Beiträge von fantomas

    Die Kfz-Steuer wird mindestens für einen Monat erhoben, die Haftpflichtversicherung für 2 Monate. Für eine Überführungsfahrt rechnet sich das nicht.


    Kurzzeitkennzeichen kosten ca. 10 Euro Gebühr, ca. 10 Euro für die Schilder und je nach Versicherungsgesellschaft 60-120 Euro Haftpflichtversicherung.

    Zitat

    Original geschrieben von sosmichel
    Mit dem HomePhone geht es definitiv nicht, meins ist gestern gekommen...


    Aber mit der CombiCard Relax mit T-Mobile@home ist es ohne Probleme möglich :)


    In der Broschüre zu T-Mobile@home (hier), Fußnote 7, steht, dass Weiterleitungen außer zur eigenen Mobilfunknummer (zum Preis von 0,19€/min) nicht möglich sind. Ist das tatsächlich so oder ist das nur Bluff?


    EDIT: scheint geklärt, betrifft wohl nur die Weiterleitung von der Festnetznummer und nicht die "normale" Rufumleitung.

    Irgendwo in einem anderen Thread war zu lesen, dass die Rufweiterleitung bei einem HomePhone von T-Mobile nicht möglich sein soll, kann das jemand bestätigen?


    Dann wäre folgende Überlegung hinfällig:


    HomePhone als "Anker", Weiterleitung zum normalen T-Mobile-Handy.
    Kosten: 4,95 für das Home Phone, zusätzlich 4,95 HOME fürs normale Handy, da sonst das HomePhone 14,95 kosten würde.
    Zusammen also 9,90. Ist zwar 4,90 € mehr als bei Genion, würde ich aber in Kauf nehmen, um nicht 2 Handys rumschleppen zu müssen.


    Wenn das allerdings wirklich nicht funktioniert, bleibt nur die CombiCard Relax als Anker zu 7 € plus HOME für 4,95, zusammen 11,95, dafür könnte man auch noch die 20 Inklusivminuten nutzen.


    Würde das so funktionieren, d.h. kann man auf eine CombiCard auch HOME aufbuchen?

    In Österreich sind Prepaidkarten registrierungsfrei und anonym und können somit auch von Ausländern problemlos erworben werden. Das Eety-Angebot ist ja auch speziell auf Ausländer zugeschnitten.


    Eety dürfte derzeit die günstigste Möglichkeit zum mobilen Telefonieren von Österreich nach Deutschland sein, siehe auch hier



    Zitat

    OT: Ich habe mir im übrigen bei ebay eine A1 Karte gekauft da ich eh dieses jahr mehrfach ins Alpenland fahre. Wie funktioniert den da die Sache mit Roaming ? Die Karte wird mir hier nach Deutschland gesendet kann ich die auch hier benutzen ?


    A1-Karten kann man schon im Ausland benutzen, es kann aber sein dass sie vorher zumindest einmal im Heimatnetz eingebucht sein müssen, so ist es jeden falls bei italienischen Karten.

    Wer des öfteren in Österreich ist und von dort ins Ausland telefoniert, für den dürfte die Prepaid-Karte von eety (Ähnlichkeiten mit einer bekannten Filmfigur sind wohl durchaus beabsichtigt) interessant sein, da die bisher erhältlichen österreichischen Prepaidkarten keine besonders günstigen Tarife ins Ausland bieten.


    Hier die Details: (Website http://www.eety.at)


    -Prepaid-Karte im one-Netz, Kaufpreis 14,90 €, Startguthaben 5 €
    -nur bei bestimmten, derzeit noch relativ wenigen, Händlern erhältlich (Adressen auf der Website)
    -wie in Österreich üblich, registrierungsfrei und anonym, somit auch für Ausländer problemlos erhältlich
    -Tarif nach Deutschland/Festnetz: 12,4 cent/Minute
    -Tarif nach Deutschland/Mobil: 29,5 cent/Minute
    -Tarif innerhalb Österreichs 9 cent/min eety zu eety (einschl. Mailbox+Guthabenabfrage), 19 cent extern
    -Takt 60/30
    -SMS in alle Länder 9 cent
    -Nutzung nur innerhalb Österreichs möglich (kein Roaming)
    -Einwahlnummern zu Calling-Card-Diensten sind gesperrt
    -Zwangsmailbox (wie bei Yesss), die im Gegensatz zu den "normalen" one-Karten auch durch die Hotline nicht abgeschaltet werden kann
    -Guthabenabfrage vom Handy kostenpflichtig, im Web kostenfrei
    -Aufladekarten zu 20 € nur bei den eety-Händlern (ob one- oder yesss-Aufladekarten funktionieren, weiß ich nicht, vermutlich eher nicht), somit eingeschränkte Verfügbarkeit der Aufladekarten.
    -Guthabengültigkeit 1 Jahr ab Aufladung, danach verfällt die Rufnummer, aber das Guthaben kann 6 Monate lang unter Abzug von 7 € erstattet werden.


    Ich werde mir auf jeden Fall diese Woche noch eine Karte besorgen und dann über die Erfahrungen berichten.

