Bei Original-T-Mobile kann man die Premium SMS sperren lassen, vielleicht hat das der Vorbesitzer gemacht.
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Bei Original-T-Mobile kann man die Premium SMS sperren lassen, vielleicht hat das der Vorbesitzer gemacht.
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ZitatOriginal geschrieben von MarkusMeissner
Ich habe zurzeit einen Relax Eco 100 für 15,00 / Monat inkl. Fremdnetze und Relax Local für 5,00 /Monat (Beides aus Angebotsaktionen).
Ersteres habe ich auch, war von Juni bis August 2005 zu buchen. Aber wann und wo gab es denn Relax Local für 5 €?
Es ist seit einigen Tagen (vermutlich seit 01.03.06) bei T-Mobile so, dass auch bei Anrufen im Besetztfall eine Benachrichtigung per SMS kommt. Ich habe das jetzt schon mehrfach erlebt, dass während eines Telefonats eine SMS über einen entgangenen Anruf eingeht, weil jemand in dem Moment angerufen hat.
Kann man auch leicht ausprobieren, wenn man sich (mit übermittelter Rufnummer) selbst anruft.
Vermutlich lässt sich dieser Dienst nur gemeinsam mit der Benachrichtigung bei entgangenen Anrufen wegen Nichterreichbarkeit aktivieren oder deaktivieren, unter "Mein T-Mobile" gibt es hierzu jedenfalls keine eigene Auswahlmöglichkeit. Ich persönlich finde es aber ganz praktisch.
Das erklärt auch, warum bei abgewiesenen Anrufen eine Benachrichtigung kommt.
Es gibt übrigens 2 verschiedene Arten des Abweisens, die Bedienung variiert je nach Telefon.
Z.B. bei Siemens:
- rote Taste während des Klingelns drücken-> Anrufer hört die Ansage, dass der Anschluss nicht erreichbar ist.
- Softkey "Abweisen" während des Klingelns drücken-> Anrufer hört Besetztton.
Re: Re: Talkline: Umstellung oder Kündigung
ZitatOriginal geschrieben von muli
Sie können ganz einfach den Preis (für eine beliebige Leistung) erhöhen. Dann gibt es zwei Alternativen. Entweder Du akzeptierst die Erhöhung oder Dir (und nur Dir) steht ein Sonderkündigungsrecht zu.
Mich würde mal interessieren, worauf du diese etwas seltsame Rechtsauffassung stützt.
Um Preiserhöhungen während der festen Laufzeit eines Vertrags (der Vertrag läuft schließlich nicht auf unbestimte Zeit, sondern bis zu einem genau definierten Datum) zu rechtfertigen, müsste diese Möglichkeit explizit im Vertrag vorgesehen sein (z.B. durch AGBs). Die AGBs von Talkline bestätigen dem Kunden aber sogar ausdrücklich das Widerspruchsrecht bei Preiserhöhungen mit der Folge, dass die bisherigen Konditionen bis zum Vertragsablauf weiter gelten.
Der Provider ist genau wie der Kunde dazu verpflichtet, bis zum Ende der Laufzeit seine Verpflichtungen zu den Konditionen bei Vertragsabschluss zu erfüllen.
Talkline ist sich der Rechtslage mit Sicherheit bewusst, sonst würden sie nicht noch 3 Monatspaketpreise (=59,40 €) beim Tarifwechsel verschenken.
Ich habe diesbezüglich mit dem Verbraucherservice der Bundesnetzagentur gesprochen, die bestätigten meine Rechtsauffassung, mischen sich jedoch in reinen Vertragsangelegenheiten nicht ein. Ein Rechtsanwalt hat mir das Gleiche gesagt.
Heute kam der befürchtete Brief mit Ankündigung der Abschaltung des Tarifs "aus technischen Gründen". Übrigens ohne Hinweis auf das Widerspruchsrecht.
Habe natürlich sofort widersprochen und auf der Weiterführung des Vertrags zu den bisherigen Konditionen bestanden. Mal sehen, was passiert.
