Beiträge von fantomas
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Ich hatte mal das selbe Problem - 1 Paar Kinderski, zwar noch unter 1,20 m, aber in Folie gewickelt und deshalb nicht quaderförmig -> 20 Euro Sperrgutzuschlag.
Bin dann wieder gegangen und hab die Ski zum German Parcel Paketshop gebracht, dort gings für insgesamt 10,50.
Such dir einen Paketshop in deiner Nähe unter
http://www.gls-germany.com/de/online/paketshopsuche.php3 -
Die Freigrenze für Geschenke war zu DM-Zeiten 100 DM.
Das heißt: Bei Warenwert incl. anteiliger Versandkosten bis 100 DM brauchst du nichts zu bezahlen, bei höherem Wert ist auf den Gesamtwert Zoll und 16% Einfuhrumsatzsteuer (Mehrwertsteuer) zu bezahlen. -
Eine junge Polizistin, allein auf Streifenfahrt, beobachtet einen Autofahrer, der bei Rot über die Kreuzung fährt und hält ihn auf.
Polizistin: "Sie sind bei Rot über die Kreuzung gefahren! Ihren Führerschein bitte!"
Autofahrer: "Führerschein? Hab ich keinen."
Polizistin: "Und den Fahrzeugschein?"
Autofahrer: "Hab ich verlegt, finde ich momentan nicht."
Polizistin: "Sehen Sie doch mal im Handschuhfach nach!"
Autofahrer:"Da brauche ich nicht nachzusehen, da ist außer meiner Pistole nichts drin."
Polizistin: "Wie bitte? Pistole?"
Autofahrer: "Kann ich jetzt bitte weiterfahren, ich habe eine Leiche im Kofferraum, die muss ich schnell entsorgen, sonst fängt mir die zu stinken an."
Die Polizistin wird kreidebleich, zieht ihre Pistole und ruft mit dem Funkgerät in der anderen Hand Verstärkung.
Als die Verstärkung kommt, kümmert sich einer der Polizisten um die noch bleicher gewordene Kollegin, während der andere mit vorgehaltener Pistole den Autofahrer zur Rede stellt.
Polizist: "Was ist denn hier los? Kann ich mal Ihren Führerschein sehen?
Autofahrer: "Selbstverständlich, hier bitte!"
Polizist. "Und den Fahrzeugschein?"
Autofahrer: "Gern, hier"
Polizist: "Und jetzt öffnen Sie das Handschuhfach, ganz langsam und ohne jede falsche Bewegung!"
Der Autofahrer öffnet das Handschuhfach, es ist leer.
Polizist: "Steigen Sie bitte aus und öffnen den Kofferraum!"
Der Autofahrer öffnet den Kofferraum, in dem ist nur ein Verbandskasten.
Polizist: "Komisch, die Kollegin hat behauptet, Sie hätten keine Papiere, eine Pistole im Handschuhfach und eine Leiche im Kofferraum."
Autofahrer: "Und dann behauptet Sie auch noch, ich wäre bei Rot über die Kreuzung gefahren!" -
Ich habe eine Saeco Magic Comfort Plus, die technisch baugleich (aber mit Änderungen am Gehäuse) auch von Siemens vertrieben wird. Die Siemens ist aber etwa 100 € günstiger.
Die Maschine hat eineinhalb Jahre problemlos funktioniert, dann trat irgendwann Feuchtigkeit im Inneren aus und löste ständig den FI-Schalter aus.
Beim Service sagte man mir, dass bei diesem speziellen Modell falsche bzw. minderwertige Dichtugsgummis verwendet wurden und das Problem öfters auftritt. Die Materialkosten (ca. 3 €) wurden von Saeco übernommen, die Lohnkosten (ca. 55 €) musste ich selber bezahlen.
Seit der Reparatur scheint die Maschine in Ordnung zu sein, und letztendlich bin ich mit meiner Wahl sehr zufrieden.
EInziges Manko ist: Die Temeperatur des Kaffees könnte höher sein, bei Espresso oder Cappuccino ist das egal, aber ein "Kaffee lang" mit nicht aufgeschäumter und folglich nicht erwärmter Milch ist doch reichlich lauwarm. Die Einstellung der Temperatur steht natürlich bereits auf hoch.Ich würde jedem raten, der Milch aufschäumen will, ein Gerät mit extra Heizung für den Dampf (wie die Magic Comfort +) zu wählen, das Warten auf das Aufheizen ist sonst ziemlich öde und bevor man weitere Kaffees macht, muss die Maschine erst wieder etwas abkühlen.
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Es streikt das Personal der MVG (ehemals Stadtwerke München-Verkehrsbetriebe).
Das bedeutet, es fährt keine U-Bahn, keine Straßenbahn und kein MVG-eigener Bus (das sind überwiegend die Innenstadtlinien).Nicht betroffen vom Streik ist die S-Bahn (Deutsche Bahn), Regionalbusse (RVO) und alle Stadtbuslinien, die im Auftrag der MVG von Privatfirmen betrieben werden, das sind überwiegend Linien am Stadtrand.
