Beiträge von Shibby

    Verkaufe das abgelegte Handy meiner Freundin.
    Es ist 1,5 Jahre alt, Rechnung und ovp sind dabei.
    Die Gebrauchsspuren sind gering, keine groben Macken, wenn dann nur kleine Kratzer am Display. Oberschalen sind 2 dabei: hellblau und weiß.


    Preis: 65 € inkl. versichertem Versand


    Bei Fragen und Interesse einfach PN ;)

    Zitat

    Das ist günstig ? Na ich weiß nicht.


    Es ist tatsächlich ein guter Preis.
    Allerdings soll hier nicht über jedes Posting diskutiert werden. Ob man kauft oder nicht muss doch letztlich jeder selbst wissen.


    Freu Dich lieber, dass es User gibt, die sich die Mühe machen hier zu "posten".

    Das Handy ist in bestem Zustand. Keine Gebrauchsspuren.


    Lieferumfang:
    - OVP
    - 6230 in silber
    - orig. Nokia Oberschale in "perlweiß"
    - Stereoheadset
    - 256 MB MMC
    - 32 MB MMC
    - Ladegerät
    - Rechnung vom 15.1.05


    Am liebsten würde ich es (mit Zuzahlung meinerseits) gegen ein P900 tauschen.
    Evtl. auch Verkauf gegen realistisches Gebot. :top:

    Den theoretischen Unterschied hast Du ja bereits erkannt.
    GF --> Innenverhältnis
    Vertretung --> Außenverhältnis


    Wie die Geschäftsführung genau geregelt ist (Einzel-GF, Gemeinschafts-GF) ist zwar im Gesetz praktisch "vorgeschlagen" kann aber im Gesellschaftsvertrag jederzeit beliebig anders gestaltet werden. Wie gesagt, allerdings gelten diese Regelungen dann nur für die GF, also für Entscheidungen innnerhalb der Gesellschaft.
    Wird gegen diese Regeln verstoßen, kann der "pflichtverletzend" handelnde GF dafür von einem anderen GF oder Gesellschafter zur Verantwortung (Schadensersatz) gezogen werden.


    Anders verhält es sich bei der Vertretung. Hier geht es um das Verhältnis zwischen Gesellschaft und "Dritten".
    Der Geschäftsführer kann die Gesellschaft rechtmäßig vertreten und gleichzeitig gegen die Geschäftsführerpflichten verstoßen, dennoch kommt ein rechtmäßiger Vertrag mit dem Dritten zustande. Weil nur die Vertretung für das Außenverhältnis zählt. Deshalb ist GF und VER strikt getrennt.


    Am besten kann man sowas aber an nem konkreten Fall erklären ;)


    :D köstlicher Kommentar, das wars doch schon mal wert...


    ..und jetzt streiten sie sich schon schön:


    "Nein nein nein (gequäkt)"....."verw**tes Arschloch"...
    Sitten wie im Mittelalter ;)