Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von tribal-sunrise
    "Insbesondere der hohe Anteil von Neuwaren ist
    für Verkäufe aus dem Haushalt ungewöhnlich und spricht für eine gewerbliche Tätigkeit."


    in dem absatz prüften die, ob die angeklagte "unternehmerin" ist. und das wurde bejaht. wer unternehmer ist wird durch "gewerbsmäßigkeit" begründet und das haben die geprüft und als erfüllt angesehen. und nicht "allein" weil die ware "neu" oder "w.neu" ist, die abmahnung als gerechtfertigt angesehen.

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  • eben und genau darum geht es schliesslich ... - kann das private Handeln ab einer gewissen Menge in einer bestimmten Art als gewerbsmässig ausgelegt werden und ist damit abmahnfähig wenn nicht die entsprechenden gewerbsmässigen Hinweise und Vorschriften beim Verkauf eingehalten werden ... - ich weiss nicht was es daran rumzudiskutieren gibt - nochmal: es handelt sich um EIN Beispiel - ein BEISPIEL unter vielen das aber zeigt dass das Handeln bei ebay ab gewissen Mengen/Umsätzen mit gewissen Risiken belegt ist, die man vorher bedenken sollte (selbstverständlich gibt es noch viele weitere Dinge - ab wann muss ich es beim Finanzamt angeben etc etc etc)

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • erstmal vielen Dank für die Antworten,ich habe jetzt ein ganz anderes Problem und wieder wird mir mit Klage angedroht:


    ich habe ein neues Netbook von asus versteigert,nur habe ich die Rechnung nicht mehr,die der Käufer aber für die Garantie braucht.Gekauft habe ich das netbook beim mediamarkt,werde da morgen auch gleich hinfahren und fragen,ob ich eine neue Rechnung kriege.
    Jetzt meint der Käufer in der ebay Beschreibung steht mit Originalrechung,ich müsse dann eben ein neues Netbook mit Rechnung kaufen,da er sonst Klage einreichen wird wegen der fehlenden Rechnung,die für die Garantie sehr wichtig ist.


    Ich versuche weiterhin,mich gütlich zu einigen,aber immer droht er mir mit Klage und er als Anwalt,weiß was dann zu tun ist.Muß ich wegen einer fehlenden Rechnung wirklich ein neues Gerät mit Rechnung kaufen oder kann ich ihm einfach so das Gerät schicken ?


    gruß lokomotive

  • Na ja also wenn Du in der AB schon explizit schreibst "mit Rechnung" dann solltest Du natürlich auch eine haben - aber i.d.R. sollte es doch wohl kein Problem sein bei MM eine Kopie zu bekommen ... - insofern verstehe ich den Fall auch nicht so wirklich?!

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • nur für den Fall,dass ich keine neue Rechnung bekommen sollte,muß ich dann ein neues Gerät mit Rechnung kaufen ?


    Mein Vater denkt,dass ich nicht so einfach eine neue Rechnung kriegen werde,deswegen frage ich lieber.

  • Wie ich schon sagte, hast Du geschrieben dass Du eine hast in der AB? Wenn ja stellt sich die Frage warum wenn dem nicht so war/ist? Ob Du ne neue bekommst bei MM hängt davon ab wie Du das Gerät gekauft hast - also PCs usw. nimmt man normal net einfach untern Arm und geht zur Kasse wie mit ner CD - in der Abteilung bekommt man ja nicht nur den Kassenzettel sondern eine "richtige" Rechnung mit Name, Adresse - die liegt ja noch im EDV System von MM und sollte problemlos ein zweites Mal ausgedruckt werden können ...

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • weil ich gedacht habe,dass ich die Rechnung noch hätte,deswegen habe ich das auch mit in die Artikelbeschreibung reingeschrieben,nur heute beim Einpacken war sie weg und hab sie bis jetzt auch nicht finden können.

