Beiträge von fantomas

    Zitat

    Original geschrieben von knocker
    Ob man nun noch in einer anderen Wohnung wohnt, interessiert dabei nicht. Es ist ja erstmal unwichtig, ob man sich mit Haupt- oder Nebenwohnsitz anmeldet. Hauptsache, man meldet sich an. ;)
    :rolleyes:


    Das ist so natürlich nicht richtig, bei der Anmeldung muss ja angegeben werden, ob es sich um die Haupt- oder eine Nebenwohnung handelt.
    Normalerweise machen die Meldeämter keinen Stress, wenn man die Frist um ein paar Tage oder wenige Wochen überzieht, aber das kann natürlich von Amt zu Amt oder Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter völlig verschieden sein.
    Am besten ist es, ein Einzugsdatum anzugeben, das nicht allzu weit in der Vergangenheit liegt, es wird ja normalerweise nicht nachgeprüft. Ein Nachweis (wie z.B. Mietvertrag) wird -zumindest in Bayern- nicht verlangt.
    Man sollte nur darauf achten, dass das Anmeldedatum bei der Zuzugsgemeinde und das Abmeldedatum beider Wegzugsgemeinde übereinstimmt, da die Ämter sich gegenseitig informieren.


    Das Argument zieht nicht - die Anmeldung kann auch schriftlich erfolgen, ein persönliches Erscheinen ist nur nach Aufforderung nötig.

    Für die Strafbarkeit wäre zu klären, ob die falsche Datenerfassung eine Urkunde im Sinne des § 267 StGB darstellt und ob eine Täuschungsabsicht nachgewiesen werden kann und wem. Der VP könnte ja auch behaupten, jemand anderes hätte sich für dich ausgegeben. Nach geltender Rechtslage ist er zwar berechtigt, nicht aber verpflichtet, sich vom Kunden einen Ausweis vorlegen zu lassen.


    Auch eine Anzeige wegen Betrugs dürfte wenig erfolgversprechend sein, da dir ja keine Nachteile entstanden sind und dies vermutlich auch nicht geplant war.


    Ich würde die Sache einfach beim Netzbetreiber klarstellen und verlangen, dass deine Daten gelöscht werden und es dabei bewenden lassen.

    Im Prinzip besteht kein Wahlrecht, welche von mehreren Wohnungen die Hauptwohnung ist.
    Bei Unverheirateten gehen die Meldeämter immer davon aus, dass die Hauptwohnung da ist, wo einer Arbeit nachgegangen wird. Letzteres schließen sie daraus, bei welcher Wohnung die Lohnsteuerkarte beantragt wird. Bei Beschäftigung nur weniger Tage in der Woche werden aber auch Ausnahmen gemacht.


    Das bedeutet: immer bei demjenigen Meldeamt die Lohnsteuerkarte beantragen, wo man seinen Hauptwohnsitz haben möchte.


    Zitat

    PS:
    GEZ nicht vergessen - hab den Eindruck das die Einwohnermeldeämter da fleißig mitspielen


    der Eindruck ist richtig....


    OT:
    Unabhängig davon ist die Meldepflicht meiner persönlichen Meinung nach sowieso ein Relikt preußischer Bürokratie und eine Einschränkung der informationellen Selbstbestimmung. Die Wohnadresse geht IMHO nach nur diejenigen Behörden etwas an, die sie wirklich benötigen, z.B. Kfz-Zulassung, Finanzamt usw., aber nicht ein aus reinem Selbstzweck bestehendes Einwohnermeldeamt.
    Es gibt viele Länder, die sehr gut ohne Meldepflicht auskommen; USA, Großbritannien, Frankreich, um nur einige zu nennen. Aber in Zeiten ausufernder Datensammelwut brauchen wir uns keine Hoffnungen machen, dass sie jemals abgeschafft wird.