Ich habe heute die Stoßzeit mit dem Auto gemieden, nach 9.30 war keinerlei Behinderung feststellbar, fast weniger Verkehr als sonst. wer nicht unbedingt mit dem Auto in die Stadt muss, hat es sich heute wohl verkniffen. Werde heute etwas früher nach Hause starten, um dem Berufverkehr zu entkommen.
Morgen soll ja alles wieder normal sein.
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Da ich des öfteren in Österreich bin und gern meine emails mit Handy und Palm abrufen möchte, suche ich eine günstige Möglichkeit. Die Einwahl zu einem deutschen T-Online-Einwahlpunkt ist auf die Dauer zu teuer.
Frage deshalb: welche Möglichkeiten gibt es, in Österreich einigermaßen günstig ins Internet zu kommen (muss kein GPRS sein, für emails reicht auch GSM-Daten.)
Evtl. würde ich mir auch eine österreichische Prepaidkarte dafür zulegen.
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Zitat
A nettes rechtsempfinden hast Du da schon, alle Achtung !
Mein Rechtsempfinden wehrt sich gegen die Verquickung von Zivil- und Strafrecht, wie es hier geschehen ist.
Würde die Aufforderung lauten: "Stelle die Verwendung der Software ein, vernichte alle Kopien sowie unrechtmäßig erworbene Schlüssel, sonst gehe ich strafrechtlich gegen dich vor", dann wäre das juristisch in Ordnung.
Die Aufforderung, die Lizenz zu erwerben, ist jedoch rein zivilrechtlicher Natur und hat mit dem strafrechtlichen Aspekt nichts zu tun.
Klaut z.B. ein Jugendlicher ein Auto, um eine Spritztour zu unternehmen, so kann er zum einen natürlich strafrechtlich belangt werden, zivilrechtlich kann er jedoch nur auf Herausgabe des Autos sowie auf Schadenersatz für den Zeitraum der unberechtigten Nutzung verklagt werden, nicht jedoch zum Erwerb des Autos veranlasst werden. Die Aufforderung "kauf mir das Auto ab, zu dem Preis, den ich verlange, oder ich zeige dich wegen Diebstahls an" wäre also unzulässig.
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Die Aufforderung "erwirb eine Lizenz oder ich zeige dich an" scheint mir hart an der Grenze zur Nötigung, wenn nicht darüber.
Versuch dich doch gütlich zu einigen, indem du z.B. eine Mail mit folgendem Vorschlag schreibst:1. Du hast keinen Bedarf mehr an der Software und wirst die Testversion künftig nicht mehr nutzen (aber nicht explizit oder indirekt zugeben, dass du einen crack verwendet hast)
2. Beide Seiten verzichten auf strafrechtliche Maßnahmen - der Softwarehersteller geht nicht wegen Verdachts des Betrugs usw. gegen dich vor (betone aber, dass eine illegale Verwendung der Software ausdrücklich bestritten wird) - und du gehst nicht gegen ihn wegen Verdachts der Nötigung vor. (Aber nicht so formulieren, dass wiederum eine Nötigung hineininterpretiert werden kann!)
Geht die Gegenseite nicht darauf ein und willst du die Lizenz nicht erwerben (was ich aus prinzipiellen Erwägungen auch nicht tun würde - ich lasse mich nicht zum Erwerb einer Sache nötigen, die ich nicht haben will), stellt sich natürlich die Frage, ob der Lizenzinhaber wirklich gegen dich vorgeht - ich kann es mir bei dem Betrag eigentlich nicht vorstellen, der will dich wahrscheinlich nur einschüchtern, aber manche wollen halt ein "Exempel statuieren".
Sollte der Fall dennoch eintreten ,so ist der Nachweis, wer der Schuldige ist, alles andere als einfach.
Deine Mutter als Anschlussinhaberin hat natürlich mit der Sache nichts zu tun und kann sicher glaubhaft machen, dass sie mit Handys und Computern nichts am Hut und keine Ahnung davon hat. Weitere Aussagen (z.B. wer den Anschluss nutzt) muss sie als Beschuldigte nicht machen, und auch als Zeugin hätte sie ein Aussageverweigerungsrecht, da sie einen nahen Verwandten beschuldigen würde.Das Problem ist nur, dass du Akteneinsicht und somit Informationen über den Stand der Ermittlungen nur über einen Rechtsanwalt bekommst, den du natürlich bezahlen musst. Endet das Verfahren nicht mit Freispruch, sondern mit Einstellung (das ist der wahrscheinlichere Fall), bleibst du auf den Kosten sitzen, bei einer Verurteilung sowieso.
Wahrscheinlich ist es der ganze Stress nicht wert angesichts der geringen Betrages, auch wenn es mir furchtbar gegen den Strich gehen würde, die Lizenz zu erwerben.
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Zitat
Der Anbieter will seinen Karton loswerden (und macht dieses mehr oder minder gut kenntlich).
In diesem Fall war aber nicht der Artikel, der zum Verkauf stand (nämlich der Karton) abgebildet, sondern der nicht mitverkaufte Inhalt (das Handy). Das ist in meinen Augen schon arglistige Täuschung.