ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Dauerposter
Vertragliche Ansprüche (also auch ein Anspruch auf Kaufpreiszahlung) sind gem. § 241a I BGB ausgeschlossen, da bezüglich der letzten beiden Handys keine Bestellung vorlag und ein Unternehmer an einen Verbraucher geleistet hat.
Grundsätzlich wären wegen des § 241a I BGB auch gesetzliche Ansprüche (etwa auf Herausgabe des Besitzes) ebenfalls ausgeschlossen.
Da TMD hier aber in der irrigen Annahme einer Bestellung geliefert hat (Doppelliefrung) greift der Ausnahmetatbestand des § 241a II BGB, so dass gesetzliche Ansprüche nicht ausgeschlossen sind.
Solange die Geräte aber einfach nur aufbewahrt werden, kann nichts passieren. Schlimmstenfalls müssten diese dann an TMD herausgegeben werden, was ich bei diesem Schlamperverein aber für höchst unwahrscheinlich halte.
Genau dasgleiche wollte ich auch gerade schreiben. Alles originalverpackt aufbewahren und abwarten ![]()