Beiträge von fantomas

    Zitat

    Original geschrieben von alfhh
    ... Normalerweise kannst du eine Fangschaltung bei deinem Netzbetreiber beantragen. Für die Kosten kommst allerdings du auf. Bei EPlus habe ich bisher nichts gefunden. Wird der andere "gefangen" bekommst du seine Anschrift und falls er im Telefonbuch steht auch die Nummer.

    Nein, bei einer Fangschaltung ohne polizeiliche Ermittlung bekommt man nur die Nummer des Anrufers, aber nicht den Besitzer (diesen kennt der eigene Netzbetreiber ja auch gar nicht, wenn die Nummer bei einem anderen Netzbetreiber/Provider ist.) Den Besitzer der Nummer bekommt man nur über behördliche Ermittlung.

    Ich würde mir auf jeden Fall einen Perso ausstellen lassen. Bei Flügen mit dba oder Germanwings wird der Ausweis verlangt, auch bei innerdeutschen Flügen. Die meisten anderen europäischen Airlines außer Lufthansa verlangen auch den Ausweis, außerdem ist das Mitführen eines Ausweises bei Grenzübertritt Pflicht, auch bei Reisen in Schengen-Länder. Bei vielen ausländischen Hotels muss man ebenfalls einen Ausweis vorzeigen oder sogar abgeben.


    Da ist der Perso aufgrund seiner Größe doch viel praktischer.


    Außerdem gibt es auch im täglichen Leben noch viele Gelegenheiten, wo man einen Ausweis (teilweise mit Wohnsitznachweis) braucht. Videotheken und Banken wurden schon genannt, außerdem Kfz-Zulassungen, Mobilfunkverträge, Paketabholung, Autovermietungen, Zutritt zu manchen sicherheitsrelevanten Behörden oder Firmen (wers wie ich z.B. beruflich braucht), Pfand auf Campingplätzen usw.


    Oder als Pfand an der Tanke, wenn man mal wieder das Geld vergessen hat... :D


    Es gibt aber auch Fälle, wo ich bewusst den Reisepass anstatt des Personalausweises benutze, nämlich beim PostIdent-Verfahren. Da ich Bankkonten und Mobilfunkverträge auf meine Büroadresse laufen lasse, gab es schon mal Diskussionen mit den Postangestellten wegen der Adressabweichung. Beim Reisepass besteht dieses Problem nicht, da keine Anschrift eingetragen ist.

    Ich möchte mir schon seit längerem eine BWHZ bei T-Mobile einrichten. Bevor ich mir jetzt aber einen zusätzlichen 2-Jahres-Vertrag ans Bein binde, möchte ich sichergehen, dass es auch wirklich funktioniert und mich erkundigen, ob jemand konkrete Erfahrungen damit hat.


    Auf Seite 20 der Tarifbroschüre steht nämlich, dass umgeleite Anrufe zu einem anderen T-Mobile-Anschluss nicht kostenlos sind, wenn sie auf der Festnetznummer eingehen. (mit * gekennzeichnete Fußnote).


    Demnach wäre die Einrichtung der BWHZ ja sinnlos oder verstehe ich da was falsch?

    Ich kann nur für meine GT-SIM-Karte sprechen, aber da die Prozedur bei allen diesen Karten letzendlich die selbe ist, dürfte meine Erfahrung auch für andere Karten gelten.


    Ich habe die Erfahrung gemacht, dass abgehende Rufe über Callback mit GT-SIM usw. nicht in allen Netzen des besuchten Landes funktionieren. Bei Problemen hilft es meist, ein anderes Netz zu wählen.


    Ich habe die Vermutung, dass sich einige Netzbetreiber nicht von Callback-SIM-Anbietern austricksen lassen wollen und die Callback-Anforderung nicht weiterleiten. Ist zwar auch irgendwie verständlich, wenn auch sicher nicht ganz (roaming-)vertragsgemäß.

    Die in diesem Thread besprochene Gesetzeslücke ist inzwischen geschlossen worden.
    Seit dem 16.05.06 ist es eine geänderte Fassung von § 21 StVO in Kraft:

    Zitat

    (1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als
    mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend
    von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für
    alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden,
    wie Sitzplätze vorhanden sind.


    Einen expliziten Tatbestand im Bußgeldkatalog gibt es (noch) nicht.
    Deswegen dürfte momentan der recht allgemein gehaltene Tatbestand "Gegen eine Vorschrift über die Mitnahme von Personen auf oder in Fahrzeugen verstoßen" zu einem moderaten Tarif von 5 € gelten. (ohne Gewähr) Ob für die Mitnahme zu vieler Personen ein gesonderter Tatbestand eingeführt wird, bleibt abzuwarten.


    Etwas früher in diesem Jahr gab es eine weitere Änderung von §21: Demnach ist (mit gewissen Ausnahmen) der Transport von Personen auf Ladeflächen oder in Laderäumen aller Fahrzeuge verboten (galt bisher nur für LKW). Die Schwiegermutter in den Kofferraum verbannen geht also nicht mehr. Zur Ladefläche gehört laut Rechtsprechung auch der Stauraum von Kombis hinter der letzten Sitzreihe.

    Du zahlst in jedem Fall die Weiterleitung auf die von dir angegebene Zielrufnummer. Das sind z.B. 2,5 cent/min auf eine Festnetznummer, 38 cent/min auf eine Handynummer.


    Beispielrechnung im Fall von startel:


    Kunde ruft vom Festnetz an und zahlt 1,99 €/min, davon bekommst du 1,49 € abzüglich 0,38 € für die Weiterleitung.


    Wenn der Kunde vom Mobilnetz anruft, zahlt er auch 1,99 €, aber du bekommst nur 0,95 € abzüglich 0,38 €. Die Möglichkeit, vom Mobilnetz die 0900-Nummer anzurufen, kann man aber auch sperren lassen.

    § 173 AO bezieht sich nur auf bereits rechtskräftige Steuerbescheide.


    Da bei dir die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist und der Bescheid somit noch nicht rechtskräftig ist, kannst du ganz einfach Einspruch einlegen und die Belege nachreichen.


    Bei einem rechtskräftigen Bescheid würde dir § 173 auch nicht weiterhelfen, wenn du etwas vergessen hast, da ja gerade keine neuen Tatsachen vorliegen.

    Dass Simply eine Option ungefragt zubucht, finde ich zwar auch nicht ok, aber immerhin sind die ersten 3 Monate kostenlos und man wurde per email darauf hingewiesen.
    Die Deaktivierung erfolgte auf eine email von mir sofort und ohne Kosten.