    Zitat

    Original geschrieben von mankmill
    Das ist doch aber gerade der Knackpunkt. Es treten doch Roaminggebühren auf! Für 25 cent gibt es doch kein Roaming zwischen den Mobilfunkanbietern in Europa. Ich glaube nicht, dass ein englisches Handy so billig roamt bei uns. und verdienen möchte doch jeder Anbieter.


    mankmill


    Was meinst du mit "es treten Roaminggebühren auf"? Es bleibt jedem Mobilfunkanbieter selbst überlassen, ob und wieviel er für die Weiterleitung ins Ausland berechnet. Er muss nur die Weiterleitung bis zur Übergabe an den Betreiber des besuchten Netzes bezahlen, das kostet übers Festnetz nur Cent-Beträge an Interconnect-Gebühren.
    Seitens des annehmenden Mobilnetzes gibt es jedenfalls keine Gebühren, das ist im GSM-MoU so festgelegt.


    Mit dem Callback, wie GT-SIM und Globalsim es handhaben, wird der Betreiber des besuchten Netzes quasi "ausgetrickst" - auch ein abgehendes Gespräch wird durch den Callback-Trick zum ankommenden Gespräch, so dass dieser Betreiber nichts daran verdient.


    Normalerweise gleicht sich das bei Roaming-Kunden aus - an ankommenden Gesprächen wird zwar nichts verdient, aber die Einnahmen bei abgehenden Gesprächen gleichen das mehr als aus. Wenn GT-SIM oder Globalsim-Karten im Netz roamen, stimmt diese Rechnung plötzlich nicht mehr- es wundert mich, dass die Netzbetreiber diese Karten noch zulassen. Aber um das zu unterbinden, müssten ja die Roamingverträge mit den Heimatnetzen der Karten komplett gekündigt werden, und das will man wohl auch wieder nicht.

    Zitat

    Original geschrieben von flo1982m
    Wie ist es eigentlich, wenn ich von der Stadt Ulm in den Alb-Donau-Kreis ziehe? Sowohl die kreisfreie Stadt Ulm, als auch der Alb-Donau-Kreis haben das Kennzeichen "UL".
    Unterscheiden tun sich die Kennzeichen darin, dass die Stadt Ulm Plastikstempel verwendet und der Alb-Donau-Kreis Folienstempel.


    Wenn eine kreisfreie Stadt und ein Landkreis das gleiche Unterscheidungszeichen haben, verwenden sie unterschiedliche Erkennungsnummern. Bei einem Umzug zwischen diesen Zulassungsbezirken wird deshalb auch immer ein neues Kennzeichen nötig.


    Beispiel München:
    M-Stadt: zwei Buchstaben und 3 oder 4 Ziffern
    (und alle Kennzeichen mit Buchstaben B,F,G, damit sind auch kurze Schilder für Motorräder und US-Fahrzeuge möglich)


    M-Land: alle übrigen sowie alle Kennzeichen mit I,O,Q
    (z.B. Sixt Autovermietung, derzeit M-I* **** oder M-O* ****)

    Es gibt bei Talkline keine Möglichkeit, den Verbrauch der Inklusivminuten abzufragen - weder online noch per Hotline noch per SMS.
    Es gibt lediglich die CheckLine per SMS - die sagt einem aber nur den Rechnungsbetrag, (Paketpreis plus eventuellem Mehrverbrauch), aber wieviele Minuten noch verfügbar sind sieht man nicht.
    Man kann nur versuchen, mit dem Gesprächsminutenzähler im Handy einigermaßen den Überblick zu behalten, was aber bei 60/1-Takt schwierig ist. 30 % Zuschlag auf die vom Handy gezählte Zeit ist realistisch, hängt aber stark vom persönlichen Telefonierverhalten ab.

    Zitat

    Soweit ich weiß, ist das bei EU-Fahrzeugen relativ normal daß die Garantie schon dann beginnt wenn es im Ursprungsland vom Band läuft.


    Jedes Auto, egal ob direkt beim Vertragshändler gekauft oder Reimport/Grauimport, wird immer zunächst über einen Vertragshändler des Herstellers ausgeliefert.
    Die Garantie beginnt immer mit der Auslieferung des Fahrzeugs beim Vertragshändler und Registrierung durch diesen Händler beim Hersteller.


    Kauft man das Auto direkt bei einem deutschen Vertragshändler, liegen Auslieferung und Erstzulassung sehr nah beieinander, meist sogar am selben Tag, so dass man hier davon ausgehen kann, dass Erstzulassung gleich Garantiebeginn ist.


    Bei einem Re-Import (Auto von deutschem Vertragshändler, das erst aus- und dann wieder eingeführt wird) oder "Grau"-Import (Fahrzeug, das von einem ausländischen Vertragshändler kommt), können Auslieferung und Erstzulassung erheblich voneinander abweichen, da das Fahrzeug ja erst vom Vertragshändler zum freien Händler transportiert wird und da ggf. auch noch erst eine Zeit lang rumsteht. Da kann man sich gewaltig bezüglich des Garantiebeginns täuschen. Maßgeblich ist immer das Datum auf der Garantiekarte bzw. im Serviceheft.


    Aber auch bei deutschen Fahrzeugen gibt es Ausnahmen: Ich habe bei einem VW-Händler ein Auto gekauft, das zuvor bei einem großen Vermieter gelaufen ist, Restgarantie ca. 6 Monate. Aber Auslieferdatum bei VW und Erstzulassung lagen 2 Wochen auseinander, was wohl mit den Massenzulassungen beim Vermieter zusammenhängt. Dies habe ich übersehen und somit den Garantieanspruch verloren.