Beiträge von Shibby

    Ganz einfach:


    Angenommen du hast 45000 € Umsatz dann wärst du ja eigentlich unter der Grenze. Du mußt aber fiktiv (ohne sie gezahlt zu haben) die USt noch drauf rechnen. 45000 x 1,16 = 52200 , d.h. du bist über der Grenze und §19 kommt für dich nicht in Frage.


    Übrigens kann ich da nur meinem Vorgänger zu stimmen:


    Überleg dir das mit der USt-Befreiung gut, aufgrund des Wegfalls des Vorsteuerabzugs.

    Du hast mich da flasch verstanden, ich weiß sehr wohl, dass man sich strafbar MACHT, sobald auch nur der kleinste Schaden entstanden ist und man den Unfallort verlässt, die Frage ist nur ob auch bestraft wird.
    Und ich sage nochmal, ich will hier nichts gut heißen. Ich würde auf jeden Fall einen Zettel anbringen, falls etwas passiert ist.
    Ich wollte nur auf den Sinn oder Unsinn einer Anzeige deuten.
    Auch hier muss man Gesetz und Rechtssprechung grundlegend trennen. Ich gebe dir Brief und Siegel, dass gesetzt dem Fall, ein Schaden in Höhe von (fiktiv) 100 € enstanden ist und der Täter gefasst wird (was schon eher unwahrscheinlich ist, wenn man nicht selbst nachhilft), keine allzu große Strafe auf den Täter wartet. Wahrscheinlich nicht mal ein Fahrverbot!?



    Klingt komisch, is aber so ;)

    Wenn es dir die Zeit wert ist, dann fahr in die Werkstatt und lass es anschauen.
    Allerdings kann ich aus meiner Erfahrung sagen (ich wohne mitten in der Altstadt), dass sowas ungefähr 100 mal am Tag in der Innenstadt passiert. So ein leichtes tuschieren beim einparken ist im übrigen auch nicht nicht wirklich strafbar für den anderen (richtig heftig wird es ca. ab einem Schaden von 700-800 Euro).
    Natürlich ist es nicht in Ordnung!!!
    Also versteh mich nicht falsch. Wenn du dir nicht sicher bist lass es lieber mal ansehen, aber die Wahrscheinlichkeit, dass wirklich etwas kaputt ist, ist wohl eher gering. Ist nichts kaputt, dann spar dir den Weg zur Polizei ;)


    Ich bin übrigens weder der Täter selbst, noch verwandt oder verschwägert mit ihm ;) . Nicht das hier ein falscher Eindruck entsteht :D
    Aber mal ehrlich, mal beim einparken das andere Auto leicht mit der Stossstange berührt, dürfte wohl schon so einigen hier passiert sein. Zumindest wenn ihr nicht auf dem Land lebt.


    :top:

    Schau dir doch mal "Programmierte Einführung in die BWL" von Mertens/Bodendorf an. Das Buch ist sehr interaktiv gestaltet und auch gut für Einsteiger.
    Ich denke mal das sollte genügen für den Einstieg.
    Zum Nachschlagen und zur weiteren Vertiefung kommst du meiner Meinung nach am Wöhe dann aber nicht vorbei.


    Wenn deine Freundin dann noch im Bereich RW/Controlling etwas machen will, kann sie sich ja mal "Jahresabschluss nach Handelsrecht, Steuerrecht und IFRS" von Rudolf Heno anschauen. Das ist aber dann schon sehr speziell auf Jahresabschluss, Bilanzierung und GuV-Rechnung bezogen, allerdings auch mit vielen Fallbeispielen ausgestattet.