Beiträge von fantomas

    Zitat

    Original geschrieben von phoneparadies.de
    Wurde der Empfänger über die Niederlegung informiert ist es als zugestellt anzusehen


    Die Niederlegung gibt es nur für Postzustellungsurkunden, mit denen Behörden oder Gerichtsvollzieher Schriftstücke zustellen.
    Normale Einschreiben gelten nicht als zugestellt, solange sie nicht dem Empfänger, einem Bevollmächtigten oder einem anderen Haushaltsangehörigen übergeben sind.
    Ausnahme: Einwurfeinschreiben gelten mit dem Einwurf in den Briefkasten als zugestellt.

    Wenn es "echtes" Prepaid sein soll, bleibt eigentlich nur Xtra Click&Go, hat allerdings einen de-facto-Mindestumsatz von 5 Euro pro Monat wegen der kurzen Guthabengültigkeit von3 Monaten.


    Simply, klarmobil und easymobile nehmen sich vom Preis her nicht viel, sind aber keine echten Prepaidangebote. Im Fall eines Missbrauchs musst du mit einer gewissen Kontoüberziehung rechnen.

    Nach ständiger Rechtsprechung ist das Einfahren in den durch die rote Ampel geschützten Bereich nicht erlaubt, auch nicht auf "Umwegen" wie Gehwege, Abbiegerspuren usw.
    In diesem Fall liegt also tatasächlich ein Rotlichtverstoß vor.

    Zitat

    Original geschrieben von Der mit dem Bart
    Der alte Kl. 3 berechtigt z.B. auch zum Führen von Krads unter 125 cm³, sofern er vor dem 1.4.1980 erworben wurde. Ob das nun aber wirklich in A1 umgeschrieben wird weiss ich allerdings nicht, da ich eh den richtigen A hab. Sollte man aber drauf achten. :)


    Doch, müsste automatisch umgestellt werden, falls die Klasse 3 vor dem 1.4.80 erworben wurde. Bei späterem Erwerb nur Klasse M, L und S (die aber sowieso in der Klasse B eingeschlossen sind).

    Zuständig ist die Führerscheinstelle beim Landratsamt/Kreisverwaltung oder der kreisfreien Stadt.


    Passbild, alter Führerschein und Personalausweis ist mitzubringen


    Kosten: 24 €, Dauer ca. 4 Wochen


    bei der Umschreibung der alten Führerscheinklasse 3 darauf achten, dass die Klassen C1, C1E und CE79 eingetragen werden.
    C1 und C1E (Fahrzeuge über 3,5 bis 7,5 t, Züge bis 12 t) werden normalerweise automatisch unbefristet eingetragen.
    Die Klasse CE79 (Züge bis maximal 18,5 t) muss extra beantragt werden.

    Ich suche für einen Freund eine Möglichkeit, die Mobilfunkkosten zu senken.


    Derzeitiger Tarif: Talkline Vodafone Office XL
    Derzeitige Kosten: ca. 250 Euro
    Verbrauch:
    ca. 50 Minuten Festnetz
    ca. 330 Minuten Fremdnetze
    ca. 100 Minuten netzintern+Mailboxabfrage
    ca. 550 SMS


    Randbedingungen:
    - Talkline-Vertrag läuft noch über 1 Jahr, Wechsel zu anderem Anbieter also momentan nicht möglich
    - Office-Tarife werden nicht mehr angeboten, ein Wechsel aus dem Tarif heraus muss also sorgfältig überlegt sein
    - Rufnummer muss für eingehende Anrufe erhalten bleiben
    - Zweithandy denkbar, dann möglichst Prepaid zwecks Kostenkontrolle


    Meine Ideen:
    1. Talkline-Tarif beibehalten und nur für SMS, eingehende Gespräche, Ausland und Mailboxabfrage nutzen, wobei aber 50 € Mindestumsatz erreicht werden müssen. [Bin mir nicht sicher, ob die im 200er SMS-Paket enthaltenen SMS auf den Mindestumsatz angerechnet werden. Die Hotline sagt ja, aber ich bin noch etwas skeptisch.]
    Abgehende Gespräche über simyo.
    Nach Ende der Vertragslaufzeit Wechsel der Talkline-Nummer in geeigneten Vertrag. Nachteil: Mailbox verbleibt bei Talkline und muss kostenpflichtig abgerufen werden.


    2. Talkline auf niedrigstmögliche Grundgebühr setzen (welcher Tarif?) und nur für eingehende Gespräche/SMS und Ausland nutzen.
    Abgehende Gespräche und SMS über simyo, Gesprächspartner nach und nach an simyo-Nummer gewöhnen. Vorteil: Mailboxabfrage kostenlos, Nachteil: Mailbox springt zu früh an, keine Mailbox im Ausland. Nach Ende der Talkline-Vertragslaufzeit entweder weiter über simyo telefonieren oder simyo-Nummer in geeigneten Vertrag portieren. Talkline-Nummer zwecks Erreichbarkeit in CallYa umwandeln, bis definitiv keine Anrufe mehr eingehen.


    3. Wechsel in Talkline Vodafone KombiPaket 500, aber nur geringe Ersparnis.


    Habt ihr evtl. andere und bessere Vorschläge?

    Für deinen Fall empfiehlt sich folgendes:


    1. Du holst Kurzzeitkennzeichen auf deinen Namen, wobei die Versicherungsbestätigung von der Versicherungsgesellschaft sein sollte, bei der das Fahrzeug auch später versichert wird. Dann entstehen keine Zusatzkosten für Versicherung, die Laufzeit beginnt halt nur ab Ausgabe der Kurzzeitkennzeichen.
    Die Kennzeichenschilder und den Fahrzeugschein schickst du dem Verkäufer (ich nehme an, der wohnt weiter weg?), der das Fahrzeug dann damit überführen kann. Um Missbrauch zu erschweren, die Daten des Fahrzeugs vorher in den Fahrzeugschein eintragen.
    Die Kosten betragen dann maximal ca. 30 € für Gebühr, Schilder und Versand.
    Da die Kurzzeitkennzeichen nur 5 Tage gelten, muss das Timing geplant sein (Postlaufzeit!)


    2. Da Kurzzeitkennzeichen nicht zwingend dort beantragt werden müssen, wo man seinen Wohnsitz hat, könnte der Verkäufer bei seiner Zulassungsstelle die Kurzzeitkennzeichen auf deinen Namen holen, wenn du ihm die Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen, eine Zulassungsvollmacht und eine Kopie deines Ausweises mit Wohnsitzangabe schickst.
    Vorher aber mit der Zulassungsstelle abklären, nicht alle Zulassungsstellen akzeptieren Kopien.


    Ein gewisses Vertrauen in den Verkäufer, dass der die Kennzeichen nicht missbraucht, ist aber in beiden Fällen erforderlich.