Beiträge von fantomas

    Re: Mahnbescheid nach eidesstattlicher Versicherung noch sinnvoll?


    Zitat

    Original geschrieben von NiceIce
    Würdet ihr trotzdem einen Mahnbescheid losschicken, um einen Vollstreckungsbescheid zu erwirken, der ja 30 Jahre gültig ist, oder lieber weitere Kosten vermeiden und das Geld als verloren abhaken?


    In den meisten Fällen bringt es nichts. Wenn er schon eine eidesstattliche Versicherung (und das sicher nicht wegen 2 Euro fünfzig) abgegeben hat, bist du ja nicht der erste in der Reihe, selbst wenn er mal wieder zu Geld kommen sollte. Andererseits ärgerst du dich natürlich, wenn er doch zu Geld kommen sollte und deine Forderung verjährt ist. Das Risiko sind 35 Euro Gerichtsgebühren.


    Zitat

    Außerdem würde ich den Typ gerne wegen Betruges anzeigen. Schließlich durfte er am 04.08. unser Geld eigentlich gar nicht mehr annehmen, da ihm die Pacht ja schon gekündigt war. Kann ich da einfach zu Polizei gehen und die Anzeige aufnehmen lassen?

    Ja, kannst du. Wenn er allerdings glaubhaft machen kann, dass er darauf vertrauen konnte, die Veranstaltung doch durchführen zu können, verläuft die Sache im Sande. Macht aber nichts, es kostet dich außer etwas Zeit für die Zeugenaussage nichts.
    Ich hatte aber mal einen Fall, wo dem Schuldner von dem ermittelnden Polizisten geraten wurde (man könnte eher sagen, er hat ihn eingeschüchtert), die Schuld zwecks Strafmilderung zu bezahlen, was er dann auch prompt tat. Solche Fälle dürften aber eher die Ausnahme sein.

    Re: Re: Wind Roaming weitere Kosten


    Zitat

    Original geschrieben von ko03m Allerdings musst Du das nicht wirklich zahlen, weil die Karte für den Datenverkehr gesperrt wird, sobald das Guthaben aufgebraucht ist. Die finanziellen "Verluste" sind also, dank Prepaid, auf das aktuell vorhandene Guthaben begrenzt. :top:Gruss, Marko


    Stimmt so nicht ganz, 10 Euro Minus hab ich schon mal zustande gebracht.

    Mir ist aufgefallen, dass bei einem SonyEricsson-Handy mit einer GT-SIM-Karte nach dem Drücken der grünen Taste kurz die Anzeige "SMS wird gesendet" erscheint, deswegen bin ich davon ausgegangen, dass die Anforderung per SMS erfolgt.

    Da muss wohl irgendwas schiefgelaufen sein. Bei mir kam innerhalb weniger Minuten nach der Buchung die Bestätigung per SMS mit der Festnetznummer und diese konnte man auch sofort anrufen.
    Ich würde mal die Einstellung im Anrufmanager einrichten und wenn es dann nicht funktioniert, bei der Hotline anrufen.

    O2 mag vielleicht im Recht sein, da die Kündigung in dieser Form vermutlich unwirksam gewesen sein dürfte. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf eine Kündigungsbestätigung, die Beweispflicht bezüglich des Zugangs der Kündigung liegt bei demjenigen, der kündigt.


    Von einem halbwegs kundenfreundlichen Unternehmen könnte man allerdings erwarten, dass eine Kündigung zum falschen Zeitpunkt als Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt anerkannt wird und dieses auch -Rechtsanspruch hin oder her- schriftlich bestätigt wird.