Beiträge von vip-in

    Zitat

    Original geschrieben von Daniel_23
    Naja meine Haare standen auch schon mal in Flammen, hinterher war da nix mehr außer Ruß, und ich hatte nichts weiter außer Gestank...


    ich hatte mal ne verbrennung 2./3. grades am fuß. da hab ich immernoch ne narbe von.
    das ist dann nicht oberflächlich, so wie beim sonnenbrand, wo man dann hinterher die haut so abziehen kann. sondern, dass ist dann richtig durchgebrannt bis zum fleisch. und wenn ich mir vorstelle, ich hätte diese verbrennung am kopf gehabt, dann hätte ich mich da auch operieren lassen bzw. trug mj ne perücke.

    Zitat

    Original geschrieben von Hamasaki
    Hallo,
    kurz und schmerzlos:


    Storniert und diese Mail bekommen:


    Muss ich wirklich die Einstellgebühren bezahlen?


    die einstellungsgebühr würd ich auf keinen fall bezahlen. bei den privaten verkäufen erhält man ja eine gutschrift der ebay-provision, wenn der kauf doch nicht zustande gekommen ist.
    aber auf diese email von ebay solltest du "fairer" weise reagieren, steht wohl irgendwas drin vonwegen "aktion abbrechen"!? das musst du dann bejahen/zustimmen, ebay weiß dann, dass der verkauf nicht zustande kam und der verkäufer erhält eine gutschrift. so sollte es bei gewerblichen verkäufen auch sein.

    Zitat

    Original geschrieben von tribal-sunrise
    "Insbesondere der hohe Anteil von Neuwaren ist
    für Verkäufe aus dem Haushalt ungewöhnlich und spricht für eine gewerbliche Tätigkeit."


    in dem absatz prüften die, ob die angeklagte "unternehmerin" ist. und das wurde bejaht. wer unternehmer ist wird durch "gewerbsmäßigkeit" begründet und das haben die geprüft und als erfüllt angesehen. und nicht "allein" weil die ware "neu" oder "w.neu" ist, die abmahnung als gerechtfertigt angesehen.

    Zitat

    Original geschrieben von tribal-sunrise
    ja, das habe ich selbstverständlich gelesen sonst würde ich es nicht schreiben ...


    Zitat aus dem Urteil "Einen nicht unerheblichen Teil der von der Antragsgegnerin beim EBAY eingestellten Kinderbekleidungsartikel
    bewarb sie als „neu“ oder „w.neu“ (wie neu)"



    so, und jetzt zeig mir mal die stelle in dem urteil, wo das gericht die beschaffenheit der ware "neu" oder "w.neu" als urteilsbegründung anführt, sodass die abmahnung betrechtigt ist.

    Zitat

    Original geschrieben von tribal-sunrise
    Schon klar - aber wer würde DVD Raritäten als "gebraucht" unter Wert verkaufen? Also ich würde sie auch als "neuwertig/wie neu" einstellen und genau diese Bezeichnungen wurden auch in dem genannten Urteil verwendet ...


    woher weißt du das? hast du das urteil gelesen? oder bloß die heise seite?

    laut den urteilen (Link anklicken oben), muss es zu "erfolgreichen verkäufen" gekommen sein (zahlung des kaufpreises, erhalt der ware), um abmahnen zu können. das "bloße anbieten" von waren bei ebay wird noch lange nicht als gewerblich angesehen und würde nicht für eine abmahnung reichen. also müßte ein ebay-mitglied alle deine dvds (die du einzeln reinsetzt!?) alle auf einmal kaufen (also auf jede einzelne auktion bieten), um dir gewerblichkeit nachweisen zu können und dich abmahnen zu können.
    lest euch mal die urteile durch.

    laut den urteilen (Link anklicken oben), muss es zu "erfolgreichen verkäufen" gekommen sein (zahlung des kaufpreises, erhalt der ware), um abmahnen zu können. das "bloße anbieten" von waren bei ebay wird noch lange nicht als gewerblich angesehen und würde für eine abmahnung reichen. also müßte ein ebay-mitglied alle deine dvds (die du einzeln reinsetzt!?) alle auf einmal kaufen (also auf jede einzelne auktion bieten), um dir gewerblichkeit nachweisen zu können und dich abmahnen zu können.
    lest euch mal die urteile durch.


    kenn mich da leider nicht so aus.
    "aktivierung"? was muss ich denn da aktivieren?
    und das mit der garantie läuft dann echt über belgien, keine andere chance?