Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von lart
    üblicherweise wenn irgendeine sperre (durch kunden oder bank) o.ä. vorliegt oder halt mal keine deckung vorhanden ist.


    na ja das ist klar - aber wenn ER selbst die Kto.verbindung gewechselt hat unterstelle ich mal dass man für die entsprechende Deckung sorgt - ansonsten: "selber schuld" ...

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • Hallo,


    da ich meine DVD-Sammlung auflösen möchte,wieviele Dvds darf ich gleichzeitig versteigern,ohne eine Abmahnung von einem Anwalt zu riskieren ?

  • Woher sollen wir das wissen? Zum einen wird es da keine festen Grenzen geben.


    Zum anderen käme auch beim zahlreichen Verkauf (originaler) DVDs nur eine Abmahnung deswegen in Betracht, weil man dich wegen des erheblichen Umfangs der Verkaufstätigkeit als Unternehmer sieht, du aber als privat verkaufst, und folglich gewisse Informations- und Kennzeichnungspflichten nicht erfüllst.


    Da hier aber für den privaten Gebrauch angeschaffte, gebrauchte Waren aus eigener Sammlung verkauft werden, liegt unabhängig von der Anzahl der Verkäufe keine gewerbliche Betätigung vor, so dass eine solche Abmahnung unbegründet wäre.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Lebst Du hinterm Mond? Schön wärs - es wurden schon genug z.B. wegen "Kellerfundauflösungen" u.ä. abgemahnt - auch da lag sicherlich keine gewerbliche Betätigung vor ...


    Kriterien sind z.B.
    # eine große Anzahl an Verkäufen innerhalb eines bestimmten, meist sehr kurzen Zeitraumes, so beispielsweise 25 Bewertungen innerhalb von zwei Monaten, beziehungsweise 40 Bewertungen innerhalb eines Quartals
    # wiederholtes Anbieten von gleichartiger Ware. Beispiel: immer wieder werden DVD-Recorder verkauft.
    # mehrmaliges Verkaufen von Neuware
    # viele gleichzeitige Auktionen
    (Quelle: Focus)


    EDIT: aus einem diesbzgl. Urteil des LG Coburg geht z.B. hervor dass private Verkäufe gewisse Kriterien erfüllen sollten:
    # Formulierung "Privatverkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung"
    # keine weitere Formulierung, die als AGB gewertet werden können, wie beispielsweise Vertragsstrafen oder Verzugszinsen (für private Verkäufer gelten alleine die ebay-AGB)
    # Verzicht auf Werbung mit dem eigenen Bewertungsprofil
    # der Wert der angebotenen Artikel darf 3.000 EUR im Monat nicht überschreiten, andernfalls dürfen nicht mehr als elf Artikel innerhalb von drei Monaten angeboten werden
    (Quelle: foren-city)


    auch ebay selbst gibt diesbzgl. Tips:
    -> http://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_1.html

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • Zitat

    Original geschrieben von tribal-sunrise
    es wurden schon genug z.B. wegen "Kellerfundauflösungen" u.ä. abgemahnt - auch da lag sicherlich keine gewerbliche Betätigung vor ...


    Abmahnung, bzw. Abmahner leben davon dass auch unberechtigte Abmahnungen erfolgreich sind, d.h. bezahlt werden.
    Wer Gegenstände aus seinem Haushalt die er privat gekauft und genutzt hat verkauft weil er sie nicht mehr benötigt, der handelt nie gewerblich.
    Alle zitierten Urteile sollte man sich mal durchlesen bevor sie pauschalisiert werden - da ist nahezu immer irgendeine sehr spezielle Situation zu bewerten gewesen.
    Und wenn eine solche private Verkaufsaktion tatsächlich mal von irgendeinem verquer denkenden Richter als gewerbliche Tätigkeit eingestuft werden sollte - dann ist das doch super. Kann man dann doch die Anschaffungskosten ebenso geltend machen wie den Erlös - und das sollte in jedem Fall für einen satten steuerlich wirksamen Verlust reichen.

  • Zitat

    Original geschrieben von tribal-sunrise
    Lebst Du hinterm Mond? Schön wärs - es wurden schon genug z.B. wegen "Kellerfundauflösungen" u.ä. abgemahnt - auch da lag sicherlich keine gewerbliche Betätigung vor ...


    Was willst du mir damit sagen?



    Dass abgemahnt wird, und es keine feste Grenze zwischen nicht abmahngefährdet/ abmahngefährdet gibt, schrieb ich bereits.


    Theoretisch kann es einen schon beim Erstverkauf erwischen, z.B. wenn man einer Sondervariante einer DVD verkauft oder ein Kleiderstück eines der Abmahnlabels.


    Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Fragende, sollte er ausschließlich die Auflösung seiner privaten Sammlung betreiben, weder gewerblich noch unternehmerisch tätig wird.


    Abgemahnt werden kann er natürlich trotzdem, genau wie ihn jeder in dieser Republik wegen einer angeblich begangenen Straftat anzeigen kann.


    Nur begibt sich der Abmahner, sollte seine Abmahnung nicht begründet sein, schnell aufs Glatteis.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Das ist mir klar - aber Recht haben und Recht bekommen sind nunmal zweierlei - und es gibt nunmal gegenteilige Urteile (nicht nur Abmahnungen - begründet oder nicht!) OBWOHL der Beklagte nur privat tätig war - also sollte man zumindest davor warnen solche Sammlungen im großen Stil über die Bucht zu verchecken - nicht mehr und nicht weniger wollte ich tun ...

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • Zitat

    Original geschrieben von tribal-sunrise
    Das ist mir klar - aber Recht haben und Recht bekommen sind nunmal zweierlei - und es gibt nunmal gegenteilige Urteile (nicht nur Abmahnungen - begründet oder nicht!) OBWOHL der Beklagte nur privat tätig war - also sollte man zumindest davor warnen solche Sammlungen im großen Stil über die Bucht zu verchecken - nicht mehr und nicht weniger wollte ich tun ...


    Ich würde die Verkäufe ganz einfach über mehrere Accounts verteilen. Dann interessiert das kein Schwein, es sei denn, die DVDs gehen in die Tausende...


    Layout und Formulierungen sollten dabei natürlich auch differieren.



    Im Extremfall kann er natürlich an einen verquerten Richter kommen, das ist nie ausgeschlossen. Von der Rechtslage her ist die Sache jedoch ziemlich eindeutig.


    Das ist genauso, als würdest du ihn warnen, bei einer grünen Ampel jedes Mal sicherheitshalber anzuhalten, weil es den unwahrscheinlichen Fall gibt, dass ein anderer Verkehrsteilnehmer das Rotlicht missachtet ;)

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • laut den urteilen (Link anklicken oben), muss es zu "erfolgreichen verkäufen" gekommen sein (zahlung des kaufpreises, erhalt der ware), um abmahnen zu können. das "bloße anbieten" von waren bei ebay wird noch lange nicht als gewerblich angesehen und würde für eine abmahnung reichen. also müßte ein ebay-mitglied alle deine dvds (die du einzeln reinsetzt!?) alle auf einmal kaufen (also auf jede einzelne auktion bieten), um dir gewerblichkeit nachweisen zu können und dich abmahnen zu können.
    lest euch mal die urteile durch.

    xperia u black
    se c510 future black
    se w890i sparkling silver
    2times@trustlist

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