Beiträge von fantomas

    Zitat

    Original geschrieben von steve912
    Bei meinem letzten Aufenthalt in Italien mit Xtra kostete mich ein 1,x min Anruf aus Deutschland 4 Euro, obwohl T-mobil deutlich günstigere Tarife "behauptet"...


    Kann ich nicht recht glauben, da ankommende Anrufe bei Xtra mit Standardroaming 0,79 €/Min kosten, mit T-Mobile weltweit 0,59 €/Min (Zone 1)und bei mir auch nie mehr berechnet wurde.


    Zitat

    scheint aber nicht alle ausländischen Telekoms zu interessieren ...

    interessiert die auch nicht, da die Kosten für die Weiterleitung ins Ausland ausschließlich vom heimischen Netzbetreiber festgelegt und kassiert werden.

    Vor etwa 1,5 Jahren wollte Talkline ja bereits die Kunden des alten 9,9 cent-Tarifs (19,90 € für 200 Minuten in alle Netze) dazu nötigen, den Tarif zu wechseln oder zu kündigen. Wer stur blieb und mit rechtlichen Schritten drohte, konnte den Tarif jedoch behalten.
    Jetzt hat Talkline mich erneut aufgefordert, den Tarif zu wechseln und für den Fall der Ablehnung den ersten meiner 2 Verträge vorsorglich zum Vertragsende gekündigt.


    In Zeiten, in denen es Discounter gibt, ist ein Tarif, in dem 9,9 cent/min nur theoretisch erreicht werden können und übersteigende Minuten relativ teuer sind, aber sowieso kein Hit mehr. Lediglich die Handy-Subvention machte den Tarif einigermaßen interessant. Für mich ein Anlass, in einen "echten" 10-cent-Tarif zu wechseln (Simply oder Klarmobil)

    Zitat

    Unter welchen Umständen darf ein im Ausland zugelassener PKW in Deutschland geführt werden und von wem ? Nur vom Fahrzeugeigentümer
    oder auch von einem Deutschen ?


    Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle, maßgeblich ist, ob der Betreffende seinen Wohnsitz in Deutschland hat.
    Wird ein ausländisches Fahrzeug eingeführt, so ist im Grundsatz Einfuhrzoll und Einfuhrumsatzsteuer (Mehrwertsteuer) fällig. (sofern es von außerhalb der EU kommt)
    Des weiteren ist (auch bei Einfuhr aus der EU) die deutsche Kraftfahrzeugsteuer zu entrichten.


    Benutzt eine Person mit Wohnsitz im Inland ein ausländisches Kfz, so wird von einer Einfuhr und somit ggf. Abgaben- und Steuerhinterziehung ausgegangen.


    Ausnahmen:
    -Studenten
    -Berufspendler, die z.B. ein Fahrzeug des ausländischen Arbeitgebers benutzen
    -Notfälle (eigenes Auto geht im Ausland kaputt, man fährt mit einem geliehenen Auto zurück nach D, dieses muss aber innerhalb von 5 Tagen wieder ausgeführt werden)
    -Mietwagen (müssen nach spätestens 8 Tagen wieder ausgeführt werden)
    - gelegentliche Fahrten nach Weisung des ausländischen Fahrzeugbesitzers (z.B. man ist mit einem ausländischen Freund in D unterwegs und löst diesen beim Fahren ab)

    Der Netzbetreiber muss nur Name und Anschrift sowie Geburtsdatum des Anschlussinhabers, die zugehörige Rufnummer sowie Vertragsbeginn und ggf. -ende erheben und speichern. (§ 111 TKG) Auf welche Weise die Erhebung erfolgt, ist nicht vorgeschrieben.


    Der Netzbetreiber KANN die Vorlage eines Ausweises verlangen (§ 95 TKG), MUSS es aber nicht. Sofern die Ausweisdaten gespeichert werden, macht das der Netzbetreiber auf eigene Initiative.


    Dauerhaft speichern darf der Netzbetreiber nur die sog."Bestandsdaten" sowie die nach § 111 TKG erhobenen Daten. Ob Ausweisdaten (z.B Ausweisnummer, ausstellende Behörde, Austellungsdatum) zu den Bestandsdaten gerechnet werden können ist umstritten, da der Begriff "Bestandsdaten" im TKG recht schwammig formuliert ist:


    "Daten eines Teilnehmers, die für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Änderung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses über Telekommunikationsdienste erhoben werden"

    Gilt denn diese Regelung auch für Prepaid?


    Und was das ReiseVersprechen von Vodafone anbelangt, erfüllt dieses dann überhaupt die Bedingungen? Schließlich kosten kurze Gespräche durch den 75 cent-Aufschlag doch deutlich mehr als den durch die Obergrenze festgelegten Preis.

    Ich könnte mir vorstellen, dass sich ein Netzbetreiber schon überlegt, ob es sinnvoll ist, einen Arbeitslosen mit Gewalt im Vertrag zu halten. Wenn der Kunde nicht zahlt, gibt es kaum einen Weg, an das Geld zu kommen.


    Aber noch kurz eine Frage zur BWHZ-Problematik: Wenn bisher kostenlose Rufumleitungen plötzlich kostenpflichtig werden, wäre das nicht ein Kündigungsgrund oder wird das von O2 wieder als "Nebenleistung" tituliert?

    Zitat

    Original geschrieben von vodafrank
    Warum nicht der Basix? Beim Relax 50 brauchst ja noch HOME zusätzlich.
    Basix SIM-only: 1,95€ GG + 5€ Mindestumsatz.


    Beim Basix ist die Rufumleitung nicht kostenlos und die BWHZ daher sinnlos.


    Ich suche übrigens immer noch jemanden, der meinen Telly Basic (nicht Basix) mit kostenloser RUL und daher BWHZ-Tauglichkeit übernehmen möchte.
    Näheres hier: http://telefon-treff.de/showthread.php?s=&threadid=279772, bei Interesse bitte PN.

    Zitat

    Original geschrieben von Larswars
    (interessanterweise ist USA ziemlich teuer)

    Das Prinzip bei Sunsim ist ja, dass mittels des Callback-Verfahrens aus einer abgehenden Verbindung quasi eine ankommende Verbindung gemacht wird. Da in USA die Airtime für ankommende Verbindungen immer vom angerufenen Teilnehmer bezahlt wird, gibt es hier keine Ersparnis.