Beiträge von fantomas

    Es gibt drei Werte, die bei einer Achsvermessung bestimmt werden:
    1. Spur, das ist die Stellung der Räder zur Längsrichtung (die Räder stehen nicht parallel, sondern meist leicht einwärts zueinander). Die läßt sich leicht nachstellen, indem das Gewinde der Spurstangen nachgestellt wird.
    2. Sturz, das ist die Stellung der Räder zur Senkrechten (die Räder stehen nicht lotrecht, sondern meist leicht auswärts geneigt= negativer Sturz) Nachstellmöglichkeit variiert von Autotyp zu Autotyp, manchmal ist das Einlegen von Distanzscheiben notwendig.
    3. Nachlauf (die Räder schwenken beim Einlenken nicht um eine lotrechte Achse, sondern um eine leicht geneigte Achse, damit sie sich selbsttätig wieder geradeaus stellen) Läßt sich nur umständlich, bei manchen Autos gar nicht einstellen.


    Wenn dein Lenkrad schief steht und das Auto schief zieht, liegt es vermutlich an Spur oder Sturz. Häufige Ursache von verstellter Spur ist das Wechseln von Lenkgelenken ohne anschließendes Spureinstellen. Verstellter Sturz kommt häufig von Bordsteinanprall o.ä.

    Die Lösung ist natürlich simpel, trotzdem kann man damit sicher ein paar Leute verwirren:


    Die magische Kristallkugel


    Anleitung auf Deutsch: Wähle eine zweistellige Zahl, ziehe die Summe der beiden Ziffern (Quersumme) von dieser Zahl ab, suche dieses Ergebnis in der Tabelle und konzentriere dich fest auf das entsprechende Symbol. Klicke nun auf die Kristallkugel und dein Symbol wird erscheinen...

    Ich bin nur Gelegenheits-Nassrasierer und habe mich neulich mal gewundert, als mir jemand erzählt hat, er rasiere sich nur mit dem Strich und nicht gegen den Strich. Das bringt bei mir aber gar nichts, da ist eine Elektrorasur gründlicher. Wie macht ihr das?

    Auch wenn die CeBIT schon vorbei ist, möchte ich diesen Thread noch einmal ausgraben, da es ja theoretisch Karten für alle möglichen Veranstaltungen betreffen kann.
    Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass der Verkauf verboten (d.h. durch Gesetz) sein soll, oder kann mir jemand eine entsprechende Vorschrift nennen?
    Natürlich kann der Aussteller der Karte bestimmen, dass sie nicht übertragbar ist und ungültig wird, wenn ein Verkauf nachgewiesen wird, ausserdem kann der Veranstalter aufgrund seines Hausrechts den Kartenhandel auf seinem Grundstück verbieten (das ist i.d.R. bei Konzerten der Fall).
    Warum sich aber Zivilfahnder (also Polizei) mit dem Thema befassen sollten, leuchtet mir nicht ein.

    Bei uns in München werden zum Anmelden auch abgelaufene Ausweise akzeptiert, da es nur um die Identitätsfeststellung geht. Wenn deiner erst seit ein paar Tagen abgelaufen ist, sollte das kein Problem sein. Aber wenn du natürlich an einen sturen Beamten gerätst, könnte der eine Meldebescheinigung verlangen, um sicherzugehen, dass der Wohnsitz noch stimmt.


    Wichtig ist auch, dass die Doppelkarte den Namen und die Anschrift des Fahrzeughalters trägt und nicht den des Versicherungsnehmers, falls das zwei verschiedene Personen sind.