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Ich kann dir wenn du willst 2 neue giffgaff-Karten kostenlos abgeben.
Preis von UK nach Deutschland: Festnetz 8p, Mobil 16p, SMS 8p
Du kannst sie auch von hier aktivieren, wenn du 10 GBP auflädst.
Voraussetzung: Kreditkarte mit 3D-Secure (MasterCard SecureCode oder Verified by Visa)
Bei Erstaufladung bekommst du 5 GBP Bonus (und der mir unbekannte Versender auch).
Ich muss allerdings dazusagen, dass das mit dem Bonus bei mir bei einer von 3 Karten nicht funktioniert hat.
Alternativ habe ich auch noch 2 Vectone-Karten (nach D: Festnetz 1p, Mobil 19p, SMS 12p)
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Suche ein neues, brandingfreies Desire S in schwarz ohne Vertrag. Müsste vor Weihnachten bei mir sein.
Angebote gerne per PN.
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Letzte Woche in USA ist mir aufgefallen dass (in meinem Bekanntenkreis) Smartphone-Nutzer überwiegend im Verizon-Netz (CDMA-Standard) unterwegs waren. Das scheint aber überwiegend tarifliche Gründe zu haben, denn von der Technik hatte keiner auch nur annähernd Ahnung.
Deshalb meine Frage: gibt es denn technisch gesehen irgendetwas, das für den CDMA-Standard spricht? Ich sehe auf den ersten Blick nur Nachteile:
-Telefone können nicht ohne Mitwirkung des Netzbetreibers gewechselt werden, da ohne SIM-Karte
-CDMA benötigt vermutlich ein ähnlich engmaschiges Netz wie UMTS, ob da in ländlichen Gebieten die Netzversorgung mithalten kann? (bei UMTS gibt es ja immer noch GSM/GPRS als Backup)
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Die Falschaussage vor der Polizei ist für sich gesehen kein Straftatbestand. (Die Polizei ist keine für die eidliche Vernehmung zuständige Stelle gem §153 StGB). Solange also die falsche Aussage keine anderen Straftatbestände erfüllt (z.B. falsche Verdächtigung, Vortäuschung einer Straftat u.ä.) ist sie strafrechtlich nicht relevant.
Für Betrug fehlt meines Erachtens die Täuschungs- und erst recht die Schädigungsabsicht, aber das ist ein komplexes Thema, das wohl nur Juristen beurteilen können.
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Unabhängig von der rechtlichen Situation wollte ich hier nur nochmal meine Erfahrung mit der von mir verlinkten Kamera, die ich leihweise getestet habe, schildern.
Im konkreten Fall (15 Meter von den zu überwachenden Stellplätzen, im Freien, nicht hinter Glas) liefert die Kamera auch im Dunkeln, in Verbindung mit dem Licht einer Straßenlaterne, ein verhältnismäßig gutes Bild. Gesichter sind zwar im Dunkeln nicht zu erkennen, ebensowenig die Kleidungsfarbe. Die Aufnahmen sind aber allemal gut genug, um eine Person, die einem bekannt ist, an Größe, Statur, Gang, Kleidungsart usw. zu erkennen. Nicht gerichtsverwertbar, aber das scheidet ja, wie dieser Thread ergeben hat, ohnehin aus.
Eine verdeckte Überwachung im Dunkeln ist nicht möglich, wenn man die Kamera nicht zwischen anderen bunten Lichtquellen verstecken kann, da die Infrarot-LEDs recht auffällig sind.
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In der konkreten Situation vermute ich, dass die Sache aufhört, wenn der Täter identifiziert ist und darauf angesprochen wird. Die bisher Geschädigten werden zwar auf ihren Schäden sitzenbleiben, aber für die Zukunft wird wohl Ruhe sein. Eine Kamera, die den privaten Garagenvorplatz überwacht, kann ja auch mal verrutschen und irrtümlich öffentlichen Straßengrund mit erfassen.
Diese Kamera liefert übrigens recht gute Bilder, ist aber aufgrund der Infrarot-LEDs etwas auffällig. Kann aber in der momentanen Jahreszeit, wo man ggf. bunte Lichterketten am Fenster hat, auch mal übersehen werden.
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Danke für die Antwort und die Links, hab ich schon fast befürchtet.
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In unserer Straße treibt ein Autokratzer sein Unwesen. Nun haben einige Geschädigte die Idee, an einem privaten Balkon eine verdeckte Kamera anzubringen, mit der die betroffenen öffentlichen Parkplätze überwacht werden sollen (mit Aufzeichnung).
Ist so etwas zulässig und falls ja, ist das hierbei gewonnene Material gerichtsverwertbar?
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Gemäß Punkt 4.2 des EU-Amtsblatts C68/04 sind EU-Mitgliedstaaten eigentlich verpflichtet, auch Kurzzeitkennzeichen anderer EU-Staaten anzuerkennen. Dabei wird allerdings davon ausgegangen, dass die Zuteilung des Kennzeichens in dem Land erfolgt, in dem sich das Fahrzeug aktuell befindet. Es hat in Deutschland Fälle gegeben, wo die Verwendung von ausländischen Kurzzeitkennzeichen zum Überführen von Fahrzeugen von Deutschland ins Ausland beanstandet wurde. Wie das in GB gehandhabt wird, weiß ich nicht.
Da dein Fahrzeug aber in GB wahrscheinlich ja zugelassen ist, ist es vermutlich einfacher, es mit den dortigen Kennzeichen nach Deutschland zu überführen und dann hier zuzulassen. Falls es nicht zugelassen ist, kannst du es mit einem "Certificate of permanent export" ausführen. Näheres hier.
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Innerhalb der EU ist blau.de nicht schlecht. 5 Euro für 50 MB, 7 Tage lang. Für Powersurfen ist das natürkich zuwenig, für Wetterbericht und E-Mail reicht es aber meistens locker.
Wenn es nicht reicht, entweder zweite Karte mitnehmen oder strategisch günstig buchen. Wenn ich z.B. 1 Woche unterwegs bin, buche ich das Paket bereits ca. 3 Tage vor Abreise, dann kann ich nach dem Ablauf mitte der Woche nochmal ein Paket buchen.
Weiß nicht wie es in Dänemark ist, in Griechenland hatten wir in den meisten Marinas bzw. Kneipen kostenloses WLAN.