen ist mir nicht klar, was hier die technischen Gründe sein sollen, schließlich wird kein einziger Kanal freigemacht.
    Was kann denn da dahinterstecken?