Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • laut den urteilen (Link anklicken oben), muss es zu "erfolgreichen verkäufen" gekommen sein (zahlung des kaufpreises, erhalt der ware), um abmahnen zu können. das "bloße anbieten" von waren bei ebay wird noch lange nicht als gewerblich angesehen und würde nicht für eine abmahnung reichen. also müßte ein ebay-mitglied alle deine dvds (die du einzeln reinsetzt!?) alle auf einmal kaufen (also auf jede einzelne auktion bieten), um dir gewerblichkeit nachweisen zu können und dich abmahnen zu können.
    lest euch mal die urteile durch.

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  • Zitat

    Original geschrieben von vip-in
    ...muss es zu "erfolgreichen verkäufen" gekommen sein (zahlung des kaufpreises, erhalt der ware)...


    es ist anzunehmen dass "Lokomotive" durchaus die Dinger nicht nur anbieten, sondern auch verkaufen will ;)


    Dauerposter
    also hier:
    http://www.heise.de/newsticker…er-Willen--/meldung/77927
    ging es um deutlich geringere Beträge als "Tausende" mit einem sehr teuren gerichtlichen Ausgang - ich glaube nicht dass das Paranoia im Sinne von Anhalten bei Grün ist wenn man gesunde Vorsicht walten lässt - wie Du schon sagst, das kann man ja alles umgehen (mehrere Accounts usw.) aber nicht mehr und nicht weniger wollte ich dem Fragesteller als Tip geben.


    Da er schon extra nachfragt unterstelle ich mal dass es sich nicht um eine 10er DVD Sammlung dreht - das Problem wird gerade bei "Sammlungen" oft noch dramatischer weil ich selbst z.B. meine Sammlung nicht einmal als gebraucht verkaufen könnte - durch sorgfältige Behandlung befinden sich meine Sammlung zu fast 100% in Neuzustand - im Falle eines Verkaufs wäre da ebenfalls mit Problemen zu rechnen ...

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • Zitat

    Original geschrieben von tribal-sunrise


    also hier:
    http://www.heise.de/newsticker…er-Willen--/meldung/77927
    ging es um deutlich geringere Beträge als "Tausende" mit einem sehr teuren gerichtlichen Ausgang -


    Ihr müsst nicht nur oberflächlich zitieren sondern die Urteile auch mal lesen. Knackpunkt bei dieser Entscheidung war u.a. der Punkt, dass viele angebotene Artikel als "neu" gekennzeichnet waren. Neuware ändert stets alles.
    Deshalb findet sichim Urteil z.B. auch die zentrale Aussage
    "Insbesondere der hohe Anteil von Neuwaren ist
    für Verkäufe aus dem Haushalt ungewöhnlich und spricht für eine gewerbliche Tätigkeit."


    Zitat

    durch sorgfältige Behandlung befinden sich meine Sammlung zu fast 100% in Neuzustand - im Falle eines Verkaufs wäre da ebenfalls mit Problemen zu rechnen ...


    Egal was es ist - einmal ausgepackt oder nur angeschaut und schon ist es nicht mehr neu.

  • Schon klar - aber wer würde DVD Raritäten als "gebraucht" unter Wert verkaufen? Also ich würde sie auch als "neuwertig/wie neu" einstellen und genau diese Bezeichnungen wurden auch in dem genannten Urteil verwendet ...

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • Zitat

    Original geschrieben von tribal-sunrise
    Schon klar - aber wer würde DVD Raritäten als "gebraucht" unter Wert verkaufen? Also ich würde sie auch als "neuwertig/wie neu" einstellen und genau diese Bezeichnungen wurden auch in dem genannten Urteil verwendet ...


    woher weißt du das? hast du das urteil gelesen? oder bloß die heise seite?

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  • ja, das habe ich selbstverständlich gelesen sonst würde ich es nicht schreiben ...


    Zitat aus dem Urteil "Einen nicht unerheblichen Teil der von der Antragsgegnerin beim EBAY eingestellten Kinderbekleidungsartikel
    bewarb sie als „neu“ oder „w.neu“ (wie neu)"

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • poste doch mal den link zum urteil.

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  • Zitat

    Original geschrieben von tribal-sunrise
    ja, das habe ich selbstverständlich gelesen sonst würde ich es nicht schreiben ...


    Zitat aus dem Urteil "Einen nicht unerheblichen Teil der von der Antragsgegnerin beim EBAY eingestellten Kinderbekleidungsartikel
    bewarb sie als „neu“ oder „w.neu“ (wie neu)"



    so, und jetzt zeig mir mal die stelle in dem urteil, wo das gericht die beschaffenheit der ware "neu" oder "w.neu" als urteilsbegründung anführt, sodass die abmahnung betrechtigt ist.

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  • "Insbesondere der hohe Anteil von Neuwaren ist
    für Verkäufe aus dem Haushalt ungewöhnlich und spricht für eine gewerbliche Tätigkeit."


    Ist mir letztlich auch egal was andere machen - Fakt ist dass es nicht ungefährlich ist eine (leider undefinierte) Anzahl an Verkäufen zu überschreiten und auch wenn einzelne Beispiele sicher nicht 100% immer genau auf diesen Fall passen (wo gibt es solche zu 100% übereinstimmende Fälle auch?) lässt sich immer eine Tendenz erkennen wie Gerichte entschieden haben - ich glaube nicht dass ich diesbzgl paranoid bin, sondern eben nur eine gesunde Vorsicht walten lasse - und wer das Risiko doch eingehen will der solls halt machen - mein "Kopf" (bzw. Geldbeutel) isses net der hinhalten muss ... ;)

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

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