Beiträge von petersandi

    Zitat

    Original geschrieben von Brittik
    Ich würde sagen, daß das Paket am Mittwoch von den gelben fleißigen Menschen angeliefert wird. ;)

    Ich würde zu Dienstag tendieren. Der Status spricht deutlich dafür, dass das Gerät inzwischen bereits in der "Zustellbasis" ist.


    Zitat

    Welchen Gutschein meint du? Den für die AG Befreiung? Das musst du nur pro Karte eine 01805 Nummer anrufen und das wars. Hat bei mir super geklappt. Erste Rechnung ist sauber. :top:

    Bitte? :eek: Reicht diesen Abzockern inzwischen nicht einmal mehr eine SMS aus? Muss es nun eine vom Handy besonders günstige 01805-Nummer sein??


    Ansonsten natürlich siehe Bayernpeter. ;) Oder alternativ auch http://www.telefon-treff.de/showthread.php?s=&threadid=78079.

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    Original geschrieben von Helle85
    eine nacherfüllung ist doch aber nur dann wenn man schon was defektes ausgehändigt bekommt und der händler müsste nachbessern, das ist ja aber nicht der fall und deshlab kann er über hersteller nachbesser.

    Das siehst du durchaus richtig. Allerdings liegt in den ersten 6 Monaten (da definitiv, aber ggf. auch länger) die Beweislast, dass das Gerät beim Kauf in Ordnung war, beim Händler. Das wird er regelmäßig nicht nachweisen können, somit kommt die Nacherfüllung ins Spiel.


    Sollte er es doch nachweisen können oder sind sonstige spätere Defekte im Spiel, gibt es dann möglicherweise eine Hersteller-Garantie. Die Garantie springt dann meist (aber je nach Vereinbarung) ohne Beweispflicht ein.

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    Original geschrieben von Helle85
    Also können sie wenn ich ein neugerät verlange sich eigentlich nicht dagegen stellen und müssten mir in meinem fall ein neues aushändigen?

    Ja genau.


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    Mit was müsste ich drohen wenn die sich aber quer stellen?

    Im Zweifel wirst du nur die Rechtslage betonen, auf § 439 I BGB verweisen und mit einem Rechtsanwalt drohen können.


    Zitat

    Im ladem rumschreien :D ?

    Laut zu werden und andere Kunden um sich zu scharen, kann durchaus helfen. Der Ruf nach dem Geschäftsführer oder Marktleiter ggf. auch. Ansonsten bleibt aber nur s.o.

    Eigentlich ist das der falsche Thread, da dies ganz stinknormales deutsches Kauf- bzw. Schuldrecht ist und für ALLE Artikel und ALLE Händler gilt. Aber ich will dann mal...


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    Original geschrieben von qtip
    Interessant, ich bin auch davon ausgegangen

    Ja, leider denken bei diesem Thema viel zu viele etwas Falsches bzw. lassen sich von den Aussagen der Händler (die natürlich das für sie Beste erzählen) in die Irre leiten.


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    das die Garantie (nach 2 Wochen) nur über den Hersteller abgewickelt wird.

    Du kennst offenbar den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung nicht. Hierzu will ich einfach mal an Wikipedia und Co. verweisen, das würde zu weit führen.


    Die ominösen "2 Wochen" gibt es NUR im Fernabsatz. Bei einem Kauf im Laden gibt es KEINERLEI Rückgaberecht - außer der Händler bietet so etwas aus Kulanz an. Ansonsten hast du aber teilweise recht. Garantie wird nur über den Hersteller abgewickelt. Allerdings ist Garantie eine freiwillige Leistung und wird nicht immer gewährt.


    Zitat

    Das heisst also das der Händler in Vorleistung gehen muss wenn das Gerät kaputt ist - und dies dann mit dem Hersteller verrechnet ?

    Hier wären wir dann bei der gesetzlich vereinbarten 2jährigen Gewährleistungspflicht nach §§ 434 ff. BGB. Diese wird immer und ausschließlich über den Händler abgewickelt, der Hersteller hat damit nichts zu schaffen. Vertragspartner ist nur der Händler.


    Um die Frage zu beantworten: JA. Wenn der Kunde dieses Wahlrecht nach § 439 I BGB in Anspruch nimmt und ein Neugerät (und eben gerade KEINE Reparatur) fordert, dann muss der Händler ihm dieses verschaffen. Dieses Wahlrecht kann auch nicht durch AGB o.ä. beschränkt oder ausgeschlossen werden. Das defekte Teil kann der Händler dann mit seinem Distributor, dem Hersteller oder wem auch immer verrechnen (oder auch nicht). Das ist nicht das Problem des Kunden. Das ist das Betriebsrisiko des Händlers, der mit dem Handel schließlich auch Geld verdient.


    Einzige Ausnahme beim Wahlrecht: Wenn ein Austausch nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich wäre, dann darf der Händler auf eine Reparatur (und damit ggf. Einschicken) bestehen. Diese Ausnahme kommt aber so gut wie nie zum Tragen. Zum einen sind Handys Massenware und keine Unikate, es gibt also unzählige andere davon und es besteht keine Unmöglichkeit beim Ersatz. Zum anderen kostet den Händler der Austausch idR. nur Portokosten und damit liegen die Kosten weit unter ca. 10% des Gerätewerts, den die Richter üblicherweise als Grenze für "unverhältnismäßige Kosten" definieren.

    Re: Re: "Handyservice" behält Handys und Geld


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    Original geschrieben von Lord EX
    Mal überlegen, du gehst zu nem Dealer willst dir ne Tüte Koks kaufen, der behält aber das Geld und gibt dir nicht die "Ware", kannst du ihn anzeigen (bzw. die Frage sollte eher sein ob du auf legalem Wege dein Geld oder die Ware wiederbekommst). Merkst was... :D

    Na (zumindest) in der Theorie müsste der Dealer ja sein Drogen-Einkommen sogar in der Steuererklärung angeben und es versteuern... ;):D

    Helle85
    Nein, das gilt 2 Jahre lang und nennt sich Gewährleistung/Mängelhaftung.


    qtip
    Und? In den ersten 6 Monaten ist das überhaupt kein Problem und auch nach 6 Monaten sehen immer mehr Richter die Beweislastumkehr als nichtig an, da der Kunde so etwas niemals nachweisen könnte.

    Re: NOKIA E51 Tasten spinnen!!!


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    Original geschrieben von Helle85
    Hab das teil zurück zum MM gebracht und die schickens nun ein, soll 2 wochen dauern :flop:

    Selber schuld, wenn du dich vom MM so verarschen lässt.


    § 439 I BGB ist eindeutig. Diese dämliche und zeitintensive Einschickerei muss der Kunde nicht hinnehmen. Er kann als Option sofort ein (neues, anderes) Austauschgerät wählen. Er muss allerdings nicht, er darf natürlich auch akzeptieren, dass man sein Gerät monatelang einschickt und reparieren lässt. Dann sollte man sich allerdings nicht beschweren, dass es ewig dauert. :D

    Zitat

    Original geschrieben von withoutaname
    Nix für ungut, aber ja Du bist blind ;)

    Da BILD mit Ton es für wichtiger erachtete, erst 10min Werbung zu zeigen und 4 C-Promis zu "interviewen" und dann erst eine Wiederholung des Schlages laufen zu lassen, kann man das schon mal übersehen.


    Ich habe mich auch lange gefragt, was da passiert sein soll.