Beiträge von fantomas

    Also zur Aufladung per KK muss man sich ja auf der simyo-Website einloggen, was einen Internetzugang voraussetzt. Alternativ kann man gegen 5€ Gebühr auch über die Hotline per KK aufladen, was aufgrund der Kosten sicher auf Notfälle beschränkt bleibt.


    Meine Frage war dahingehend, ob man einfach an simyo Geld überweisen kann mit der Angabe der eigenen Rufnummer als Verwendungszweck (wie bei F&E) und das Geld dann dem Konto gutgeschrieben wird. (also ohne sich für jeden einzelnen Aufladevorgang einzuloggen) Nach dem FAQ-Text würde ich das eher verneinen, bin aber nicht sicher ob das nicht missverständlich formuliert ist.

    Zitat

    Wie kann ich mein simyo Guthaben aufladen? Sie können Ihr simyo Guthaben ganz einfach über die Website aufladen. Hierzu rufen Sie bitte im Kundenservice Bereich den Menüpunkt "Aufladen" auf. Es stehen Ihnen die Zahlungsarten Kreditkarte und Banküberweisung zur Verfügung.

    Weiß jemand, ob man das Guthaben per Banküberweisung aufladen kann, ohne Zugang zum Internet zu haben? (Bei Free&Easy geht das ja) Ein Nachbar von mir interessiert sich für simyo, hat aber keinen Internetanschluss. Und ich habe keinen Bock darauf, dass er alle 2 Tage mit einem Zehner in der Hand klingelt und mich bittet, sein Guthaben aufzuladen.


    Übrigens: bei den von mir bestellten 2 Nummern kommt keine Mailbox, sondern die Ansage "Der von Ihnen gewünschte Teilnehmer ist zur Zeit nicht erreichbar. Bitte versuchen Sie es später noch einmal"

    Ich habe mal einen Kollegen gefragt, der steuerlich recht fit ist, allerdings ist er auch kein Steuerberater, somit folgendes ohne Gewähr:


    Das Aufladen des Prepaid-Guthabens (durch Direktaufladung oder Kauf von Cashkarten) stellt noch keine umsatzsteuerpflichtige Leistung dar. Deswegen ist der Kauf von Prepaidguthaben mehrwertsteuerneutral und es wird dementsprechend auch keine Umsatzsteuer auf dem Kaufbeleg ausgewiesen.


    Die Umsatzsteuer entsteht erst zu dem Zeitpunkt, zu dem der Leistende (=Netzbetreiber) seine (vorher bereits bezahlte) Leistung erbringt (d.h. wenn das Guthaben vertelefoniert wird), spätestens jedoch am Ende des Voranmeldungszeitraums (10. des Monats, der dem Kauf des Guthabens folgt).


    Zu diesem Zeitpunkt kann auch der Leistungsempfänger (=Kunde) die Vorsteuer abziehen, jedoch verfügt er hier nicht über einen Beleg, der den Anforderungen für den Vorsteuerabzug genügt. Bei meinem Kollegen ist dies jedoch vom Finanzamt nicht beanstandet worden (auch nicht bei einer Betriebsprüfung).


    Angeblich verschicken die Netzbetreiber aber auf Anforderung auch Nachweise über die zurückliegenden getätigten Aufladungen mit Ausweisung der Umsatzsteuer.

    Bei Kauf der Aufladekarte oder Direktaufladung in einem Shop, Tankstelle etc. stellt es kein Problem dar, da ja ein ordnungsgemäßer Kassenzettel vorliegt.
    Bei Internetaufladung existiert jedoch kein Beleg, der den Anforderungen für einen Vorsteuerabzug genügt, je nach Sachbearbeiter kann es hier zu Problemen kommen. Ich würde in diesem Fall also lieber an der Tanke aufladen, um einen Beleg zu haben.

    Ich möchte mir als Ersatz für mein Garmin GPS V ein Navigationsgerät zulegen.


    Anforderungen:


    - eigenständiges Navigationsgerät (kein PDA, kein Festeinbau)
    - eigene Stromversorgung (Akku oder Batterie) mit Möglichkeit des Anschlusses an 12V-Zigarettenanzünder
    - gute Empfangseigenschaft (da ist das GPS V äußerst bescheiden)
    - möglichst mit Autohalterung
    - evtl. Anschlussmöglichkeit für externe GPS-Antenne (zur Verwendung in Autos mit bedampfter Frontscheibe)


    Ich denke an Tomtom Go oder ein Gerät von Navman. Kann jemand was zu diesen Geräten sagen oder gibt es evtl. noch andere Empfehlungen?

    Ich sage immer "einen Moment bitte", lege dann den Hörer daneben, arbeite normal weiter und erfreue mich nach spätestens 2 Minuten an den verzweifelten "Hallo, Hallo!"-Rufen aus dem Hörer. Die meisten rufen nicht mehr an, weil es sie zuviel Zeit kostet, aber einer hat es gleich dreimal hintereinander versuchtbis es ihmzu blöd wurde.