    Re: frage zur mobilfunk anonymität


    Abgehende Verbindungen werden bis zu 80 Tagen gespeichert und müssen dann (offiziell) gelöscht werden. Falls der Kunde es wünscht, können sie auch sofort nach Rechnungsversand gelöscht werden, dann gibt es aber keine Einspruchsmöglichkeit bei fehlerhafter Rechnung mehr.
    Ob (inoffiziell) die Daten bereits jetzt länger gespeichert werden, weiß man natürlich nicht. Und irgendwann wird es vermutlich eine vom Gesetz vorgegebene Vorratsdatenspeicherung (z.B. 6 Monate) geben.
    Ankommende Verbindungen werden (wiederum offiziell) nicht erfasst und können nachträglich nur mit erheblichem Aufwand rekonstruiert werden (indem man alle anderen Anschlüsse daraufhin überprüft, ob der fragliche Anschluss angerufen wurde).
    Was in Wirklichkeit alles (evtl. auch ohne Wissen der Netzbetreiber) evtl. gespeichert wird, ist natürlich nicht öffentlich bekannt.
    Ein Widerspruch zum Eintrag in elektronische Verzeichnisse betrifft nur die öffentlich zugänglichen Verzeichnisse wie Auskunfts-CDs, Internet-Auskunft usw. Natürlich sind die Vertragsdaten beim Netzbetreiber gespeichert und stehen Behörden (seit einer Änderung des TKG auch ohne richterlichen Beschluss!) jederzeit zur Verfügung, die Bundesnetzagentur kann sie ohne Zutun des Netzbetreibers elektronisch abrufen. (§112 TKG)


    Eine wirkliche Anonymität gibt es nur mit anonym gebraucht gekauften Prepaidkarten oder mit Prepaidkarten aus Ländern, in denen eine Registrierung nicht Pflicht ist. Aber auch nur solange der Bezug zwischen Person und Rufnummer nicht auf andere Weise ermittelt worden ist.

    Ist euch auch schon aufgefallen, dass bei verschiedenen Webseiten der Button "Suchen" durch "Finden" ersetzt wurde, z.B. beim Auktionshaus, bei telefonbuch.de, dasoertliche.de usw.? Was bezwecken die Betreiber mit dieser Angabe, die ja eigentlich nicht korrekt ist, denn man kann ja keineswegs sicher sein, dass tatsächlich ein Ergebnis gefunden wird?

    Kommt darauf an, was dir am wichtigsten ist:

    Gespräche nach Deutschland? Chemobil (39 cent) günstiger als Sunsim (39 cent Fest/49 cent mobil+ 19 cent Verbindungszuschlag), GT-SIM 26 cent Fest/38 cent mobil.


    Angerufen werden? Sunsim (9 cent) und Chemobil (10 cent) fast gleich, GT-SIM 38 cent. Globalsim wäre hier am günstigsten, da ankommend kostenlos. Weiterer Vorteil, falls für dich relevant: Für australische Gesprächspartner sind britische Nummern, also auch GT und Globalsim, sehr günstig erreichbar.


    SMS schreiben? Chemobil sehr teuer (99 cent, da dürfte fast jede deutsche Karte billiger sein), Sunsim nicht möglich, GT-SIM 29 cent, Globalsim 49 cent, deutsche Vertragskarten üblicherweise 49-59 cent je nach Vertrag.


    Blauworld ist gedacht für Gespräche von Deutschland ins Ausland, für Gespräche aus dem Ausland ist sie preislich uninteressant.

    So, inzwischen bei der Hotline durchgekommen. Der Mitarbeiter war allerdings auch etwas verunsichert, was nun das tatsächliche Vertragsende ist. Es spricht allerdings einiges dafür, dass es tasächlich der 18.7. ist und somit der Kündigungstermin vorbei ist.


    Jetzt gibt es, wenn ich das richtig sehe, zwei Möglichkeiten, um das Verlängerungsjahr abzusitzen, wenn man nicht wieder 2 Jahre verlängern will:


    a) Vodafone 50 behalten und auf Handy verzichten
    b) auf Vodafone 60 SIM-only umstellen


    Kosten a): 15,39 € + 5€ Fremdnetzoption -7,69 € Nachlass bei Verzicht auf Handy = 12,70 €
    b): 12,95 €
    also fast gleich, wobei es bei b) noch 10 Min. mehr gibt, was aber unerheblich ist, da meine Bekannte schon die 50 Min. nicht ausnützt.


    Gibt es sonst irgendetwas, was für Variante a oder b spricht, was sich mir nicht auf den ersten Blick erschließt?