Normalerweise sollte man einer Firma, die auf diese miese Tour Kunden wirbt und nach 3 Monaten versucht, sie abzuzocken, sofort den Rücken kehren, aber der Tarif ist einfach zu gut, um ihn sausen zu lassen. Es gibt außer bei Mobilcom im E-Plus-Netz nichts annähernd vergleichbares. Bei T-Mobile kosten 200 Minuten mit Handysubvention 50 Euro im gegenüber 19,80 bei TL, allerdings mit besserer Taktung.
Auch bei simply wird der alte 9,9 cent-Tarif vermutlich bald aus dem Best-Tarif-Vegrleich ausgeschlossen werden.
Ich glaube nicht, dass überhaupt ein Recht zur Sonderkündigung besteht, da ja laut AGB im Fall eines Widerspruchs der Vertrag zu den bisherigen Konditionen weitergeführt wird.
Ich kann in den AGB von Talkline nichts finden, was dieses Vorgehen rechtfertigen würde. Ich habe in der Firma auch zwei 9,9 cent-Verträge und hoffe mal, die zumindest 2 Jahre behalten zu können.
Zitat
1.2 Änderungen der AGB oder Preislisten wird Talkline dem Kunden gesondert mitteilen. Für den Fall, dass die Änderungen zu Ungunsten des Kunden erfolgen, wird Talkline dem Kunden diese Änderungen schriftlich mitteilen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunden nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung schriftlich widerspricht. Auf das Widerspruchsrecht wird der Kunde gesondert hingewiesen. Im Falle eines Widerspruchs wird der Vertrag zu den bisherigen Konditionen fortgesetzt. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuersätze ist Talkline unabhängig von der vorstehenden Regelung zu einer entsprechenden Veränderung der Preise berechtigt.
ZitatOriginal geschrieben von oli-haas
Mit welchem Brennprogramm brennst du?
Brennst du Daten oder DVD Videos?
Soweit ich weiß kann der Tevion doch auch Avi etc.
Es ist ein Stand-alone DVD-Recorder, mit dem ich TV-Sendungen und Filme vom Camcorder aufnehme.
Ich habe folgendes Problem mit DVDs, dessen Ursache mir absolut schleierhaft ist:
Wenn ich mit einem Sony DVD-Recorder Aufnahmen auf Samsung DVD-R-Rohlingen mache, sind diese in einem Tevion-DVD-Player nicht abspielbar. (Meldung: Disk-Fehler)
Der Player spielt jedoch alle anderen DVDs problemlos ab, auch aus dem selben Recorder, wenn andere Rohlinge (egal ob DVD-R oder DVD+R) verwendet werden.
Andererseits sind die genannten DVDs auf allen anderen mir zur Verfügung stehenden Playern abspielbar.
Was kann der Grund dafür sein und gibt es evtl. eine Abhilfe (außer Kauf eines neuen Players oder neuer Rohlinge)?
Die angegebenen Tarife gelten aber nur für Anrufe ins Festnetz. Wie hoch der Aufschlag für Anrufe in Mobilnetze ist, wird nirgends erwähnt.
FÜr abgehende Anrufe ist GT-SIM günstiger- 26 cent ins Festnetz und 38 cent in Mobilnetze.
Interessant sind aber die kostenlosen eingehenden Gespräche, diese kosten bei GT-SIM außerhalb des Heimatlandes 38 cent/min.
ZitatFragt sich nur, wie sich das kostenlose Roaming refinanzieren läßt für den Anbieter. Bislang lief das ja über relativ hohe Gebühren und das einmalige Verbindungsentgeld. Bleibt also abzuwarten, ob das Angebot von Dauer sein kann.
Ganz einfach: Abgehende Gespräche erfolgen mittels Callback, d.h. dem Anbieter entstehen nur die Kosten für die Verbindung von GB bis zur Übergabe ins besuchte Netz.