Beiträge von fantomas

    Ich habe auch eine Nummer bei rufnummer.de. Abrechnung ist korrekt, Auszahlung erfolgt wie bei fast allen Anbietern erst nach 6 Wochen.


    Höhere Auszahlungen gibt es bei http://www.cns24.de . Ein entfernter Bekannter hat mir mal erzählt, dass es angeblich zu Unstimmigkeiten bei der Auszahlung gekommen ist, über die Hintergründe und den Wahrheitsgehalt kann ich aber nichts sagen.

    Seit einigen Tagen druckt mein Office Jet G85 nur noch extrem langsam, eine DIN A 4-Seite mit wenig Text und ohne Farbe dauert fast 1 Minute. Bisher dauerte das maximal 5-10 Sekunden.
    Die Einstellung der Druckqualität steht auf "Normal", wie immer schon. Eine Einstellung auf "Schnell" bringt auch keinen Gewinn an Geschwindigkeit.
    Ich weiß nicht recht, wo ich anfangen soll zu suchen, hat jemand einen Tip?


    Die mitgelieferte Software ist nicht installiert, das Gerät läuft ganz einfach mit dem Windows XP-Treiber.

    Für eine Geburtstagsfeier suche ich ein Lied, das ich vor einigen Jahren mal im Radio und gelegentlich auf Parties gehört habe.
    Der Refrain ist ziemlich simpel: "na na na na hey hey, Happy Birthday!", es ist zwar auch Text zwischen den Refrainzeilen, aber recht wenig.
    Kennt das Lied jemand?

    Du musst zur Sache keine Angaben machen und musst der Vorladung auch nicht nachkommen (außer sie kommt vom Ermittlungsrichter).


    Am besten du rufst an oder schreibst, dass du nichts aussagst und kündigst an, dass dein Anwalt nach Abschluss der Ermittlungen Akteneinsicht beantragen wird. Du kannst natürlich auch jetzt schon einen Anwalt einschalten, aber der kann im Moment nichts tun, außer dich allgemein zu beraten, da er vor Abschluss der Ermittlungen keine Akteneinsicht bekommt. Wird das Verfahren eingestellt, bleibst du auf den Anwaltskosten sitzen.


    Die Angelegenheit wird dann zu Ende ermittelt und an die Staatsanwaltschaft übergeben. Diese entscheidet. ob Anklage erhoben wird oder das Verfahren eingestellt wird. Wird Anklage erhoben, musst du natürlich unbedingt einen Anwalt einschalten.

    Zitat

    2. Es gibt nur noch wenige Versicherungen, die Doppelkarten für Kurzzeitkennzeichen ausgeben, wenn kein Folgevertrag in Aussicht gestellt wird.


    Das ist richtig, aber speziell die Versicherungsbüros in der Umgebung von Zulassungsstellen bieten solche Verträge an, allerdings relativ teuer.



    Zitat

    Die Vers.-Prämie ohne Folgevertrag ist aber einheitlich, meines Wissens EUR 75,--.


    Die Prämien sind durchaus nicht einheitlich, sondern betragen nach meiner Erfahrung bei den Versicherungen, mit denen ich bis jetzt zu tun hatte, von ca. 50 bis 80 EUR je nach Versicherung.

    Ein Fahrzeug kann an jeder Zulassungsstelle abgemeldet werden. Erfolgt die Abmeldung nicht dort, wo das Kennzeichen ausgegeben wurde, ist es allerdings etwas teurer. (ca. 13 EUR statt 6 EUR).


    Bei Fahrzeugkauf ist aber eine Abmeldung nicht erforderlich. Der Käufer übergibt dir das Fahrzeug mit seinen Schildern und Papieren gegen Empfangsbestätigung (mit Datum und Uhrzeit). Diese Empfangsbestätigung (oder Kopie) schickt er seiner Zulassungsstelle. Dies wird zwar meist nicht gemacht, ist aber für den Verkäufer besser, falls der Käufer sich zuviel Zeit läßt mit der Ummeldung. (Ende der Steuerpflicht, evtl. Ärger bei Verkehrsverstößen) Sobald du das Fahrzeug auf deinen Namen anmeldest, geht automatisch eine Rückmeldung an die alte Zulassungsstelle. Eine definierte Frist für die Ummeldung gibt es nicht, sie hat "unverzüglich" (im Juristendeutsch: ohne schuldhaftes Zögern) zu erfolgen. In Kaufverträgen wird meist eine Frist von 1 Woche vereinbart.


    Wenn das Fahrzeug beim Kauf abgemeldet ist, kannst du, falls du es nicht vor Abholung auf deinen Namen anmelden kannst, Kurzzeitkennzeichen (für 5 Tage) bei einer Zulassungsstelle holen. Dafür brauchst du eine spezielle Deckungskarte deiner Versicherung. (Und natürlich Ausweis mit Wohnsitznachweis). Kurzzeitkennzeichen kann man auch an fremden Zulassungsstellen beantragen, also z.B. am Wohnort des Käufers.
    Kosten: ca. 10 EUR Gebühren + ca. 10-15 EUR für die Schilder. Falls du das Fahrzeug dann im Anschluss auf deinen Namen anmeldest, verlagert sich der Versicherungsbeginn einfach um 5 Tage nach vorn. (Ohne Anschlussversicherung kostet die Versicherung ca. 60 EUR.)

    Habe mich gestern in einem Elektromarkt nach kabellosen Kopfhörern umgesehen. Dabei ist mir aufgefallen, dass man bei den meisten Modellen den Empfänger (=Kopfhörer) mit einem Rädchen auf die Funkfrequenz der Sendestation abstimmen und ab und zu nachregeln muss. Die teuren Modelle haben einen Auto-Tuning-Knopf, aber auch der muss laut Verkäufer ab und zu zum Nachregeln gedrückt werden.
    Das Ganze erinnert mich an einfache Radios mit manueller Frequenzabstimmung, so etwas ist doch nicht zeitgemäß? Warum gibt es kein festgelegtes Frequenzraster wie z.B. bei Funkmikrofonen? Da wird am Mikro und am Empfänger die selbe Frequenz eingestellt und damit ist alles erledigt.

    Paybox lief mittels Abbuchungsverfahren und nicht mittels Lastschrift (der Abbuchungsauftrag wird der Bank erteilt und nicht dem Zahlungsempfänger). Eine Lastschrift aufgrund einer Einzugsermächtigung kann innerhalb von 6 Wochen ohne Begründung rückgängig gemacht werden, eine Abbuchung aufgrund eines Abbuchungsauftrags jedoch nicht.

    Bei den digitalen Sendern, die ich über die d-box empfange, ist die Farbsättigung extrem hoch bzw. ein starker Orange/Rot-Farbstich.
    Zu der d-box (es handelt sich um ein "generalüberholtes" Gerät von Premiere) gibt es ja leider keine vernünftige Bedienungsanleitung und in den Menüs habe ich nichts gefunden, wo man die Farbe einstellen könnte,
    Gibt es eine Möglichkeit, die Farbsättigung in der d-box einzustellen oder ist das Gerät defekt?
    Die Farbsättigung am TV-Gerät zu verringern ist ja keine Lösung, weil sie sonst bei analogen Sendern nicht mehr stimmt.