Beiträge von fantomas

    Gesetzlich gibt es keine klar bezifferte Höchstgeschwindigkeit bei Einsatzfahrten mit Blaulicht. Allerdings gibt es, z.B. bei Rettungsdiensten, oft interne Dienstanweisungen, die solche Beschränkungen auferlegen. Verkehrsrechtlich sind die aber ohne Auswirkung.

    Zitat

    StVO § 35 Sonderrechte
    (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, der Bundesgrenzschutz, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
    ...
    (8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.


    Das heißt im Klartext: Die Polizei darf (unter Beachtung von Absatz 8) überall fahren, halten und parken, zulässige Geschwindigkeiten überschreiten, Ver- und Gebotsschilder außer acht lassen usw.
    "Dringend geboten" ist natürlich ein dehnbarer Begriff, aber beweise einem Polizisten mal das Gegenteil.


    Die Sonderrechte sind unabhängig von den Sondersignalen (Blaulicht+Martinshorn), die Regelung hierfür ist völlig eigenständig:


    Zitat

    STVO § 38:
    (1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
    Es ordnet an:
    "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

    Boomerang hat mir schriftlich mitgeteilt, dass der Callback-Dienst Ende Januar 2004 eingestellt wird. War allerdings auch recht unzuverlässig (langsamer Verbindungsaufbau, schlechte Sprachqualität, starke Verzögerungen)


    Sehr zuverlässig ist die T-Card der Telekom (als Prepaid oder mit Monatsabrechnung erhältlich), allerdings auch nicht übermäßig billig.


    Generell besteht im Ausland das Problem, dass die Einwahl zu 0800-Nummern vom Handy aus in vielen Ländern nicht kostenlos ist, so dass sich der Einsatz einer Callthrough-Karte nicht rentiert. Ebenso scheidet Callback im Ausland aus, da ja für das ankommende Gespräch gezahlt werden muss.

    Zitat

    Warum soll ich soviel Geld extra bezahlen, wenn Gespäche ab 1 Minute schlecher abgerechnet werden?



    Natürlich ist der 10/10-Takt auch nicht der Fairness letzter Schluss - fair wäre eine 1/1-Taktung, die aber nicht angeboten wird.


    Trotzdem ist sie immer noch besser als die 60/1-Taktung. Bei der 10/10-Taktung verschenkt man gegenüber dem 1/1-Takt (bzw. dem 60/1-Takt bei Gesprächen über 1 Minute) pro Gespräch im Durchschnitt ca. 5 Sekunden, maximal 9 Sekunden, der "Verlust" hält sich also in Grenzen.
    Beim 60/1-Takt verschenkt man aber im ungünstigsten Fall 50 Sekunden gegeüber dem 10/10-Takt. Ich habe täglich mehrere Anrufe, die nur wenige Sekunden dauern (Anrufbeantworter dran, gewünschter Gesprächspartner nicht da usw.) Ca. die Hälfte meiner Handygespräche sind kürzer als 1 Minute. Da würde das Minutenpaket im 60/1-Takt dahinschmelzen wie Schnee an der Sonne.


    Das kommt mir vor, wie wenn ich einen Apfel kaufe, aber ein ganzes Kilo bezahlen muss.


    Wer natürlich ein 200-Minutenpaket hat, effektiv aber nur 150 Minuten telefoniert, der hat von der 10/10-Taktung keinen Nutzen.

    Vergleicht man die Tarife unter Einbeziehung der Gespräche in Fremdnetze und 10/10 Taktung (alles andere ist schließlich uninteressant), ergibt sich folgendes:


    50 Min. TMO 15+5+3=23 €, VF 15+5+3=23€
    100 Min. TMO 25+5+3=28 €, VF 25+5+3=28€
    200 Min. TMO 50 € , VF 40+5+5=50€
    500 Min. TMO 100 € , VF 90+5+5=100€


    So ein Zufall.......



    Aber: Bei Vodafone sind alle Tarifwechsel kostenlos, da muss T-Mobile wohl noch nachbessern, ebenso wie bei den SMS-Paketen.
    Der Haken bei den Tarifwechseln ist, dass eine Minutenreduzierung sowie ein Wechsel zu den Standardtarifen nur mit einer Frist von 3 Monaten möglich ist. Ein kurzfristiges Wechseln aufgrund z.B. eines Urlaubs ist damit nicht möglich.

    Ich kann nichts Verwerfliches daran finden, die 0190-Nummer zu umgehen, vor allem dann, wenn es sich um ein Problem handelt, das der Netzbetreiber zu verantworten hat (Rechnungsreklamation, technische Störung etc.).


    Ich finde es schlicht unverschämt, dass O2 hierfür nicht eine normale Telefonnummer anbietet. Es muss ja nicht kostenlos sein, eine normale Festnetznummer würde ausreichen. Dass O2 aber mit einer 0190-Nummer daran verdienen will, wenn Kunden berechtigte Anliegen haben, finde ich absolut nicht ok. Es kann doch nicht angehen, dass ich dafür bezahlen muss, dem Netzbetreiber eine Störung zu melden oder eine falsche Rechnung zu reklamieren.


    Stellt euch vor, ihr habt einen Garantiefall bei einem Gerät und müsstet erst mal dafür bezahlen, dass der Händler das Gerät zur Reparatur annimmt.

    Die Straßenbeleuchtung und Verkehrssicherung (Verkehrsschilder, Ampeln, Schneeräumung, Reinigung) gehört zu den Aufgaben des "Trägers des Straßenbaulast". Dies ist je nach Art der Straße der Bund (Bundesstraßen), das Land (Staatsstraßen), der Landkreis (Kreisstraßen) oder die Gemeinde.


    In Gemeinden mit über 80000 Einwohnern ist die Gemeinde außerdem Träger der Straßenbaulast für Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundesstraßen.

    Wenn man während des laufenden Kalendermonats in einen Relax-Tarif wechselt, wird dann die alte Grundgebühr und das Relax-Minutenpaket jeweils anteilig berechnet oder erfolgt die Abrechnung dann jeweils auch mitten im Monat?


    Wenn ich also zum 15.3. in den Relax 200 wechsle, bekomme ich dann für den restlichen März 100 Minuten für 25 Euro, oder läuft das volle Minutenpaket bis zum 15. April? Oder muss ich gar für den restlichen halben Monat das volle Paket (200 Minuten) bezahlen)?


    Die Hotline war sich da auch nicht so sicher.

    Die Standard-Kaufverträge (soweit ich weiß auch die von mobile.de) haben meist auch schon eine Meldung für Zulassungsstelle und Versicherung dabei. Die Meldung und Empfangsbestätigung kann aber auch formlos sein.


    Bei einem Unfall muss deine Versicherung zwar zahlen, dein Vertrag (Schadenfreiheitsrabatt) wird aber nicht belastet, wenn der Unfall nach dem Zeitpunkt der Übergabe passiert.