  • Ihr habt also alle fleißig den Volltext studiert und übersehen, dass die gute Frau einen "ebay Shop" betrieben hat? Dies ist natürlich in der Gesamtschau ein sehr starkes Indiz für eine gewerbliche Tätigkeit, zumindestens dem äußeren Anschein nach.


    Außerdem: Bis zu 1/3 Neuware (Kleidung, die ihre Kinder nicht tragen wollten). Für mich ist die Äußerung der Frau, aufgetragene oder nicht akzeptierte Kleidung zu verkaufen, eine reine Schutzbehauptung. Die gute hatte wohl >700 Bewertungen, primär durch diese Klamottenverkäufe. Die wird selbst oder über Freunde/Bekannten "Kontakt" zu einem Offline-Shop gehabt haben und draus Bestände verkauft haben.


    Weiterhin liegen auch einige Weiterverkäufe selbst bei ebay erworbener Kleidung (vermutlich zu einem günstigen Preis gekauft, wesentlich teurer wiederverkauft) vor.


    Die Sachverhalte sind aber so oder so nicht miteinander vergleichbar.


    Lokomotive:


    Der blöfft. Melde dich mal bei der örtlichen Kammer, ob dein Käufer als Rechtsanwalt zugelassen ist/war. Wenn nicht -> Strafanzeige.


    Du wirst beim MM (u.U. nur gegen Gebühr) eine Zweitschrift erhalten, die dem "Original" in nichts nachsteht.


    Er will also, dass du ein neues Gerät kaufst, zwecks der Rechnung, und ihm das neue Gerät samt Rechnung zuschickst?


    Selbst wenn man das Fehlen der Erstschrift der Rechnung als Sachmangel werten würde, wäre dieser nicht erheblich, so dass der Käufer den Kauf nicht rückabwickeln kann. Auch wäre die Nachlieferung eines neuen Geräts samt neuer Rechnung grob unverhältnismäßig.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Sieht das Gericht aber selbst nicht so "Die Eröffnung eines EBAY- Shops lässt für sich genommen die Antragsgegnerin zwar noch nicht als Unternehmerin im Sinne des § 14 BGB erscheinen." - aber ich sagte ja eh 100%ig vergleichbar isses net - die Überschreitung gewisser Mengen birgt zumindest unkalkulierbare Risiken ... - also am Besten umgehen und nicht alles auf einmal und unter demselben Account an den Mann bringen ...


    Das andere seh ich ähnlich - das höchste der Gefühle wäre eine leichte Wertminderung weil sich die Garantie dann nur noch nach dem Produktionsdatum ermitteln lassen könnte - also wenn ASUS das Teil meinetwegen 3 Monate früher produziert hätte als Du es gekauft hast, dann wären die Garantiezeit bei ASUS eben 3 Monate kürzer als sonst (weiss nicht was ASUS im Moment bietet 1,2 oder 3 Jahre ...) - dann könnte man mal nachsehen was 3 Monate Garantie umgerechnet "wert" sind und dementsprechend den Preis nachlassen - thats it - aber zuallererst mal bei MM um die Kopie bitten, dann ist das Thema eh vom Tisch ...

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • Für sich genommen nicht, aber eben in der Gesamtschau von Shop, häufiger Verkauf von Neuware, An- und Verkauf via ebay. Und es sollte eben jede Erregung eines gewerblichen Anscheins vermieden werden, wenn man anschließend nicht wasserdicht nachweisen kann, dass ausschließlich in nicht gewerblicher Weise gehandelt worden ist.


    Deswegen ist diese Rechtsprechung auch nicht auf Lokomotive übertragbar, weil er ohne Shop und bei Verkauf ausschließlich von Gebrauchtware diesen Anschein gar nicht erregt und (bei entsprechender Dokumentation) im Fall der Fälle auch nachweisen könnte, nicht gewerblich (und auch nicht in Ausübung einer selbständigen beruflichen Tätigkeit, mithin auch nicht als Unternehmer) gehandelt zu haben.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

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